Nachdem das erste (öffentliche) Anhörungsverfahren des Stuttgart 21-Abschnitts auf den Fildern mehr als ein Jahr zurückliegt, hat nun das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart seinen Abschlussbericht an das Eisenbahnbundesamt geschickt. Das RP empfiehlt die grundsätzliche Genehmigung der DB-Planung. Einzig beim Brandschutz im Flughafenbahnhof rät das RP dem Bundesamt, weitere Untersuchungen vorzunehmen. Der Rechtsanwalt der SG Filder hat den 330-Seiten-Bericht kritisch unter die Lupe genommen und kritisiert mit Frank Distel, dem stellvertretenden Vorsitzenden der Schutzgemeinschaft Filder, die einseitige Abwägung durch das Regierungspräsidium.
„Der Anhörungsbericht des RP Stuttgart an das Eisenbahnbundesamt macht deutlich, wie einseitig zugunsten der Vorhabenträgerin Bahn die Planrechtfertigung des Gesamtprojekts gestützt wird“, sagt Frank Distel, stellvertretender Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Filder. Zwar begrüßt die Schutzgemeinschaft, dass das RP für weitere Brandschutzuntersuchungen plädiert, erkennt aber trotzdem „eine einseitig zugunsten der Bahn erfolgte Abwägung beim Brandschutz“, so Frank Distel.
Auch bei der 6-fach über dem Sollwert liegenden Gleisneigung im Tiefbahnhof zieht sich das Regierungspräsidium – ohne den fachlich fundierten Vortrag des Bundesbahndirektors i.R. Sven Andersen sorgfältig einzubeziehen – hinter die alten Behauptungen des Eisenbahnbundesamts zurück, der Nachweis gleicher Sicherheit sei erbracht. Dies ist vor dem Hintergrund, dass im Kölner Hauptbahnhof bei deutlich geringerer Gleisneigung sich mehrmals im Jahr Züge selbstständig in Bewegung setzen und wegrollen, eine unzureichende Aussage. „Das Kölner Beispiel belegt“, so Frank Distel, „dass die gleiche Sicherheit gar nicht nachgewiesen werden kann“.
Auch beim Vergleich des Tiefbahnhofs mit der “Nullvariante” drückt sich das RP um eine sachgerechte Alternativprüfung. Es beharrt darauf, dass mit der “Nullvariante” der Zustand vor 2010 beschrieben ist. „Es ist aber doch vollkommen klar, dass mit der alternativ geforderten Weiterverwendung des Kopfbahnhofs nicht der marode Zustand des Kopfbahnhofs vor Baubeginn gemeint sein kann“, so Distel, „sondern selbstverständlich in Bezug auf Zulaufqualität, Gleis-Vorfeld und Eisenbahntechnik, ein von Grund auf sanierter und modernisierter Kopfbahnhof, dessen Realisierung die Bahn wegen Stuttgart 21 seit Jahrzehnten sträflich vernachlässigt hat“. Dies ist, so auch Rechtsanwalt Dr. Tobias Lieber aus Freiburg, die Variante, die der Antragsplanung der Bahn hätte gegenübergestellt werden müssen.
„Nur mit einem modernisierten Kopfbahnhof wird – im Gegensatz zur Ansicht des Regierungspräsidiums – der Rückbau der Bahninfrastruktur vermieden und dem Wohl der Allgemeinheit Rechnung getragen“, betont Distel. Ferner werden mit dem Kopfbahnhof, insbesondere bei Verzicht auf den Fildertunnel sowie den im Brandfall äußerst gefährlichen und unkomfortablen Fernbahnhof am Flughafen, sämtliche, von der Bahn so genannte „Restrisiken“ für Leib und Leben von Bahnfahrgästen vermieden.
Die Filder-Bürgerinitiative ist zudem empört, wie das Regierungspräsidium den Fall eines im Fildertunnel unmittelbar vor einem talseitigen Fluchtstollen in Brand geratenen Zuges bagatellisiert. Frank Distel erklärt: „Die lapidare Antwort, die der Behörde dazu einfällt, ist: Man kann von der Bahn nicht „das maximal Mögliche“ fordern.“ Bei der in diesem Fall erwähnten Fluchtmöglichkeit bergaufwärts, übersieht das Regierungspräsidium, dass die Flucht unmöglich sein wird, weil Hitze und Rauchgase aufgrund des Kamineffekts im steilen Tunnel nach oben ziehen. Distel: „Fahrgäste wären in einer tödlichen Falle gefangen.“
Zur Forderung der Schutzgemeinschaft nach Erhalt der Gäubahn auf der Panoramastrecke und deren leistungsfähigen Anschluss an den Tiefbahnhof, (wie auch schon von der sog. „Schlichtung“ und vom Filderdialog erhoben), argumentiert das Regierungspräsidium auffallend zurückhaltend. Zwar werden die Vor- und Nachteile umfassend aufgelistet; es ist jedoch nicht zu erkennen, dass die Anhörungsbehörde von der antragsseitig verfolgten Führung der Gäubahn über den Flughafen überzeugt wäre. „Damit ist die Alternative, mit der übrigens fast sämtliche Nachteile des Filderabschnitts und auch die Zeitverzögerung durch die Abschnittsbildung vermieden würden, unzureichend abgewogen“, stellt Frank Distel fest.
Die SG Filder weist darüber hinaus erneut darauf hin: Die Aufteilung des Abschnitts 1.3 in 1.3a und 1.3b ist rechtswidrig, da es sich nicht um eine Änderung des bisherigen Vorhabens handelt, sondern „um die Schaffung zweier neuer Vorhaben“, wie der Rechtsanwalt der SG Filder, Dr. Tobias Lieber, feststellt. Durch 1.3a wird der zeitlich nach hinten verschobene Abschnitt 1.3b nicht mehr unabhängig planbar sein. Das aber schreibt der Gesetzgeber vor. Auch die nicht erfolgte Einbeziehung der Öffentlichkeit beim Teilabschnitt 1.3a wird von der Bürgerinitiative als verfahrensfehlerhaft gerügt.
Auf Antrag der Fraktionen von Grünen und Linken tagte am 6. Mai in Berlin der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages. Zur öffentlichen Anhörung unter dem Titel „Offene Fragen zum Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 aufklären“ hatten die Koalitionsfraktionen fünf Sachverständige aufgeboten, unter ihnen vier Top-Manager der Deutschen Bahn sowie der Direktor des Instituts für Eisenbahn- und Verkehrswesen, Professor Ullrich Martin, Autor höchst fragwürdiger Studien zur Leistungsfähigkeit des Tiefbahnhofs im Auftrag der Deutschen Bahn. Die Grünen hatten Matthias Lieb vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) als Experten benannt, die Linken den Stern-Journalisten Arno Luik.
Ein Fazit dieser ungleich gewichteten Anhörung zogen vor der Presse Matthias Gastel, bahnpolitischer Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion, und Sabine Leidig, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Beide kritisierten die mangelhafte Transparenz dieser Anhörung: Zum einen habe die Unionsfraktion im Verkehrsausschuss ihr Veto eingelegt gegen den Antrag, die Veranstaltung öffentlich zu übertragen. Zum anderen seien die Bahnvertreter dort ihre Unterlagen schuldig geblieben, hätten zur Anhörung – im Gegensatz zu den Sachverständigen von Grünen und Linken – keine einzige Zeile dafür zu Papier gebracht und somit demokratische Spielregeln grob missachtet.
Wegen der politischen Unwucht im Verkehrsausschuss lud das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 am Nachmittag in die NABU-Bundesgeschäftsstelle, Berlin, zu einer „Außerparlamentarischen Anhörung“, die der ehemalige Bundestagsabgeordnete Peter Conradi (SPD) leitete.
Der in Stuttgart lebende Schauspieler Walter Sittler, der gerade in Schweden dreht, warb in der Bundeshauptstadt um Verständnis für den anhaltenden Widerstand gegen das Projekt in Baden-Württembergs Landeshauptstadt: Er sei nach wie vor notwendig, denn etwas Falsches könne von einem noch so wichtigen Organ nicht ins Richtige gedreht werden.
Mit nur halb so vielen Gleisen wie der bisherige Kopfbahnhof verfehle der geplante Tiefbahnhof nicht nur das zur Rechtfertigung des Projekts behauptete Wachstum, sondern er decke nicht einmal den aktuellen Bedarf. So Christoph Engelhardt, der als Analyst seit Jahren sehr akribisch vor allem die Leistungsfähigkeit von Stuttgart 21 untersucht. Somit würden Milliarden Euro ausgegeben für einen „illegalen Rückbau der Kapazität“. Zudem könne die Bahn offensichtlich den Vorwurf unterdimensionierter und daher gefährlicher Fußgängeranlagen nicht entkräften. Wie beim geplanten Berliner Flughafen BER sei auch bei S21 der Brandschutz nach wie vor nicht gewährleistet – trotz der kürzlich vom Eisenbahnbundesamt dafür ausgesprochenen Teilgenehmigung.
Die sechsfach überhöhte Gleisneigung im geplanten Tiefbahnhof – 15,1 Promille statt der nach Eisenbahn-Bau-Betriebsordnung (EBO) maximal erlaubten 2,5 Promille – gefährde „die Sicherheit beim Fahrgastwechsel“, erklärte der ehemalige Bundesbahndirektor Sven Andersen – ein „entscheidender betrieblicher Mangel“, der im Planfeststellungsverfahren überhaupt nicht behandelt worden sei. Um dies entgegen fachlichem Rat durchzusetzen, seien „im Bundesverkehrsministerium die Entscheidungsstränge gezogen“ worden.
Der mangelhafte Brandschutz und die überhöhte Gleisneigung verstießen gegen „zentrale Grundwerte der Menschen auf Schutz von Leib und Leben“, betonte Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21. Verletzt werde auch das Gebot des Grundgesetz-Artikels 87e Absatz 4 zum „Erhalt und Ausbau des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes“ – zum einen weil die Leistung des Stuttgarter Bahnhofs verschlechtert werde, zum anderen weil wegen der übermäßigen Kosten dieses einen Projekts weniger Geld in die Bahninfrastruktur anderer Länder fließe. Es sei auch nicht hinnehmbar, dass ein reiches Land wie Baden-Württemberg auf Kosten ärmerer Länder ein – noch dazu untaugliches – Milliarden-Prestigeprojekt mitfinanziere. Die Zulässigkeit einer solchen „Mischfinanzierung“ werde vom Bundesverwaltungsgericht demnächst noch zu prüfen sein.
Bernhard Knierim vom Bündnis „Bahn für Alle“ sieht in Stuttgart 21 „kein schwäbisches Problem, sondern ein bundesweites“, weil dieser „neue Engpass“ sich massiv auswirke „auf den ganzen Bahnverkehr in der Region und letztlich auch im ganzen Land“. Ein „Integraler Taktfahrplan“ mit einfachen und schnellen Umstiegen von Zug zu Zug zur vollen oder halben Stunde werde mit dem geplanten Tiefbahnhof und seinen nur acht Gleisen „für immer verhindert“. Die „nach realistischen Prognosen an die 9 bis 10 Milliarden Euro“ für Stuttgart 21 fehlten zudem „an vielen anderen Stellen im bundesweiten Bahnnetz“.
Aus den beiden Anhörungen vom 6. Mai zieht das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 seine Schlüsse:
Das Bahnprojekt „Stuttgart 21“ geht bundesweit alle an. Die Ressourcen, die hier verschleudert werden, fehlen anderswo. Zu unterstützen ist deshalb die von Nordrhein-Westfalens Verkehrsminister Michael Groschek vorgetragene Idee eines nationalen Bahngipfels.
Kosten und Nutzen des Projekts „Stuttgart 21“ müssen neu bewertet werden – von unabhängigen Instanzen, die dem Allgemeinwohl und nicht der Deutschen Bahn AG verpflichtet sind.
Legt der Bundesrechnungshof seinen seit zwei Jahren ausstehenden Bericht zu den Kosten von Stuttgart 21 nicht unverzüglich vor, so setzt er seinen guten Ruf als unabhängige Prüfinstanz massiv aufs Spiel.
Der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG muss seinen unsäglichen Finanzierungsbeschluss vom März 2013 revidieren.
Bleibt die Anhörung des Verkehrsausschusses folgenlos, so wollen die S21-Gegner die Forderung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Projekt „Stuttgart 21“ wieder auf die Tagesordnung setzen.
Kontakt: Dr. Eisenhart von Loeper, Telefon (0174) 5912495
Hermann Schmid, Telefon (0171) 5531693
Werner Sauerborn, Telefon (0171) 3209801
schon die Eröffnung der Verhandlung zum 2. Bürgerbegehren/Mischfinanzierung am Dienstag vor dem VGH in Mannheim ließ ahnen, dass diesmal der Hase anders laufen würde. Verbindlich im Ton machte der Vorsitzende Richter Ellenberger, seines Zeichens VGH-Präsident, deutlich, dass er gleich zur Sache kommen wolle, nämlich der Frage, ob die städtische Mitfinanzierung an sich oder in der Höhe gegen 104a GG verstoße. Prof. Kirchberg, derselbe Anwalt, den schon OB Schuster gegen die Bürgerbegehrenden ins Feld geschickt hatte, war konsterniert, hatte er doch seine Strategie darauf aufgebaut, wie gehabt mit formalen Einwänden, das BB als unzulässig abzuweisen. Die Sechs-Wochen-Frist sei nicht eingehalten und der Text des Begehrens richte sich gegen die (Misch=)Mitfinanzierung an sich und nicht, worauf das Gericht hinaus wollte, auf ihre Höhe. Auch wenn in der Wahl der juristischen Hebel jedes legale Mittel recht sein mag, bleibt doch festzuhalten, dass hier der Anwalt in einem präzedenziellen Verfahren im Auftrag einer grün regierten Stadt, die die Bürgerbeteiligung auf ihre Fahnen geschrieben hat, alles aufwendet, Beteiligungsrechte auszuhebeln – und hierin vom obersten Verwaltungsgericht des Landes in die Schranken gewiesen wird.
Auch wenn das Urteil erst in zwei Wochen gefällt wird, ist schon jetzt klar: das Gericht setzt gegen die kleinkarierte Sichtweise der Stadt auf ein offeneres Verständnis von Bürgerbeteiligung und weist die Sechs-Wochen-Frist ebenso zurück wie die enge Auslegung des Begriffs der Mischfinanzierung.
Wenn‘s nicht mit der Frist und auch nicht mit dem Mischfinanzierungsbegriff geht, argumentierte Kirchberg, dann sei das Bürgerbegehren eben unzulässig, weil die Bahn als privatisiertes Unternehmen nicht der Grundgesetzbindung unterliege und eigenwirtschaftlich dort investieren könne, wo es ihr am günstigsten erscheint, sprich: wo sie die höchste Mitfinanzierung erreichen oder erpressen kann. Man stelle sich vor, das Gericht wäre diesem antidemokratischen Rückgriff in die neoliberale Mottenkiste gefolgt und hätte die DB AG aus der Bindung auf das Verfassungsziel gleichwertiger Lebensverhältnisse entlassen – auf Antrag einer grün regierten Stadt! Dass der VGH hier auf einmal fast so etwas wie ein Bollwerk gegen die Versuche einer grün regierten Stadt werden würde, Beteiligungsrechte einzuschränken und Verfassungsnormen der Daseinsvorsorge auszuhöhlen – ein Stück aus dem Tollhaus Stuttgart 21!
Ungewöhnlich offen hat das Gericht schon in der Verhandlung wichtige Eckpfeiler seiner Entscheidung erkennen lassen. So auch, dass es kommunale Mitfinanzierung an sich nicht für verfassungswidrig hält, diese aber in einem Verhältnis zum angenommenen Nutzen der Stadt stehen müsse. Als Nutzen gelte, dass sich die Stadt eine Stadtentwicklungsmöglichkeit erschlossen habe, wobei allerdings für nicht entscheidungserheblich gehalten wird, welcher Nutzen darin genau liegt und welcher Schaden durch die Bahnhofsverkleinerung, Sicherheitsrisiken u.a. entsteht.
Anerkannt hat das Gericht aber bereits, dass die Stadt nicht nur mit den 291 Mio. Euro aus dem Finanzierungsvertrag, sondern auch mit dem Zinsverzicht von 212 Mio. Euro (aus unserer Sicht sind es 442 Mio. Euro) beteiligt ist, also mit einer halben Milliarde Euro. Das Gericht scheint Zweifel zu haben, ob das noch verhältnismäßig ist und eine Teilnichtigkeit der Mischfinanzierung zu sehen – ohne sich allerdings auf die Frage einzulassen, was denn die Gegenleistung für die Beteiligung von einer halben Milliarde. Euro ist. Hierin liegt die noch offene Frage des in zwei Wochen zu erwartenden Urteils.
Auf jeden Fall, auch das hat das Gericht schon jetzt festgelegt, wird es die Berufung zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig zulassen. Damit eröffnet es den Weg, den OB Kuhn 2012 mit seiner Weigerung, eine Sprungrevision zum BVerwG zuzulassen, versperrt hatte und damit der Bahn vor Klärung der Verfassungskonformität der Finanzierung zwei weitere Jahre Fakten schaffen ermöglichte. Mit der nun absehbaren Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht wird hoffentlich stärker auch bundespolitisch in den Blick genommen, dass Stuttgart 21 ein (absurder) Beutezug des reichen Südwestens auf Kosten anderer Bundesländer ist, und wie wichtig die Verteidigung des Art 104a gerade für andere Bundesländer ist, um dem einen Riegel vorzuschieben.
Es geht also mal wieder um viel mehr als um einen Bahnhof. Aber um den geht es auch! Ein Urteil des VGH oder des BVerwG ist keine unmittelbare Entscheidung für oder gegen S21. Wenn aber die Mitfinanzierung der Stadt für teilnichtig erklärt würde, stünden bereits geleistete Zahlungen zur Disposition und besonders wichtig: die Bahn könnte sich ihren Plan abschminken, nachdem genug Fakten geschaffen sind, die Stadt doch noch gerichtlich oder politisch (man wackelt ja schon) zur Kasse zu bitten.
Und was für die Stadt gilt, gilt auch für das Land, die Region und den Flughafen. Auch hier wäre zu klären, ob die Finanzierungsanteile verhältnismäßig sind. Die Finanzierungsgrundlagen des Projekts würden ins Rutschen geraten. Die Bahn müsste sicher davon ausgehen, alles was noch kommt, selbst tragen zu müssen. Ohne die Aussicht, andere für ihr Debakel zahlen zu lassen, wird sie schnell den Spaß an der Sache verlieren.
Besonders unangenehm wäre eine (Teil-)Nichtigkeitserklärung der Mischfinanzierung für MP Kretschmann, der noch als Oppositionsführer 2010, gestützt auf ein einschlägiges Gutachten von Prof. Hans Meyer/Humboldt-Uni Berlin gegen die Mappus-Regierung gewettert und mit dem Rückenwind der Bürgerbewegung im Wahlkampf angekündigt hatte,
… die Landesregierung mit einer parlamentarischen Initiative mit der Verfassungswidrigkeit der Finanzierungsvereinbarung zu konfrontieren. Und: “Die Zahlungen des Landes sind verfassungswidrig, der Finanzierungsvertrag nichtig. Falls die Grünen nach der Landtagswahl in Baden-Württemberg Regierungsverantwortung tragen, werden wir die Zahlungen sofort einstellen und bereits gezahlte Beträge zurückverlangen. Mit uns wird es keine Fortsetzung des Verfassungsbruchs geben.” www.bei-abriss-aufstand.de/2011/08/11/lesen-sie-mal-ihr-eigenes-gutachten-herr-kretschmann/
Nach Wahl und Volksabstimmung aber galt, Mehrheit gehe vor Wahrheit, so Kretschmann. Egal wie sehr die Mehrheit betrogen wurde? Und geht Mehrheit auch vor Gesetzmäßigkeit?
Ein Urteil wie erhofft, würde Vieles ändern und wäre sicher auch ein Votum gegen solchen machtpolitischen Opportunismus.
Bewertung VGH- Verhandlung in der PM des Aktionsbündnisses/Eisenhart von Loeper (Anlage), informative Berichterstattung Thomas Durchdenwald in StZ 22.4.2014: www.stuttgarter-zeitung.de/stuttgart21.
Kirchentag: Aus Stuttgart 21 klug werden!
Große Kundgebung am Kirchentag (Sa, 6. Juni, 14 Uhr, HBF) mit
Franz Alt, Martin Poguntke und Volker Lösch
Capella Rebella und Rike Kohlhepp, Violine
Moderation: Angelika Linckh
Klasse Flyer von Uli Stübler auf der MoDemo, an der Mahnwache und hier:
Werben Sie auch in kirchlichen Kreisen für diese Kundgebung:
Vielleicht kennen Sie Menschen, die zum Kirchentag kommen.
Vielleicht kennen Sie Stuttgarter Bürger, die Gäste bei sich aufnehmen.
Vielleicht kennen Sie aber auch engagierte Gemeindemitglieder irgendwo in der Republik, die in ihrer jeweiligen Kirchentagsgruppe Werbung für die Kundgebung machen möchten?
Dauerausstellung der Bürgerbewegung während des Kirchentags im Foyer des Forum 3. Haben schon alle Gruppen eine Selbstdarstellung mit 700 Zeichen & Logo beigetragen? Sonst bitte schicken an ausstellungk21@web.de.
Bürgerbewegung zeigt Flagge!
Dass der Kirchentag in diesem Jahr in Stuttgart stattfindet hat viel mit Stuttgart 21 zu tun. 2011 erklärte das Präsidium des Ev. Kirchentags: „Die Stadt des 35. Deutschen Evangelischen Kirchentages hat […] im Streit um das Projekt Stuttgart 21 neue Formen offener und öffentlicher Debatte erlebt. […] In diesem Kontext hat der Kirchentag die Einladung nach Stuttgart besonders gern angenommen.“
Diese Erwartung wollen wir nicht enttäuschen und den zig-Tausend BesucherInnen aus der ganzen Republik und der ganzen Welt zeigen, dass der S21- Käs‘ keineswegs gegessen ist und dass diese Bürgerbewegung trotz allem Baugeschehen sehr lebendig und weiter sehr aufmüpfig ist.
Deswegen: Buttons und Aufkleber raus aus den Schubladen und auf die Brust, ans Auto oder Fahrrad. Plakate und Fahnen wieder an die Fenster, Garagentore und in die Schaufenster. K21- Produkte gibt’s bei Plattsalat in der Gutenbergstraße und am Kirchentag selbst in der Ausstellung im Forum 3! Gut zum verschenken oder als Souvenir! Alle, die Werbeartikel herstellen (lassen): bitte Lager aufstocken! Vielleicht gibt’s auch noch besondere Artikel auf den Anlass bezogen. Am Kirchentag gilt‘s!
6. Mai: S21 im Bundestag – und wir dabei!
Stand der Vorbereitungen
Parlamentarische Anhörung, 11-13 Uhr, öffentlich, Anmeldung formlos (mit Geburtsdatum) über verkehrsausschuss@bundestag.de. Es gibt 100 Plätze. Als Sachverständigen haben die Grünen Matthias Lieb vom VCD benannt, die LINKE Arno Luik.
Außerparlamentarische Anhörung des Aktionsbündnisses im Haus des NABU, Charité-Straße 3, 15 Uhr bis max. 17.30 Uhr mit:
Matthias Gastel MdB und Sabine Leidig MdB –Parlamentarischen Anhörung und wie weiter?
Walter Sittler: Worum es geht
Christoph Engelhardt: Nichts gelernt aus BER? Auch bei S21: kein Brandschutz
Sven Andersen, Extrawürste auf Kosten der Sicherheit – EBA genehmigt kriminelle Gleisneigung u.a
Eisenhart v. Loeper: S21 auf Kosten aller – explodierende Kosten und wer zahlt
Bahn für alle (Bernhard Knierim oder Winfried Wolf): S21 – Verkehrswende rückwärts – Rückbau und kein Deutschlandtakt
Peter Conradi: Bilanz und Ausblick
Reise nach Berlin. Noch ca. 5 ICE Tickets für 60 Euro (Dienstag ab 10.51 Uhr, Mittwoch zurück ab 17:59 Uhr). Weitere günstige Reisemöglichkeiten organisierbar. Bitte Kontakt aufnehmen mit Andreas Kegreiß andikeg@aol.com.
Die Eckpositionen stehen. Änderungen/Konkretisierungen werden über einen Mailverteiler schnell mitgeteilt. Alle, die irgendwie in Berlin dabei sein wollen oder werden, bitte Mailadresse hinterlassen bei Andy s.o.
Unterkünfte
Angebote können zugemailt werden. Hier z. B.:
HOTEL COMENIUS Garni, 030-27571535, liegt im Bezirk Friedrichshain – Kreuzberg, in direkter City-Lage, nur einen Katzensprung von O2 World-ARENA, Ost-Bahnhof, East Side Gallery und Frankfurter Tor entfernt
Derzeit noch frei: ein 2-Bett-Zimmer pro Person 25, 50 Euro, 1 Doppel-, Drei- oder Vierbettzimmer je nach Nutzung 75 Euro, 99 Euro oder 120 Euro
Kontaktaufnahme (Andy) am Stand des Aktionsbündnisses auf der MoDemo vor bzw. zu Beginn der Kundgebung
„Drittes Gleis“ oder: die große Publikumstäuschung
Unbeeindruckt von Argumenten und erst recht von Forderungen, wie sie Aktionsbündnis und Schutzgemeinschaft Filder in einer Pressekonferenz am 16. April vorgetragen hatten, gehen die neuerdings dicken Projektfreunde ihren Weg des Tricksen und Täuschens weiter, der ihnen auf parkschuetzer.de schon die Etikettierung „Trickbetrüger“ eingehandelt hat. Die Variante „Drittes Gleis“ sei „die bessere Lösung“, heißt es und das Publikum ist angetan. Die entscheidende Frage „BESSER ALS WAS?“ bleibt unbeantwortet. Natürlich ist es besser, wenn einem nur 8 statt 10 faule Äpfel angedreht werden. Aber es bleibt Beschiss. Die neu ausgehandelte Lösung für die Filder ist besser als der Antragstrassenmurks, aber trotzdem auch Murks verglichen mit dem status quo und erst recht im Vergleich mit dem Erhalt der Panoramastrecke und dem schnellen Umstieg zum Flughafen in Vaihingen für Reisende von Süden.
Für eine Verschlechterung des Regional- und S-Bahnverkehrs lupfen Stadt und Land den Kostendeckel, teils indirekt und trickreich: http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.stuttgart-21-bahn-aufsichtsrat-gibt-geld-fuer-halt-am-flughafen.162416b3-f21b-4ddc-8325-1cda469fbde2.html.
Die Region zahlt direkt weitere 20 Mio. zu den schon 100 Mio. im Topf. Dass die Region, deren wesentlicher Zweck Förderung und Ausbau des S-Bahnsystems ist, für dessen Verschlechterung Steuermittel aufwendet, ist skandalös und wird sicher auch noch juristisch zu werten sein.
Das Aktionsbündnis hatte die Fraktionen im Regionalparlament in einem Schreiben gefragt, was denn die Gegenleistung der Bahn für die eingesetzten inzwischen 120 Mio. Euro Steuergelder sei. Als bisher einzige Antwort kam prompt ein Mail des Fraktionsvorsitzenden der SPD im Regionalparlament und Waiblinger OBs Andreas Hesky, das für sich sprechen möge (Anlage). CDU, Grüne, FDP und LINKE haben bisher nicht geantwortet.
S21-Subvention durch die Hintertür: Das sollte Winne Hermann uns erklären
In Sachen Nahverkehrsvertrag hat Winne Hermann die Bahn am Haken und mit ihr die alten CDU-/FDP-Seilschaften, allen voran die Mappus- und Gönnerintima Nicole Razavi. Zwei Gutachten des Ministeriums bestätigten die Überbezahlung von bis zu 1,25 Mrd. Euro.
Nun begibt sie Hermann auf dieselbe rutschige Ebene, indem er im Rahmen der „Dritte-Gleis-Lösung“, der Bahn aus ihrer Planungspatsche auf den Fildern heraus hilft, indem er auch noch 30 Mio. des Landes auf den Tisch legt in Form des Versprechens neuer Zugbestellungen. Ganz klar Geld für Stuttgart 21!
Einnahmen aus Zugbestellungen sollte die Bahn aber nicht mit Beihilfe des Verkehrsministers für Reparaturversuche von S21-Planungsmängel ausgeben, sondern zur Verbesserung ihres immer chaotischer werdenden Angebots – mittelbar z.B. für die Bestellung zeitgemäßer Züge. Immerhin haben Untersuchungen bestätigt, dass der Südwesten das veralteteste Zugmaterial hat, Winne Hermann selbst beschreibt das Land hier schön und treffend als „Altwagensenke der Republik“.
Ein Petionsausschuss, der erst antwortet, wenn sich der Anlass erledigt hat und dann eh nur im Sinne der Mehrheiten antwortet, sollte über seine Selbstauflösung nachdenken.
Matthias Roser jedenfalls schreibt in einem Mail an seine UnterstützerInnen aus der Bürgerbewegung gegen S21: „Vor allem ist es mir aber ein Anliegen allen, die unterschrieben haben, die sich für den Erhalt des Kopfbahnhofs eingesetzt und die mich unterstützt haben herzlich zu danken… mit freundlichen Grüßen, Matthias Roser. http://www.hauptbahnhof-stuttgart.eu/
bei allen, die das Stuttgart 21-Drama verfolgen, dürfte das Vertrauen in die Justiz nahe Null liegen. Auch im fünften Jahr nach Baubeginn drückt sich die Justiz um die fundamentalen Rechtsfragen des Projekts herum und leistet damit der Faktenschafferei der Bahn Vorschub. Wenn am 21. April die erste Kammer des VGH Baden-Württemberg die Berufung gegen die Nichtzulassung des 2. Bürgerbegehrens von 2011 verhandelt, steht so eine fundamentale Rechtsfrage zur Entscheidung an, nämlich die Frage, ob die Mischfinanzierung des Projekts nicht grundgesetzwidrig ist. Wären nicht die vielen entmutigenden Erfahrungen mit der Rechtsprechung zu S21, müsste die Bürgerbewegung diesem Termin geradezu entgegenfiebern. Denn einiges ist hier anders. Allein, dass das VG 2013 die Berufung zuließ, die jetzt wahrgenommen wird, öffnete die Tür zur grundsätzlichen Verhandlung einen Spalt weit. Dann wird diesmal vor der ersten Kammer, die für Bürgerbegehren zuständig ist und eine offenere Rechtsprechung pflegt, verhandelt, und schließlich signalisierte das Gericht durch Rückfragen bei den Verfahrensbeteiligten, dass es die Grundsätzlichkeit des Konflikts ernsthaft verhandeln will.
Aber worum ging‘s nochmal? Ein zentrales Anliegen der föderativen Ordnung, wie sie das Grundgesetz normiert, ist die Gleichheit der Lebensverhältnisse in Deutschland. Damit soll verhindert werden, dass strukturschwache und -starke Länder zu weit auseinander driften. Deswegen macht Artikel 104a des Grundgesetzes Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur zu einer alleinigen Bundesaufgabe, verbietet also Mischfinanzierungen. Dies soll verhindern, dass sich reichere Bundesländer Mittel aus dem Bundesverkehrswegeplan quasi einkaufen, indem sie eigenes Geld beisteuern. Genau dies ist die Finanzierungsgrundlage von Stuttgart 21 und der Neubaustrecke nach Ulm. Das reiche Baden-Württemberg holt sich durch riesige Zuzahlungen Investitionsmittel ins Land, die andernorts dann fehlen. Seit November 2011 wissen die Grünen und namentlich Ministerpräsident Winfried Kretschmann durch das von ihnen selbst in Auftrag gegebene Rechtsgutachten von Professor Hans Meyer, dass Stuttgart 21 damit auf Sand gebaut ist.
Allerdings, und darauf beruft sich die Gegenseite, gibt es bei vielen Verkehrsprojekten eine „Mischmotivation“. Bundesvorhaben tangieren städtebauliche oder nahverkehrliche Belange. Die Preisfrage ist also: Wie das berücksichtigen, ohne ein unverzichtbares Verfassungsanliegen unter der Hand abzuschaffen?
Hier lässt eine Rückfrage des VGH bei den Beteiligten aufhorchen: Wenn die Mischfinanzierung nicht dem Grunde, aber der Höhe nach gegen Art. 104a GG verstoße, müsse erwogen werden, ob dies nicht zu einer Teilnichtigkeit der Finanzierungsverträge führe. Der Gedanke wäre also: Wenn ein Land oder eine Stadt aus kommunal- oder landespolitischen Motiven mitfinanzieren wolle, müsse ein nachweisbarer Bezug zwischen diesem Finanzierungsanteil und dem kommunalen oder landesbezogenen Nutzen belegt werden.
Nachzuweisen, dass allem, was sie offen oder verdeckt zur Finanzierung des Projekts beisteuert, durch einen entsprechenden kommunalen Nutzen aufgewogen würde, dürfte der Stadt Stuttgart schwer fallen. In wochenlangen akribischen Vorarbeiten haben die Rechtsvertreter des 2. Bürgerbegehrens alle direkten und indirekten Finanzströme und Zusagen der Stadt aufgelistet, über den vertraglichen Finanzierungsbeitrag, den Grundstücksverkauf, den Zinsverzicht, Haftungsrisiken uvm. Dem wäre der den kommunale „Nutzen“ gegenüberzustellen, der sich tatsächlich als Schädigung kommunaler Interessen darstellt: Leitungsrückbau, Gefährdungen durch unzureichenden Brandschutz, gefährliche Gleisneigung etc.
Auch personell bietet die Klagevertretung einiges auf: Die Vertrauensleute Sigrid Klausmann-Sittler, Axel Wieland und Bernhard Ludwig werden neben RA Ludwig selbst vertreten von Bündnissprecher und RA Dr. Eisenhart von Loeper und Hans-Georg Kluge, einem verwaltungsrechtlichen Schwergewicht: Kluge arbeitete als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, war Justizstaatssekretär in Brandenburg, weiterhin Richter am Oberverwaltungsgericht Brandenburg (Pendant zum VGH). Heute ist Kluge zusammen mit dem ehemaligen Bundesumweltminister Norbert Röttgen Gründungspartner der Kanzlei Röttgen & Kluge, der auch der frühere Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts Michael Hund und der frühere Staatssekretär im Bundesumweltministerium Jürgen Becker angehören. http://de.wikipedia.org/wiki/Hans-Georg_Kluge
Schon jetzt gibt es erhebliche Bauverzögerungen wegen Brandschutzproblemen. Acht Monate ist die Bahn im Verzug, weil sie noch keine Genehmigung für die nachträglich auf Kosten der Bahnsteigfläche reingebastelten Fluchttreppenhäuser hat: www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.stuttgart-21-fluchtwege-im-bahnhof-nur-30-minuten-sicher.345ecae6-8dba-4b52-9424-9983e6bac667.html. BER lässt grüßen. Die Preisfrage ist, ob die Leitung der Stuttgarter Feuerwehr das Rückgrat hat, so hin zu stehen wie der Verantwortliche im Landkreis Brandenburg, dem die einstweilige Stilllegung des BER zu verdanken ist. Und, wenn überhaupt ob auch in Stuttgart erst reagiert wird, wenn der Unsinn fertig ist – und alle Beteiligten ihr Geld verdient haben.
Für jeden, der sich noch einmal die abenteuerlichen Pläne der DB zum Brandschutz bei S21 zu Gemüte führen will, hier die Videos der Veranstaltung im Stuttgarter Rathaus am 11. März mit Christoph Engelhardt, Hans Heydemann und Brandschutzmeister a.D. Johannes Frank, eingeleitet bzw. moderiert von Tom Adler und Hannes Rockenbauch. Vielen Dank für die Aufbereitung, jeweils mit Inhaltsangabe und Zeitmarken, von Rolf Heidemann/Flügel TV.
für das vierte Bürgerbegehren gegen Stuttgart 21 wurden an OB Kuhn übergeben. Man darf gespannt sein auf die Debatten über die Leistungsfähigkeit von S21 im Gemeinderat und/oder vor Gericht. SWR Landesschau 30.3.2015 19:30 Uhr:
Ausgangspunkt war die Forderung nach einem Untersuchungsausschuss zu Stuttgart 21 im Bundestag angesichts des auf dubiose Weise zustande gekommenen Weiterbaubeschlusses des DB-Aufsichtsrats und angesichts der völlig unbefriedigenden Antworten der Bundesregierung auf die Anfragen der Opposition zu Stuttgart 21. Einvernehmlich verständigten sich Grüne und LINKE im Bundestag zunächst gemeinsam eine Anhörung im Bundestag zu erwirken, ohne das Anliegen Untersuchungsausschuss aufzugeben. Diese Anhörung ist nun auf den 6. Mai angesetzt. Dies nimmt das Aktionsbündnis zum Anlass, dem Thema S21 auf Bundesebene wieder mehr Aufmerksamkeit und kritischen Rückenwind zu verschaffen. Es soll über die parlamentarische Anhörung hinaus, die nur begrenzte Spielräume eröffnet, eine außerparlamentarische ExpertInnenanhörung geben, es geht also um zwei Veranstaltungen und eine Reise nach Berlin!
Parlamentarische Anhörung: 11-13 Uhr, öffentlich, Anmeldung formlos (mit Geburtsdatum) über verkehrsausschuss@bundestag.de. Es gibt 100 Plätze. Als Sachverständigen haben die Grünen Matthias Lieb vom VCD benannt, die LINKE Arno Luik.
Außerparlamentarische Anhörung des Aktionsbündnisses im Haus der Bundespressekonferenz (in der Nähe: Schiffbauerdamm 40) 14.30 bis max. 17.30 Uhr (ExpertInnen stehen noch nicht fest, dabei: Sabine Leidig und Matthias Gastel). Dazwischen findet eine nicht-öffentliche Pressekonferenz statt. Reise nach Berlin. Sollte nicht zu stressig werden. Zwei Tage erforderlich. Inzwischen hat das AB in Person von Andy Kegreiß 30 ICE Tickets für 70 Euro erstanden (Dienstag ab 10.51 Uhr, Mittwoch zurück ab 17:59 Uhr). Außerdem können sogenannte “Konstruktionsfahrten” (z.B. Nahverkehr, ggfls. mit Fernverkehr) und Fernbus (über Nacht) für ca. 40 Euro pro Person organisiert werden. Bitte Kontakt aufnehmen mit Andreas Kegreiß andikeg@aol.com zur Abstimmung der Fahrt! Angebote für günstige gemeinsame Übernachtungsangebote sollen noch kommen. Hinweise erbeten!
Wem die Kosten ein Hinderungsgrund sind, bitte über Gruppen oder AB melden. Zwei ABler, die nicht mitkönnen, haben z.B. Gratistickets angeboten.
Die Eckpositionen stehen. Änderungen/Konkretisierungen werden wir schnell kommunizieren.
Spanien: Hochgeschwindigkeitsstrecken unrentabel!
Eine Studie der spanischen Stiftung für angewandte Ökonomie (Fedea) zeigt, dass weltweit keine Bahn-Hochgeschwindigkeitsstrecke rentabel betrieben wird, wenn man die Investitionskosten umlegt. Dennoch – Krise hin, Krise her – werden Milliarden in Unsinn wie S21 investiert. Gern auch mit Subventionen der EU, die sich so gern über griechische Unwirtschaftlichkeiten mokiert. Inzwischen wurde in Spanien bereits eine Strecke wieder eingestellt. Egal. Das Geld haben die Investoren erst mal verdient. www.heise.de/tp/news/Mit-Hochgeschwindigkeitsstrecken-in-den-Abgrund-2587328.html
Ebelsberg bei Linz (Ö)
Schräger Bahnsteig: Kind stirbt in weggerolltem Kinderwagen
– kreativ veranschaulicht von einer Bastelgruppe der Ingenieure
Stuttgart 21 – aus der Zeit gefallen
Eine Repräsentativbefragung zum Umweltbewusstsein in Deutschland hat jüngst ergeben, dass „zwei Drittel der Befragten sich von Lärm mittelmäßig oder etwas gestört fühlt. Jede oder jeder Zehnte meint gar, Lärm belästige sie oder ihn stark oder äußerst stark“ Weiterhin sind „82 Prozent der Befragten dafür, Städte und Gemeinden gezielt so umzugestalten, dass man kaum noch auf ein Auto angewiesen ist. Bei jungen Menschen (14- bis 17-Jährige) sind sogar 92 Prozent für diese Umgestaltung. Eine hohe Zustimmung gibt es für neue Mobilitätskonzepte in den Städten.“
Da sieht Stuttgart 21 ziemlich alt aus. Geradezu das Gegenprogramm zu dem, was offensichtlich besonders Jugendliche verstanden haben.
Die sozialdemokratische Bundesumweltministerin sagte bei der Vorstellung der Untersuchung, ihr Ziel sei, „dass mehr Menschen sagen können: Der Umweltschutz macht unser Land gerechter. Denn es sind ja besonders die sozial Benachteiligten, die unter Lärm und Feinstaub in den Städten leiden. Eine soziale Umweltpolitik, die auf Energieeffizienz setzt, auf öffentlichen Nahverkehr, mehr Grün in der Stadt und eine lebenswerte Gestaltung unserer Siedlungen, ist gut für die Umwelt, aber auch gut für Gesundheit und Lebensqualität der Menschen.“ Da dürfen wir Frau Hendricks sicher bald unter den Demonstranten gegen S21 begrüßen!?
StN-Lokalchef Hamann jetzt auch offiziell Sprecher der DB
Schon im Jahre 2012 fragte Klaus Arnoldi (VCD) auf der Website des Aktionsbündnisses: „Wem, Herr Hamann, sind Sie mehr verpflichtet – der freien Berichterstattung oder den Drahtziehern aus Politik und Wirtschaft?“. Wohl eher eine rhetorische Frage, nachdem Hamann jahrelang einer der lautesten Vertreter der S21-Kampagnenpolitik der Stuttgarter Zeitungen bis in die Hochphase des Projekts hinein war und gnadenlos gegen S21-Gegner vom Leder zog. Während entsprechende Wechsel von Politikern in die Lobbyabteilungen der Wirtschaft immerhin inzwischen Empörung auslösen und zumindest Schamfristen eher beachtet, womöglich demnächst vorgeschrieben werden, schwieg die Medienwelt beredt, statt sich gerade, wo es um ihre Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit geht, zu Wort zu melden. Pressemitteilungen von SÖS/LINKE und Aktionsbündnis (Anlage) fanden keinerlei Berücksichtigung – außer bei kontext, der Zeitung, die sich gerade gegen die Verflachung und wirtschaftliche Abhängigkeiten des Medienmainstreams und den Verfall der journalistischen Moral gegründet hatte.
Kampagnenjournalismus à la Hamann kann man den Stuttgarter Zeitungen heute nicht mehr vorwerfen. Immer wieder erscheinen auch kritische Berichte S21-kritischer Redakteure. Möglicherweise, weil man das Projekt in der Verlagsleitung über den Berg wähnt, so dass Kritik es nicht mehr gefährden kann?
Das würde erklären, warum bei der Präsentation des Berliner Kompromisses „Drittes Gleis“ wieder ein blackout des kritischen Journalismus zu beklagen ist. Bahn und Projektbefürworter hatten sich in der Filderplanung nach 20 Jahren in einer Weise verplant, verrannt und blamiert, die das ganze Projekt infrage zu stellen drohte. Umso hörbarer war das Aufatmen im Stuttgarter Blätterwald als sich die Projektpartner in Berlin auf eine „gemeinsame Lösung“ verständigt hatten. Egal was die Lösung ist, Hauptsache Einigung. So Holger Gayer in der StZ: „Es ist ein gutes Signal, das am Freitag von Berlin aus nach Stuttgart gesendet wurde: Die S-21-Projektpartner sind, nach jahrelangen Auseinandersetzungen, also doch in der Lage, sachorientiert miteinander zu sprechen und nach gemeinsamen Lösungen für offenkundige Probleme zu suchen. Noch vor wenigen Monaten wäre eine solche Einigung wie sie nun im Blick auf die Fildertrasse gefunden wurde, wohl unmöglich gewesen.“
Das freut S21-Chef Leger, ja das genießt er förmlich: „Inzwischen habe ich aber den Eindruck, dass alle Partner etwas gelernt haben“. StZ: Sie meinen damit das Einschwenken von Kretschmann, Hermann und Kuhn auf die Projektförderpflicht? Oder, um es mit den Worten der S-21-Gegner zu sagen: das Umfallen der Grünen? „Sagen wir so: aus einer kritisch-konstruktiven Begleitung ist eine vertrauensvoll-konstruktive Zusammenarbeit geworden. ….Bewegt haben sich vor allem die Grünen, angeführt zunächst vom Ministerpräsidenten Kretschmann, der die Grundsatzdebatte über Stuttgart 21 für sich selbst schon nach der Volksabstimmung beendet hat. Es folgte der Stuttgarter Oberbürgermeister Kuhn und schließlich sogar Verkehrsminister Hermann. … Wir sind auf dem besten Weg dorthin, weil die Partner in der gleichen Richtung unterwegs sind wie wir“ (auf die Frage hin, wie dieses Projekt je wieder unpolitisch werden könne).
Offener Brief von Steffen Siegel von der Schutzgemeinschaft Filder an Verkehrsminister Winfried Hermann
Wie hier im allgemeinen Harmonienebel die nächste völlig ungeprüfte und kaum bessere Fildervariante zur großen Lösung gekrönt wird, das muss bei einem Aufrechten wie Steffen Siegel von der Schutzgemeinschaft die Hutschnur platzen lassen. Wie hier in unkritischer Allianz von grünen Umfallern und nichts mehr hinterfragendem Journalismus, die Wahrheit über klägliche Verbesserung von etwas insgesamt Untauglichen untergepflügt wird, lässt ihn einen Offenen Brief an seinen alten Weggefährten Winne Hermann schreiben.
„wie kannst Du den Kompromiss zum dritten Gleis auf den Fildern so freudig verteidigen, nachdem er ja nichts ist als die jämmerliche Korrektur von etwas noch Schlechterem?
„Wir alle wissen, dass bei der Volksabstimmung bewusst mit falschen Zahlen gehandelt wurde. Es war damals schon klar, dass die versprochenen 4,5 Milliarden Euro niemals reichen würden. …..warum duckt Ihr Grünen Euch vor der Wahrheit weg? Im Prinzip sagst Du, ganz wie unser “Landesvater”, dass in der Politik nicht die Wahrheit über die Lüge entscheidet, sondern die Mehrheiten über Minderheiten. Ich meine, für die Wahrheit darf man in wirklich existenziellen Dingen keine Abstriche machen.“
„Jeder Häuslesbauer, der in seinen Bauanträgen die Entscheidungsgremien belügt, muss mit drastischen Strafen, ja mit dem Abriss seines Hauses rechnen. Bei S21 geht es um ganz andere Größenordnungen und hier soll gelten, dass, wenn eine Lüge eine Mehrheit gefunden hat, daran nicht mehr zu rütteln ist? Da muss man doch alles daransetzen, die Lüge zu widerlegen, auch mit dem Risiko, politisch Schiffbruch zu erleiden. Wollt Ihr als Grüne wirklich für dieses S21-Desaster für alle Zeiten mit verantwortlich zeichnen?“
Gerade auch auf den Fildern stellt Stuttgart 21 einen klaren Rückbau der Bahninfrastruktur dar. Ein nicht optimaler S-Bahnverkehr soll überlagert werden von Fern- und Regionalbahnen.“
„Das Erörterungsverfahren wurde, nicht zuletzt mit Hilfe der hervorragenden Arbeit der S21 Kritiker aus unseren Reihen, zum Fiasko für die Bahn. Die Politik hatte sich vornehm zurückgehalten, auch von Euch Grünen hörte man nichts.. .. in der Not bastelte man den jetzt vorliegenden Schnellschuss “Drittes Gleis”. Warum habt Ihr dies nicht wenigstens ins Erörterungsverfahren eingebracht?“
„Lieber Winne, der OB von Leinfelden-Echterdingen hat es Euch doch vorgemacht. Er holt einen seriösen Gutachter, der aufzeigt, dass der Mischverkehr nicht fahrbar ist und bringt damit die Antragstrasse zu Fall. Warum habt Ihr Grünen das nicht vor Jahren gemacht? Warum, wenn die Bahn es schon jahrzehntelang verweigert, lasst Ihr nicht von Fachleuten die zu erwartenden Passagierströme untersuchen?“
„Warum lasst Ihr nicht endlich seriös die Leistungsfähigkeit von S21 prüfen?
„Warum besteht Ihr nicht auf einer Feststellungsklage, einem nachvollziehbaren Kostenplan für die Zukunft?“
„Wir werden weiter kämpfen, mit aller Macht. Was denn sonst?“
Sehens-, hören-, lesenswert …
S21: Region Stuttgart „In der Verspätungsfalle“
Wie faktisch in allen Verkehrssystemen, auch im Autoverehr, die negativen Folgenvon S 21 spürbar werden, beschreibt der aktuelle Tunnelblick:
„Stuttgart ist eine tolle Stadt. Eine traditionsreiche, kultivierte, interessante Stadt! Besuchen Sie Stuttgart, solange es noch geht!“
Lars Reichow, wütend über die S21-Stadtzerstörung, in: SWR 2 Musikalische Monatsrevue 28.3.2015:
Thomas Felder zum Stuttgarter Kirchentag
Eine neue CD »gotteS21segen« von Thomas Felder erscheint zum Kirchentag. Zu hören ist eine nachgespielte »Tunnel- und Maschinentaufe« im O-Ton von Kirchenvertretern und Bahnvorstand – minimal bearbeitet; danach vier Lieder zum »Glauben an S21« (Titel und Spielzeiten siehe Cover im Anhang). Einzel-Exemplar 10 Euro, Sechser-Pack 30 Euro). Am Sa. 30. Mai, 20 Uhr ist öffentliche CD-Präsentation mit einem Konzert im Stuttgarter FORUM THEATER. Nach der Vorstellung erhält jede/r Besucher/in eine CD gratis! Kontakt und Bestellungen: post@thomas-felder.de