Fragen über Klagen …

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum zweiten Bürgerbegehren wegen der verfassungswidrigen Mischfinanzierung hat viele überrascht. Wie kam es zustande?

Unsere Argumente gegen die verfassungswidrige Mischfinanszierung waren so stark und zwingend, dass der Finanzierungsvertrag für nichtig hätte erklärt werden müssen. Der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat mit seinem aus Baden-Württembergs CDU kommenden Präsidenten genau dies augenscheinlich unbedingt vermeiden wollen, weil dann Stuttgart 21 erdrutschartig am Ende gewesen wäre. Daher hat Herr Rennert das allerletzte argumentative Mittel bemüht, der staatseigene Bahnkonzern sei durch seine Privatisierung als Aktiengesellschaft gar nicht mehr an die Regeln des Grundgesetzes gebunden. Diese Demontage der Verfassung ist ungeheuerlich, zumal sie überraschend kam und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts widerspricht.

Wie wurde es in der Fachwelt aufgenommen?

Die Urteilsgründe sind noch nicht zugestellt. In der Fachwelt gibt es bisher deutliche Kritik und Unverständnis, wie es dazu kommen konnte. Auch aus anderen Bundesländern gibt es erschrockene Kommentare, dass der Staat seine Finanzverfassung beliebig umgestalten könnte, indem er die Staatstätigkeit auf die private Ebene auslagert. Vielleicht provoziert dieses Urteil den Widerstand dagegen, dass die Politik letztlich nur noch dem wirtschaftlich Stärkeren dient und zur käuflichen Ware pervertiert.

Ist geplant, sich an das Bundesverfassungsgericht zu wenden?

Die Vorbereitungen für eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts laufen. Erst die Auswertung der schriftlichen Urteilsgründe kann nach dem Willen der Vertrauensleute des Bürgerbegehrens, vor allem von Rechtsanwalt Bernhard Ludwig, Klarheit ergeben, ob der Weg nach Karlsruhe binnen Monatsfrist ab Zustellung gegangen wird. Weil bisher kein Verfassungsanspruch der Kläger auf Bürgerbegehren anerkannt ist, muss sich das Rechtsmittel auf Verfahrensfehler stützen, die zu dem Fehlurteil führten. Die Divergenz zu anderen Entscheidungen höchster Gerichte spielt da eine wesentliche Rolle.

Wie sieht es mit dem 3. Bürgerbegehren „Storno 21“ aus, das die Stadt dazu bewegen soll, die Verträge mit der Bahn zu kündigen, weil die Bahn sie im Hinblick auf die wahren Kosten von Stuttgart 21 offenbar belogen hat?

Das 3. Bürgerbegehren „Storno 21“ liegt noch beim Gemeinderat der Stadt Stuttgart. Aufgeschreckt dadurch, dass der Bundesrechnungshof die Projektkosten wie die Sachverständigen Vieregg-Rössler bei zehn Milliarden Euro ansiedelt, soll es – übrigens auch zum 4. Bürgerbegehren wegen Kapazitätsverkleinerung im Tiefbahnhof – zu einer besonderen Anhörung im Verwaltungsausschuss des Gemeinderats  kommen. Angesichts bisher verhärteter Fronten ist dieser Schritt eine kleine Sensation, die der Fraktion SÖS-LINKE Plus gelungen ist. Im besten Falle kann die Mehrheit des Gemeinderats den Ausstieg aus Stuttgart 21 noch beschließen. Allerdings müsste für ein solches Wunder noch sehr viel geschehen. Der weitere Rechtsweg wäre sehr langwierig und kostspielig.

Der Bahnvorstand behauptet, dass eine Inbetriebnahme 2021 noch möglich sei und die Kosten im Rahmen liegen würden. Die Mitglieder von Aufsichtsrat und Lenkungskreis schenken diesen offensichtlichen Lügen kritiklos Glauben. Wie kann man sie dazu zwingen, dem Bahnvorstand endlich die Pistole auf die Brust zu setzen?

Der Bahn-Aufsichtsrat hat ein Kosten-Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnis ihm erst im Dezember vorliegen wird. Angelpunkt der Kostenprüfung muss bei dem seit Ende 2012 als unwirtschaftlich anerkannten Projekt sein, ob der Weiterbau oder der Ausstieg bzw. Umstieg kostengünstiger ist. Bisher hat die Bahn den Weiterbau für „wirtschaftlich vorteilhafter“ erklärt, indem sie völlig überhöhte Milliarden Euro Ausstiegskosten behauptete. So hat sie mit unwahren Zahlen gearbeitet, die der Gutachter für „plausibel“ erklärte und damit nur scheinbar rechtfertigte. Diese Methode darf kein Aufsichtsrat und kein Staatzsanwalt tolerieren. Außerdem bleibt bei der nur finanziellen Sicht draußen vor, dass es KO-Kriterien gibt, die das Projekt insgesamt unsinnig machen. Weil feststeht, dass Stuttgart 21 den Bahnhof in seiner Kapazität nicht verbessert, sondern verkleinert, den Brand- und Katastrophenschutz enorm verschlechtert und dauerhaft Leib und Leben der Menschen auch durch sechsfach überhöhtes Gleis- und Bahnsteiggefälle gefährdet, muss man diesem Wahnsinn unabhängig von den unmittelbaren Projektkosten wegen solcher vorhersehbarer rechtswidriger Schwerstfolgen Einhalt gebieten.

Wie stehen die Chancen der Stuttgarter Netz AG, mit seiner Klage den Kopfbahnhof zu erhalten, und was wären die Folgen?

Die Stuttgarter Netz AG hat starke Chancen, dass das Eisenbahn-Bundesamt verpflichtet wird, dass Stilllegungsverfahren zum bestehenden Kopfbahnhof durchzuführen. Der Bedarf für den Erhalt des Kopfbahnhofs hat damit zu tun, dass gar nicht alle Züge den Tiefbahnhof nutzen könnten, zugleich aber auch dessen Kapazität in der Spitzenstunde auf 32 Züge begrenzt ist, wogegen der tatsächliche Verkehrsbedarf heute bei 37 Zügen liegt und sich noch erweitern dürfte. Ein Urteil des Eisenbahn-Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Mai 2016 (nicht also des oben kritisierten 10. Senats) in einem Vergleichsfall stützt neuerdings zusätzlich die Erfolgsaussichten. Bleibt der Kopfbahnhof für den Zugverkehr erhalten, fällt der Auslöser für das Projekt in sich zusammen, das gesamte Bahngelände für Immobilienzwecke der Stadt zu nutzen.

Der sehnsüchtig erwartete Prüfbericht des Bundesrechnungshofes ist seit Monaten überfällig und lässt immer noch auf sich warten. Was kann der Grund dafür sein und was würde es bedeuten, wenn der Bundesrechnungshof tatsächlich 10 Milliarden Euro Kosten für Stuttgart 21 für plausibel hält, wie die Stuttgarter Zeitung berichtete?

Es mag sein, dass der Bundesrechnungshof bei Einbeziehung aller Einwände des Bundesverkehrsministeriums und der Deutschen Bahn AG gegen seine vorläufige Prüfmitteilung schwierige Untersuchungen leisten muss. Die seitenlangen Zwischenantworten an uns auf gestellte Fragen weisen aber auch auf unterschiedliche Kräfte und Konflikte innerhalb des Bundesrechnungshofs hin, der sich mit der Umsetzung seiner neutralen Kontrollinstanz schwer tut, vielleicht gerade deshalb, weil die Bundesregierung derart hartleibig ein verfehltes Prestigeprojekt fördert und immer noch nicht davon abrücken will. Kommt die Einschätzung des Bundesrechnungshofs endlich ans Licht, kann es das Aus für Stuttgart 21 und für die eine oder andere Karriere bedeuten. Auch Ex-Kanzleramtsminister Pofalla und dessen Karrierewünsche im Bahn-Vorstand kann es noch treffen.

Dass Stuttgart 21 scheitert, liegt inzwischen auf der Hand und wird selbst von einigen Projektbefürwortern nicht mehr bestritten. Wie wird die juristische Aufarbeitung danach aussehen?

Natürlich wird es eine Rolle spielen, aus welchem Grund Stuttgart 21 scheitert. Da geht es auch darum, wer nachher juristisch und psychisch als Verlierer da steht. Deshalb traut sich gegenwärtig noch niemand aus der Deckung heraus, obwohl S 21 finanziell und planerisch gescheitert ist. Damit werden weiter Milliarden Euro auf Kosten des Steuerzahlers verschleudert, die Zukunft wird buchstäblich verbaut.

Allerdings hat das Beispiel der Nuklearkatastrohe von Fukushima und die anschließende Kehrtwende der Kanzlerin für den Ausstieg aus der Atomenergie gezeigt, dass man auch mit zukunftsweisendem Profil öffentlich bestehen kann. Darauf käme es jetzt an. Unser Interesse besteht darin, zu solchem zukunftsweisenden Profil des praktischen Handelns beizutragen. Wenn es der gemeinsamen Zukunft, dem inneren Zusammenhalt  und dem Frieden in dieser Gesellschaft in diesen schwierigen Zeiten dient, ist das Verständnis für den anderen, das Aufeinander-Zugehen und Umsteuern auf sinnvolle und finanziell tragfähige Lösungen das Wichtigste. In diesem Sinne haben wir uns im Aktionsbündnis an die politischen Instanzen gewendet und dazu aufgerufen, die Vorschläge unserer Arbeitsgruppe Umstieg 21 zu prüfen. Im Zuge einer neuen Vereinbarung der Projektpartner sollten auch die rechtlichen Fragen der Kostentragung mit geregelt werden.

Wie ist es um die Finanzen des Aktionsbündnisses bestellt? Genügt das Geld für all die laufenden und angekündigten Klagen noch?

Unsere bisherigen Förderer haben uns großzügig unterstützt. Je stärker die Aktionen spürbar wurden, desto stärker erhielten wir bisher Rückhalt. Wir sind weiter darauf angewiesen. Der allergrößte Teil des Einsatzes geschieht aber ehrenamtlich. Das gilt ja für die gesamte Bürgerbewegung. Über Einzahlungen freuen wir uns, weil es unseren Spielraum für jetzt noch wichtige Schritte erweitert.

Die verbliebenen Stuttgart-21-Befürworter sind sich nicht einig, was die Klagen der Stuttgart-21-kritischen Verbände wie dem Aktionsbündnis denn nun sind: allesamt erfolglos oder verantwortlich für die vielen Verzögerungen beim Bau. Kannst Du ihnen bei ihrer Meinungsbildung auf die Sprünge helfen?

Danke für diese echt nette Frage. Unser Erfolg oder Misserfolg von Klagen und Strafanzeigen bemisst sich in hohem Maße daran, ob die andere Seite ein politisches Brett vor dem Kopf hat und sich von Karrierewünschen abhängig macht oder der Geltung von Recht und Menschlichkeit den bestimmenden obersten Rang gibt. Natürlich steht es mir nicht zu, zu behaupten, ich hätte „die Weisheit mit Löffeln gefressen“. Aber es gibt eine langjährige Erfahrung Stuttgart 21, die für viele Einsichtige absolut erkennbar macht, dass es bei diesem Konflikt längst nicht um Recht und Unrecht, sondern um Machtansprüche, Eitelkeiten und Abhängigkeiten geht. Unsere Demokratie und unser menschliches Zusammenleben brauchen aber ein wirklich rechtsstaatliches, humanes Format. Darauf hinzuarbeiten und beizutragen, birgt den Wert in sich. Der sichtbare Erfolg wird hinzutreten, wenn sich die Entscheidungsträger selbst bewegen, aus welchen Gründen auch immer.

Bürgerbewegung falsch verstanden

Wenn man wie Herr Milankovic weiterhin meint, Stuttgart 21 beziehe „seine demokratische Legitimation aus der Volksabstimmung von 2011“, dann ist die rechtliche Gegenwehr, am Ende der ganze Widerstand gegen das Projekt im Grunde abwegig. Wäre es das von Herrn Milankovic zitierte Argument, mit dem die Projektgegner ihre Kritik an der Volksabstimmung begründen, hätte er sogar recht. Dass es 2011 nur um den Landesanteil gegangen wäre, ist formal richtig. Dennoch ging es in der damals von Grün-Rot der Bürgerbewegung angesetzten Volksabstimmung ums Ganze und nicht nur um den Landesanteil, und zwar für beide Seiten.

Ihre Legitimation hat die Volksabstimmung vielmehr verloren, weil die Faktenlage, auf der sie stattgefunden hat, falsch war, ja, wie wir inzwischen wissen, in vielen Punkten bewusst falsch dargestellt wurde. Hätte man damals die Wahrheit gesagt, dass nämlich die Ausstiegskosten viel niedriger waren, die Projektkosten aber doppelt so hoch, die Fertigstellung nicht 2019 sondern 2024 & x zu erwarten ist, und der Bahnhof kleiner wird als der alte, dass der Nesenbachdüker nicht „unter laufendem Rad“, sondern um den Preis einer fast vierjährigen Sperrung von Hauptadern der Stadtbahn erfolgen würde, die Volksabstimmung wäre wohl anders ausgegangen!

Auch missversteht Herr Milankovic die Auseinandersetzung vor dem Bundesverwaltungsgericht. Es geht hier eben, wie so oft bei dem Projekt, nicht allein um einen Bahnhof, sondern um den Verfassungsgrundsatz der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland. Das gestrige Urteil hat dieses Verfassungsprinzip gefährlich unterhöhlt, indem es die Bahn, weil in privater Rechtsform, aus der staatlichen Norm herausnimmt. Der DB AG wie anderen vergleichbaren öffentlichen Unternehmen, steht nun frei, dort zu investieren, wo die meisten Zuschüsse fließen, oder eben diese entsprechend zu erpressen. Es geht hier also nicht um Prozesshanselei des Aktionsbündnisses, sondern um eine zentrale Verfassungsnorm, deren Entwertung durch das gestrige Urteil der dringenden Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht bedarf.

„Verfassungsnorm wird missachtet“

Die zu hundert Prozent staatseigene Bahn soll als „Wirtschaftsunternehmen“ losgelöst vom Grundgesetz ihre Projekte von Ländern und Kommunen fremdfinanzieren lassen dürfen. Das hat der Zehnte Senat des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts unter seinem Präsidenten Klaus Rennert mit seinem Urteil vom 14. Juni 2016 entschieden. Das CDU-Mitglied Rennert war zeitweise im Staatsministerium Baden-Württemberg tätig und gelangte über seine Partei ins Präsidentenamt beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG).

Nach Überzeugung von Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper, der den Prozess als Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 seit über vier Jahren begleitet, schadet diese Entscheidung dem Ansehen des Rechtsstaats. Von Loeper kritisiert scharf: „Die Verfassungsnorm, dass der hoheitlich gesteuerte Aufgabenträger für die Kosten verantwortlich ist, wird damit preisgegeben. Jeder wirtschaftlich Stärkere darf sich dann noch so unsinnige Prestigeprojekte wie Stuttgart 21 bei der Deutschen Bahn einkaufen. Das schadet dem solidarischen bundesstaatlichen Zusammenhalt und missachtet die Maxime gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bund.“

Der Rechtsanwalt fragt sich, warum das Bundesverwaltungsgericht staatliche Verantwortung in private Obhut überführt und sich damit gegen die Fraport-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stellt. Auch der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof habe als Vorinstanz noch festgestellt, dass die staatseigene Aktiengesellschaft Deutsche Bahn wegen ihrer aus dem Grundgesetz abgeleiteten Pflicht für den Erhalt und Ausbau des Schienennetzes als „verlängerter Arm des Staates“ zu sehen sei.

In diesem Rahmen sei daher nur noch strittig gewesen, ob die Aufgaben des Verkehrsprojekts „Stuttgart 21“ sich tatsächlich überschnitten mit den Zuständigkeiten der Landeshauptstadt Stuttgart für den Städtebau. Danach wäre auch der Kostenanteil zu bemessen, der allein eine kommunale Mitfinanzierung begründen könne.

Nach Auffassung des Aktionsbündnisses, die von den Vertrauensleuten des Stuttgarter Bürgerbegehrens geteilt wird, wirft dieses Urteil des BVerwG neue Probleme auf: Die Kluft zwischen der „rüden Maxime“, so von Loeper, „dass der wirtschaftlich Stärkere den Kurs der Bahn bestimmt“, und dem solidarischen Gemeinwohl müsse zügig mit einem geeigneten Gang nach Karlsruhe überwunden werden.

Mit bundesweiter Signalwirkung habe die Stadt Stuttgart sich so nun auch ein Eigentor geschossen. Das Aktionsbündnis unterstützt die Überlegungen, das widersinnige und schädliche Prozessergebnis über eine Verfassungsbeschwerde oder mit gezielten Initiativen aus anderen Ländern zu korrigieren.

Kontakt:
Dr. Eisenhart von Loeper, Telefon (0174) 591 24 95 und (07452)  4995
Hermann Schmid, Telefon (0171) 5531693

Gericht prüft Mischfinanzierung von S 21

Mit großer Spannung erwartet das Aktionsbündnis die Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts am 14. Juni in Leipzig. Dabei geht es um die Frage, ob die Mischfinanzierung des Projekts „Stuttgart 21“ zulässig ist. Mit 35.600 gültigen Unterschriften hatte das zweite Stuttgarter Bürgerbegehren im März 2011 dazu erst eine überprüfbare Klagefähigkeit erzeugt. Nach langem Rechtsweg wird nun am kommenden Dienstag das höchste deutsche Verwaltungsgericht darüber entscheiden.

Diese Gerichtsverhandlung ist von bundesweiter Bedeutung – nicht nur für das neuerdings wieder heftig ins Zwielicht geratene Bahnprojekt, sondern auch für den föderativen, solidarischen Zusammenhalt der Bundesländer. Die klagenden Vertrauensleute des Bürgerbegehrens, zu denen der Stuttgarter Rechtsanwalt Bernhard Ludwig gehört, werden vom Berliner Rechtsanwalt, ehemaligen Oberverwaltungsrichter und Justiz-Staatssekretär a.D. Hans-Georg Kluge als Hauptbevollmächtigten vertreten, die Stadt Stuttgart vom Karlsruher Fachanwalt für Verwaltungsrecht Christian Kirchberg.

Im vergangenen Jahr hatte der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof bürgerfreundlich alle formalen Einwände der Stadt gegen das Bürgerbegehren zurückgewiesen und die Revision zur Frage der Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung zugelassen. Allerdings blieb der Klage der Vertrauensleute des Bürgerbegehrens bisher der Erfolg versagt, obwohl die Gerichte das Verbot der Mischfinanzierung prinzipiell anerkannten. Nach diesem Grundsatz müsste die Deutsche Bahn AG als Aufgabenträger alle für S 21 anfallenden Ausgaben ohne Fremdfinanzierung leisten. Die Vorinstanzen ließen bisher aber relativierend die Argumentation gelten: Die Stadt dürfe der Bahn als Projektträger eine „angemessene“ Mitfinanzierung leisten, weil sie ihre eigene Zuständigkeit für die städtebauliche Entwicklung auf 100 Hektar bisheriger Bahnfläche in bester Innenstadtlage wahrnehme, die im Zuge der Verwirklichung des Projekts frei werden sollen.

Das Aktionsbündnis und sein am Prozess als Unterbevollmächtigter beteiligter Sprecher Eisenhart von Loeper kritisieren, auf diese Weise werde das Verbot der Fremdfinanzierung „auf den Kopf gestellt“ und damit „der Rechtsstaat käuflich gemacht und seiner selbst entfremdet“. Außerdem, so von Loeper, gebe es bisher entgegen den Vorgaben der Rechtsprechung zwar kommunal erwartete Nutzeffekte, aber keine Kostenermittlung für die Mitfinanzierung einer eigenen Aufgabe. Schließlich könne die Stadtentwicklung nicht Teil des Projekts sein, sondern ihr allenfalls nachfolgen, weil die bahnspezifische Nutzung des Bahngeländes bis zur Freigabe von dieser Zweckbindung gesetzlichen Vorrang habe.

Kontakt:
Dr. Eisenhart von Loeper, Telefon 07452-4995 und 0174-5912495, E-Mail: e.vonloeper@t-online.de
Hermann Schmid, Telefon 0171-5531693, E-Mail: hermann.schmid@antispam.de