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Neue Haftungsrisiken des Bundes und der Deutschen Bahn AG beim Projekt Stuttgart 21
Sehr geehrter Herr Präsident des Bundesrechnungshofes,
Ihre Behörde und auch Sie persönlich haben sich wiederholt mit den finanziellen Risiken des Projektes Stuttgart 21 für den Bund und die Deutsche Bahn AG befasst und immer wieder mahnende Worte verlauten lassen. Überdies gibt die wirtschaftliche Lage des Bahn-Konzerns seit Jahren Anlass zu Sonderberichten des Bundesrechnungshofes.
Mit großem Interesse haben wir Ihren Bericht „Aktuelle Erkenntnisse zur wirtschaftlichen Lage und zum Corona-bedingten zusätzlichen Finanzierungsbedarf des DB AG-Konzerns“ vom 25.5.2020 zur Kenntnis genommen.
Demnach können seit mehreren Jahren die aus der operativen Tätigkeit erwirtschafteten Cashflows den Investitionsbedarf nicht decken. Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie wären beherrschbarer gewesen, wenn die Bundesregierung den seit Jahren bekannten und vom Bundesrechnungshof aufgezeigten unternehmerischen Fehlentwicklungen des Konzerns entgegengewirkt und den dringenden Handlungsbedarf durch gezielte Steuerung umgesetzt hätte. Die ausbleibenden strukturellen Veränderungen belasten die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nun zusätzlich zu den Pandemie-bedingten Kosten.
Besonders beeindruckt hat uns Ihre Forderung: „Ein „Weiter so“ darf es angesichts der sich in der Krise nochmals verstärkt offenbarenden wirtschaftlichen Defizite und Fehlentwicklungen des Konzerns nicht mehr geben.“
Leider erleben wir beim Projekt Stuttgart 21 seit vielen Jahren trotz der Warnungen Ihrer Behörde genau dieses „Weiter so“. Anlass unseres jetzigen Schreibens sind neue Erkenntnisse zum mangelhaften Brandschutz in den fast 60 km Tunneln des Projekts. Diese Erkenntnisse gründen sich auf eine beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erstrittene Akteneinsicht nach dem Umweltinformationsgesetz in Unterlagen der Projektgesellschaft Stuttgart-Ulm (PSU) der DB AG. Die Auswertung der dabei gewonnenen Unterlagen durch unsere Fachgruppe Ingenieure 22 ergab schwerwiegende Mängel des Brand- und Katastrophenschutzes in den S21-Tunneln. Diese Mängel sind nach unserer Auffassung so tiefgreifend, dass Leib und Leben der Bahnreisenden, Bahnbediensteten und Rettungskräfte entgegen der Grundrechtsgarantie unseres Grundgesetzes bei einem Zugbrand in einem der Tunnel extrem gefährdet und hohe Opferzahlen nicht zu vermeiden sein werden.
Möglicherweise wird sich bei einem Weiterbau der Tunnel trotz dieser Mängel nach Abschluss der Arbeiten herausstellen, dass wegen unzureichenden Brand- und Katastrophenschutzes die Tunnelstrecken nicht werden in Betrieb genommen werden können, also Milliarden Euro nutzlos ausgegeben sein werden. Selbst falls eine Nachrüstung auf den bereits heute geforderten Stand der Technik (insbesondere Dritte Röhre als Fluchtröhre wie bei der 2. Stammstrecke der S-Bahn in München und beim Euro-Tunnel) dann noch möglich sein sollte, wird dies enorme Summen kosten, deren Finanzierung in den Sternen steht.
Ohnehin ist uns soeben eine interne Information aus Bahnkreisen zugegangen, wonach bereits jetzt für Nachbesserungen beim Brandschutz, die mit den von uns neu aufgedeckten Mängeln nichts zu tun haben, einige hundert Millionen Euro zusätzlich aufgebracht werden müssen. Dies lässt befürchten, dass die Deutsche Bahn AG die Sicherheit in den Tunneln weder technisch noch finanziell wird gewährleisten können und eine Bauruine droht. Grund für dieses Versagen ist die Auslagerung des Brand- und Katastrophenschutzes bei der Planfeststellung entgegen der Tunnelrichtlinie des Eisenbahnbundesamts. Erst nach Fertigstellung der Strecken soll die DB AG vor deren Inbetriebnahme nachweisen, dass ihr Konzept funktionieren wird. Dieser Nachweis wird jedoch – wie jetzt nachgewiesen ist – nicht erbracht werden können. Dann könnte die gebaute Bahnstrecke nicht in Betrieb genommen werden. Das damit verbundene finanzielle Risiko ist enorm. Nicht weniger groß ist auch die Befürchtung, dass bei einer nicht ausschließbaren Brandkatastrophe in einem der Tunnel mit vielen hundert Toten und Verletzten und riesigen Sachschäden wird gerechnet werden müssen – ein gewaltiges Haftungsrisiko für Bund und Deutsche Bahn AG und die Verantwortlichen der falschen Planungen.
Aus Sorge vor derart unübersehbaren Folgen haben insgesamt 7 Antragsteller, darunter auch das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21, am 17.6.2020 beim Eisenbahnbundesamt formell beantragt, in einem ergänzenden Verfahren Vorkehrungen und Auflagen zum Brandschutz zu den Planfeststellungsbeschlüssen, die Tunnelstrecken betreffen, anzuordnen, hilfsweise diese Beschlüsse aufzuheben. Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die beigefügte Antragsschrift samt Anlagen.
Wir bitten Sie, sehr geehrter Herr Präsident, wegen der zu befürchtenden enormen Haftungsrisiken bei einem Versagen des Brandschutzes eine Prüfung durch Ihre Behörde zu veranlassen, um weiteren Schaden vom Bund und eine möglicherweise drohende Zahlungsunfähigkeit der Deutschen Bahn AG abzuwenden.
Gerne würden wir Ihnen und Ihren Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern unsere Erkenntnisse in einem persönlichen Gespräch erläutern. Selbstverständlich stehen wir auch für Rückfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Eisenhart von Loeper, Rechtsanwalt, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S21
Dieter Reicherter, Vorsitzender Richter am Landgericht a.D.
Anlagen:
Antragsschrift an das EBA vom 17.6.2020 nebst 10 Anlagen
http://www.kopfbahnhof-21.de/brief-an-das-eisenbahn-bundesamt/