Brief an den Bundesrechnungshof

(hier als pdf-Datei)

Neue Haftungsrisiken des Bundes und der Deutschen Bahn AG beim Projekt Stuttgart 21

Sehr geehrter Herr Präsident des Bundesrechnungshofes,

Ihre Behörde und auch Sie persönlich haben sich wiederholt mit den finanziellen Risiken des Projektes Stuttgart 21 für den Bund und die Deutsche Bahn AG befasst und immer wieder mahnende Worte verlauten lassen. Überdies gibt die wirtschaftliche Lage des Bahn-Konzerns seit Jahren Anlass zu Sonderberichten des Bundesrechnungshofes.

Mit großem Interesse haben wir Ihren Bericht „Aktuelle Erkenntnisse zur wirtschaftlichen Lage und zum Corona-bedingten zusätzlichen Finanzierungsbedarf des DB AG-Konzerns“ vom 25.5.2020 zur Kenntnis genommen.

Demnach können seit mehreren Jahren die aus der operativen Tätigkeit erwirtschafteten Cashflows den Investitionsbedarf nicht decken. Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie wären beherrschbarer gewesen, wenn die Bundesregierung den seit Jahren bekannten und vom Bundesrechnungshof aufgezeigten unternehmerischen Fehlentwicklungen des Konzerns entgegengewirkt und den dringenden Handlungsbedarf durch gezielte Steuerung umgesetzt hätte. Die ausbleibenden strukturellen Veränderungen belasten die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nun zusätzlich zu den Pandemie-bedingten Kosten.

Besonders beeindruckt hat uns Ihre Forderung: „Ein „Weiter so“ darf es angesichts der sich in der Krise nochmals verstärkt offenbarenden wirtschaftlichen Defizite und Fehlentwicklungen des Konzerns nicht mehr geben.“

Leider erleben wir beim Projekt Stuttgart 21 seit vielen Jahren trotz der Warnungen Ihrer Behörde genau dieses „Weiter so“. Anlass unseres jetzigen Schreibens sind neue Erkenntnisse zum mangelhaften Brandschutz in den fast 60 km Tunneln des Projekts. Diese Erkenntnisse gründen sich auf eine beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erstrittene Akteneinsicht nach dem Umwelt­informationsgesetz in Unterlagen der Projektgesellschaft Stuttgart-Ulm (PSU) der DB AG. Die Auswertung der dabei gewonnenen Unterlagen durch unsere Fachgruppe Ingenieure 22 ergab schwerwiegende Mängel des Brand- und Katastrophenschutzes in den S21-Tunneln. Diese Mängel sind nach unserer Auffassung so tiefgreifend, dass Leib und Leben der Bahnreisenden, Bahnbediensteten und Rettungskräfte entgegen der Grundrechtsgarantie unseres Grundgesetzes bei einem Zugbrand in einem der Tunnel extrem gefährdet und hohe Opferzahlen nicht zu vermeiden sein werden.

Möglicherweise wird sich bei einem Weiterbau der Tunnel trotz dieser Mängel nach Abschluss der Arbeiten herausstellen, dass wegen unzureichenden Brand- und Katastrophenschutzes die Tunnel­strecken nicht werden in Betrieb genommen werden können, also Milliarden Euro nutzlos ausgegeben sein werden. Selbst falls eine Nachrüstung auf den bereits heute geforderten Stand der Technik (insbesondere Dritte Röhre als Fluchtröhre wie bei der 2. Stammstrecke der S-Bahn in München und beim Euro-Tunnel) dann noch möglich sein sollte, wird dies enorme Summen kosten, deren Finanzierung in den Sternen steht.

Ohnehin ist uns soeben eine interne Information aus Bahnkreisen zugegangen, wonach bereits jetzt für Nachbesserungen beim Brandschutz, die mit den von uns neu aufgedeckten Mängeln nichts zu tun haben, einige hundert Millionen Euro zusätzlich aufgebracht werden müssen. Dies lässt befürchten, dass die Deutsche Bahn AG die Sicherheit in den Tunneln weder technisch noch finanziell wird gewährleisten können und eine Bauruine droht. Grund für dieses Versagen ist die Auslagerung des Brand- und Katastrophenschutzes bei der Planfeststellung entgegen der Tunnelrichtlinie des Eisenbahnbundesamts. Erst nach Fertigstellung der Strecken soll die DB AG vor deren Inbetriebnahme nachweisen, dass ihr Konzept funktionieren wird. Dieser Nachweis wird jedoch – wie jetzt nachgewiesen ist – nicht erbracht werden können. Dann könnte die gebaute Bahnstrecke nicht in Betrieb genommen werden. Das damit verbundene finanzielle Risiko ist enorm. Nicht weniger groß ist auch die Befürchtung, dass bei einer nicht ausschließbaren Brandkatastrophe in einem der Tunnel mit vielen hundert Toten und Verletzten und riesigen Sachschäden wird gerechnet werden müssen – ein gewaltiges Haftungsrisiko für Bund und Deutsche Bahn AG und die Verantwortlichen der falschen Planungen.

Aus Sorge vor derart unübersehbaren Folgen haben insgesamt 7 Antragsteller, darunter auch das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21, am 17.6.2020 beim Eisenbahnbundesamt formell beantragt, in einem ergänzenden Verfahren Vorkehrungen und Auflagen zum Brandschutz zu den Planfeststellungsbeschlüssen, die Tunnelstrecken betreffen, anzuordnen, hilfsweise diese Beschlüsse aufzuheben. Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die beigefügte Antragsschrift samt Anlagen.

Wir bitten Sie, sehr geehrter Herr Präsident, wegen der zu befürchtenden enormen Haftungsrisiken bei einem Versagen des Brandschutzes eine Prüfung durch Ihre Behörde zu veranlassen, um weiteren Schaden vom Bund und eine möglicherweise drohende Zahlungsunfähigkeit der Deutschen Bahn AG abzuwenden.

Gerne würden wir Ihnen und Ihren Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern unsere Erkenntnisse in einem persönlichen Gespräch erläutern. Selbstverständlich stehen wir auch für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Eisenhart von Loeper, Rechtsanwalt, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S21
Dieter Reicherter, Vorsitzender Richter am Landgericht a.D.

Anlagen:
Antragsschrift an das EBA vom 17.6.2020 nebst 10 Anlagen
http://www.kopfbahnhof-21.de/brief-an-das-eisenbahn-bundesamt/

Stunde der Wahrheit?

Bündnis begrüßt Forderung des Bundesrechnungshofs, Stuttgart 21 jetzt neu zu bewerten

Das Aktionsbündnis begrüßt, dass sich erstmals skeptische und selbstkritische Stimmen zu S21 aus dem Lager der Projektbefürworter deutlich zu Wort melden. „Irgendwann ist die Faktenlage so erdrückend, dass Leugnen nicht mehr funktioniert“, so Bündnissprecher Dr. Eisenhart von Loeper. Den Stein ins Rollen gebracht hatte der Bundesrechnungshof, der in seinem aktuellen, vertraulichen Bericht zum wiederholten Male – und massiver denn je – warnt, „dass S21 noch teurer und noch später fertig wird, und schon die bisherigen Projektkosten“ (von den noch zu Befürchtenden ganz zu schwiegen) „für den Staatskonzern „kaum tragbar“ (BRH) seien“, so ein Bericht von Thomas Wüpper in der aktuellen Ausgabe der Stuttgarter Zeitung.

Dieser Bewertung hat sich inzwischen der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestags in einem einstimmigen Votum, also mit den Stimmen der projektbefürwortenden Parteien CDU, SPD und FDP, angeschlossen. Ähnlich äußerte sich selbst Bundesverkehrsminister Scheuer. Erstmals räumt man auch mit der politischen Lebenslüge auf, S21 sei ein eigenfinanziertes Projekt der DB, auf das man keinen Einfluss habe oder nehmen wolle. Immer unabweisbarer und bedrohlicher wird die Milliardenbelastung für den Verkehrshaushalt im Falle eines ungebremsten Weiterbaus von Stuttgart 21. „Die Bundesregierung und auch die grün regierte Landesregierung sowie der Grüne Stuttgarter OB müssten sich fragen, ob die Zusatzinvestitionen von 11 Milliarden-Euro für die DB bis 2030 im Sinne von Klimaschutz in den Ausbau des Netzes und den Deutschlandtakt oder am Ende in ein klimazerstörerisches Bahnhofverkleinerungsprojekt fließen soll, so von Loeper.

Der Auftrag, mit dem nun die Vertreter der Bundesregierung in den DB-Aufsichtsrat geschickt werden, sei eine mission impossible. „Kostenrisiken minimieren“ – dieses hehre Ziel verfolgt das Projekt seit es derartig unter Druck geraten ist – mit teils fragwürdigen Methoden wie dünneren Tunnelwänden und Vernachlässigung von Sicherheitsstandards. Auch können weder die von vornherein absehbaren Kosten für Artenschutz (Mauereidechsen, Juchtenkäfer), noch gestiegene Baupreise die turnusmäßigen Kostenexplosionen erklären. Gestiegene Baupreise schlagen nicht zu Buche, weil der entsprechende Index so stark gestiegen ist, sondern weil das Projekt sich Jahr um Jahr verzögert. Und es verzögert sich, weil es katastrophal und auf falsche politische Vorgaben hin geplant wurde. Im Vordergrund stand die Realisierung riesiger Immobilienprojekte auf dem frei werdenden Gleisvorfeld. Ob der in den Untergrund verdrängte Bahnhof funktionsfähig sein würde – eine quantité negligeable!

„Jetzt ist die Stunde der Wahrheit“, so von Loeper. Ungeschminkt müssen alle Fakten auf den Tisch, die bahnunabhängige Wissensschaft muss Gehör finden (vor allem zur Frage der Kapazität von S21), alle Alternativen ausgehend von dem jetzigen Baustand müssen transparent bewertet werden. Dazu gehört das Umstiegskonzept der Bürgerbewegung gegen S21 genauso wie Kombi-Modelle oder der Vorschlag des Bundesrechnungshofs, „den Projektumfang soweit wie möglich zu verringern“, den das Aktionsbündnis als einen Wink mit dem Zaunpfahl versteht, auf die auch von der DB ungeliebte und noch lange nicht planfestgestellte Fildertrasse zu verzichten.

Von Loeper appelliert an die Verantwortlichen v. a. bei CDU, Grünen und SPD, den sich andeutenden Weg weiter zu gehen. Er werde vor jedem den Hut ziehen, der angesichts des drohenden Gesichtsverlusts dieses immer absurder werdende Projekt infrage stellt.

Kontakt:
Eisenhart von Loeper 0754 4995
Werner Sauerborn 0171 320 980 1

PM Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 – Stunde der Wahrheit

Jetzt Milliarden Euro bei Stuttgart 21 einsparen und Klimawende einleiten!

Aktionsbündnis fordert Umsteuern bei Stuttgart 21 und kritisiert grünen Justizsenator

Um der dramatischen Überschuldung der Bahn um weitere drei Milliarden Euro entgegenzuwirken und um die Klimaziele der Bundesregierung umsetzen zu können, müssen der Erhalt von Kopfbahnhofgleisen und weitere kostensparende Neuorientierungen bei Stuttgart 21 untersucht werden. Dies fordert der Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 Eisenhart von Loeper anlässlich der Aufsichtsratssitzung der Deutschen Bahn am kommenden Mittwoch in einem Schreiben an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats Michael Odenwald.

„Das fehlgeplante und heillos überteuerte Stuttgart-21-Projekt hat das Milliardenloch maßgeblich hervorgerufen“, so von Loeper, „also ist es konsequent, genau an dieser Stelle nachhaltig einzusparen“. Zudem hätten neuerliche Analysen unabhängiger Bahnwissenschaftler, die dem Bahn-Vorstand vorliegen (bitte anfordern!), deutlich gemacht, dass der geplante Tiefbahnhof den zum Klimaschutz nötigen Bahnbetrieb nicht einmal ansatzweise bewältigen könne. Von Loeper: „So wie der Klimawandel ist auch der Kapazitätsabbau durch S21 nicht mehr zu leugnen.“ Zur Schadensminderung sei es überdies sinnvoll, einstweilen von neuen Bauaufträgen und Investitionen für Stuttgart 21 abzusehen.

Aus einem Rechtsgutachten des Experten für Eisenbahnrecht der Universität Passau, Prof. Urs Kramer folgt, dass die Deutsche Bahn AG Spielraum für kostensparende Planungsänderungen hat, weil der Finanzierungsvertrag seine Bindungswirkung längst verloren hat.

Auch hatte der Bundesrechnungshof erst kürzlich in einem Schreiben an die Deutsche Bahn AG davor gewarnt, die vom Haushaltsausschuss des Bundestages 2016 festgelegte Obergrenze der Bahn-Verschuldung von 20 Milliarden Euro bis Jahresende um weitere drei Milliarden Euro zu überschreiten. Dabei wurde Stuttgart 21 selbst von Bundesministerien als mit ursächlich für das Finanzdebakel bezeichnet.

Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 wird erneut mit über 20 Aktivisten in Berlin*) die Verkehrswende für die Metropolregion Stuttgart einfordern, wenn der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn dort kommenden Mittwoch tagt.

Die Reise der Stuttgart 21-Kritiker*innen nach Berlin erhält zusätzliche Brisanz durch einen Auftritt der Aktivisten am Sitz des Berliner Justizsenators*) Dr. Dirk Behrendt (Grüne). Er hat letzten Monat jegliche aufklärenden Ermittlungen gegen leitende Bahnmanager wegen angeblich fehlenden Anfangsverdachts der Untreue abgelehnt (siehe www.strafvereitelung.de). Von Loeper, der die zugrunde liegenden Strafanzeigen gemeinsam mit Dieter Reicherter, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D., für die Bürgerbewegung erstattet hatte, will durch die Aktion und seine Ansprache dort deutlich machen, dass das Versagen der rechtsstaatlichen Kontrolle und ein Sich-Wegducken angesichts unstrittiger Fakten und Beweismittel nicht hinnehmbar ist.

Dass jetzt geprüft werde, inwieweit der jetzige Bahnchef und frühere Finanzvorstand Dr. Richard Lutz gemeinsam mit den früheren Bahnchefs Grube und Kefer rechtswidrige und jedenfalls gewaltig überteuerte Beraterhonorare von 220.000 Euro an den Ex-Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers gezahlt ausgegeben habe, sei, so von Loeper, augenscheinlich nur die Spitze eines Eisbergs von Misswirtschaft und mangelndem Interesse am Verfassungsauftrag der Bahn.

Kontakt:
Dr. Eisenhart von Loeper 07452 4995
Markus Mezger 0152 23 69 34 12

*)  9 Uhr Auftritt Bahntower Potsdamer Platz,
11 Uhr Protest bei Senator Behrendt, Salzburger Straße 25

Kopf aus dem Sand!

Im Vorfeld der Lenkungskreissitzung am 7. November hat das Aktionsbündnis die Landesregierung aufgefordert, nicht länger die Augen vor den Fakten zu verschließen, die zuletzt der Bundesrechnungshof in seinen Prüfberichten zu Stuttgart 21 aufgetischt hat. Darin wird der Bundesregierung vorgeworfen, sich der Verantwortung für das finanziell aus der Kontrolle geratene Projekt zu entziehen. In einem zweiten Bericht bestätigt das höchste Kontrollgremium der Republik eine weitere Kostenexplosion: Zu der Kostensteigerung auf 6,5 Milliarden Euro, deren Verteilung weiterhin völlig unklar ist, konstatiert der Bundesrechnungshof weitere Milliarden Mehrkosten, Zeitverzug und bisher ignorierte Projektrisiken.

In einem Schreiben an Ministerpräsident Kretschmann, Innenminister Strobl und Verkehrsminister Hermann fordert das Bündnis eine Neupositionierung des Landes in der bevor stehenden Lenkungskreissitzung als Konsequenz aus der neuen Faktenlage. Das Projekt bewege sich längst jenseits jeder Wirtschaftlichkeit. Angesichts nicht finanzierter Mehrkosten von mindestens drei Milliarden Euro sei es naiv zu erwarten, dass es mit dem vollmundigen Bekenntnis sein Bewenden habe, das Land werde sich an Mehrkosten nicht beteiligen. Schließlich betone das Land ja zum Überdruss seine Projektförderrolle, die sie ggf. über Gerichtsurteile auch in eine Mitfinanzierungsrolle bringen werde.

Das vom Bundesrechnungshof hervor gehobene Verbot, unwirtschaftliche Projekte zu fördern, gelte genauso für das Land. Eine Weiterförderung von Stuttgart 21 durch die Landesregierung verstoße gegen die Landeshaushaltsordnung, die ebenso zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichte, so Jurist von Loeper. Hier werde auch der Begriff der Haushaltsuntreue relevant, der neuerdings im Zusammenhang mit der Kostenexplosion von Großprojekten wie BER und Stuttgart 21 diskutiert wird.

Als Projektpartner, dessen Votum für das weitere Schicksal des Projekts maßgeblich ist, darf das Land auch nicht der strafbaren Untreue des Bahn-Aufsichtsrats Vorschub leisten. Stattdessen sollten Stadt und Land in der Lenkungskreissitzung darauf hinwirken, dass der Bahn-Aufsichtsrat am 14. Dezember den Weg frei macht, über Alternativen zu reden, wie sie das Aktionsbündnis mit dem Konzept Umstieg 21 vorgelegt hat.

Damit würden dem Land nicht nur unkalkulierbare Haushaltsrisiken erspart, es könnte bei Umnutzung der Stuttgart-21-Baustellen einem Kostengutachten des Verkehrsberaters Dr. Vieregg zufolge 6,45 Milliarden Euro einsparen und hätte am Ende einen viel leistungsfähigeren Bahnknoten.

Es gehe nicht an, so von Loeper, dass der DB-Vorstand den hohen Rang des unabhängigen Prüfberichts des Bundesrechnungshofs ignoriere und sich hinter dem geheim gehaltenen Gutachten der Wirtschaftsprüfer von KPMG und Basler verschanze, die laut Vorstand Kefer nur genau jene Zahlen bestätigen, die ihnen die Bahn vorgegeben habe. Von Loeper forderte die verantwortlichen Landespolitiker auf, die beiden von der Bahn gegen den Rechnungshof ins Feld geführten Gutachten einzufordern und zu veröffentlichen.

Anlagen:

Schreiben des Aktionsbündnisses an Ministerpräsident Kretschmann, Innenminister Strobl und Verkehrsminister Hermann zur Lenkungskreissitzung am 7. November 2016
1. Bericht des Bundesrechnungshofs vom 8. September 2016
2. Bericht des Bundesrechnungshofs vom 8. September 2016 – auf Nachfrage an Werner Sauerborn

Kontakt:
Eisenhart von Loeper 07452 4995
Werner Sauerborn 0171 320 980 1