Brief an Kanzleramt und Ministerien

folgender Brief wurde an Kanzleramt, mehrere Ministerien, Ministerpräsident und OB Kuhn verschickt.

(hier als pdf-Datei)

Sehr geehrte Frau … / sehr geehrter Herr …

nach jetzt gesicherten Erkenntnissen weist das Projekt Stuttgart 21 beim Brand- und Katastrophenschutz in den fast 60 km langen Tunneln schwerwiegende Mängel auf. Die Fachgruppe der Ingenieure22 hat entsprechende Unterlagen ausgewertet, die sie gegen die Projektgesellschaft Stuttgart-Ulm der DB AG vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim erstritten hatte. Diese Mängel sind so tiefgreifend, dass bei einem leider statistisch zu erwartenden Zugbrand Leib und Leben der Bahnreisenden, Bahnbeschäftigten und Rettungskräfte entgegen der Grundrechtsgarantie unseres Grundgesetzes extrem gefährdet und hohe Opferzahlen nicht zu vermeiden sein werden.

Weil es dazu nicht kommen darf, würde der Weiterbau des Projekts seinen Zweck verfehlen, denn Stuttgart 21 wird wegen ungenügenden Brandschutzes nicht in Betrieb gehen dürfen. Bitte prüfen Sie den Vorgang und wirken Sie darauf ein, dass hier nicht weitere Milliarden Euro Steuergelder sinnlos in den Sand gesetzt werden.

Wegen der Haftungsrisiken haben wir uns auch an den Bundesrechnungshof gewendet, siehe die Anlage. Zugleich dürfen wir auf den beim Eisenbahnbundesamt nach §§ 48, 75 VwVfG gestellten Antrag mit 10 Anlagen verweisen, der auf die Korrektur der unverantwortlichen Ausklammerung des Brandschutzes aus der Entscheidung zu S21 zielt. Diese Unterlagen erhalten Sie gesondert digital. Der SPIEGEL wird am 4. Juli bereits prominent berichten.

Sie werden die Faktenlage und die Gefahrendimension selbst ermessen, die aus alledem hervorgeht.

Wir rufen Sie und alle politisch Verantwortlichen auf, der Lebensgefährdung und den Haftungsrisiken klug zu begegnen und – bei Uneinsichtigkeit des EBA als Bundesbehörde – ein sonst unvermeidliches langwieriges Gerichtsverfahren zu vermeiden. Denn jedes „Weiter so“ würde den Schaden enorm vergrößern.

Im Namen auch von Herrn Dieter Reicherter, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D.,
grüßt Sie freundlich

Dr. Eisenhart v. Loeper
RA & Sprecher, Aktionsbündnis gegen S21

Anlage: Brief an den Bundesrechnungshof vom 22. Juni 2020
http://www.kopfbahnhof-21.de/brief-an-den-bundesrechnungshof/

Brief an den Bundesrechnungshof

(hier als pdf-Datei)

Neue Haftungsrisiken des Bundes und der Deutschen Bahn AG beim Projekt Stuttgart 21

Sehr geehrter Herr Präsident des Bundesrechnungshofes,

Ihre Behörde und auch Sie persönlich haben sich wiederholt mit den finanziellen Risiken des Projektes Stuttgart 21 für den Bund und die Deutsche Bahn AG befasst und immer wieder mahnende Worte verlauten lassen. Überdies gibt die wirtschaftliche Lage des Bahn-Konzerns seit Jahren Anlass zu Sonderberichten des Bundesrechnungshofes.

Mit großem Interesse haben wir Ihren Bericht „Aktuelle Erkenntnisse zur wirtschaftlichen Lage und zum Corona-bedingten zusätzlichen Finanzierungsbedarf des DB AG-Konzerns“ vom 25.5.2020 zur Kenntnis genommen.

Demnach können seit mehreren Jahren die aus der operativen Tätigkeit erwirtschafteten Cashflows den Investitionsbedarf nicht decken. Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie wären beherrschbarer gewesen, wenn die Bundesregierung den seit Jahren bekannten und vom Bundesrechnungshof aufgezeigten unternehmerischen Fehlentwicklungen des Konzerns entgegengewirkt und den dringenden Handlungsbedarf durch gezielte Steuerung umgesetzt hätte. Die ausbleibenden strukturellen Veränderungen belasten die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nun zusätzlich zu den Pandemie-bedingten Kosten.

Besonders beeindruckt hat uns Ihre Forderung: „Ein „Weiter so“ darf es angesichts der sich in der Krise nochmals verstärkt offenbarenden wirtschaftlichen Defizite und Fehlentwicklungen des Konzerns nicht mehr geben.“

Leider erleben wir beim Projekt Stuttgart 21 seit vielen Jahren trotz der Warnungen Ihrer Behörde genau dieses „Weiter so“. Anlass unseres jetzigen Schreibens sind neue Erkenntnisse zum mangelhaften Brandschutz in den fast 60 km Tunneln des Projekts. Diese Erkenntnisse gründen sich auf eine beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erstrittene Akteneinsicht nach dem Umwelt­informationsgesetz in Unterlagen der Projektgesellschaft Stuttgart-Ulm (PSU) der DB AG. Die Auswertung der dabei gewonnenen Unterlagen durch unsere Fachgruppe Ingenieure 22 ergab schwerwiegende Mängel des Brand- und Katastrophenschutzes in den S21-Tunneln. Diese Mängel sind nach unserer Auffassung so tiefgreifend, dass Leib und Leben der Bahnreisenden, Bahnbediensteten und Rettungskräfte entgegen der Grundrechtsgarantie unseres Grundgesetzes bei einem Zugbrand in einem der Tunnel extrem gefährdet und hohe Opferzahlen nicht zu vermeiden sein werden.

Möglicherweise wird sich bei einem Weiterbau der Tunnel trotz dieser Mängel nach Abschluss der Arbeiten herausstellen, dass wegen unzureichenden Brand- und Katastrophenschutzes die Tunnel­strecken nicht werden in Betrieb genommen werden können, also Milliarden Euro nutzlos ausgegeben sein werden. Selbst falls eine Nachrüstung auf den bereits heute geforderten Stand der Technik (insbesondere Dritte Röhre als Fluchtröhre wie bei der 2. Stammstrecke der S-Bahn in München und beim Euro-Tunnel) dann noch möglich sein sollte, wird dies enorme Summen kosten, deren Finanzierung in den Sternen steht.

Ohnehin ist uns soeben eine interne Information aus Bahnkreisen zugegangen, wonach bereits jetzt für Nachbesserungen beim Brandschutz, die mit den von uns neu aufgedeckten Mängeln nichts zu tun haben, einige hundert Millionen Euro zusätzlich aufgebracht werden müssen. Dies lässt befürchten, dass die Deutsche Bahn AG die Sicherheit in den Tunneln weder technisch noch finanziell wird gewährleisten können und eine Bauruine droht. Grund für dieses Versagen ist die Auslagerung des Brand- und Katastrophenschutzes bei der Planfeststellung entgegen der Tunnelrichtlinie des Eisenbahnbundesamts. Erst nach Fertigstellung der Strecken soll die DB AG vor deren Inbetriebnahme nachweisen, dass ihr Konzept funktionieren wird. Dieser Nachweis wird jedoch – wie jetzt nachgewiesen ist – nicht erbracht werden können. Dann könnte die gebaute Bahnstrecke nicht in Betrieb genommen werden. Das damit verbundene finanzielle Risiko ist enorm. Nicht weniger groß ist auch die Befürchtung, dass bei einer nicht ausschließbaren Brandkatastrophe in einem der Tunnel mit vielen hundert Toten und Verletzten und riesigen Sachschäden wird gerechnet werden müssen – ein gewaltiges Haftungsrisiko für Bund und Deutsche Bahn AG und die Verantwortlichen der falschen Planungen.

Aus Sorge vor derart unübersehbaren Folgen haben insgesamt 7 Antragsteller, darunter auch das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21, am 17.6.2020 beim Eisenbahnbundesamt formell beantragt, in einem ergänzenden Verfahren Vorkehrungen und Auflagen zum Brandschutz zu den Planfeststellungsbeschlüssen, die Tunnelstrecken betreffen, anzuordnen, hilfsweise diese Beschlüsse aufzuheben. Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die beigefügte Antragsschrift samt Anlagen.

Wir bitten Sie, sehr geehrter Herr Präsident, wegen der zu befürchtenden enormen Haftungsrisiken bei einem Versagen des Brandschutzes eine Prüfung durch Ihre Behörde zu veranlassen, um weiteren Schaden vom Bund und eine möglicherweise drohende Zahlungsunfähigkeit der Deutschen Bahn AG abzuwenden.

Gerne würden wir Ihnen und Ihren Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern unsere Erkenntnisse in einem persönlichen Gespräch erläutern. Selbstverständlich stehen wir auch für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Eisenhart von Loeper, Rechtsanwalt, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S21
Dieter Reicherter, Vorsitzender Richter am Landgericht a.D.

Anlagen:
Antragsschrift an das EBA vom 17.6.2020 nebst 10 Anlagen
http://www.kopfbahnhof-21.de/brief-an-das-eisenbahn-bundesamt/

Brief an das Eisenbahn-Bundesamt

(hier als pdf-Datei)

Antrag nach §§ 48, 75 Abs. 2 S. 2 sowie ggfs. §§ 48, 75 Abs. 1 a S. 2 2 VwVf wegen ungenügenden Brandschutzes beim Bahnprojekt Stuttgart 21

Sehr geehrter Herr Präsident Hörster,
sehr geehrte Damen und Herren,

namens und in Vollmacht (hier folgen Namen und Anschriften der Antragsteller)

beantrage ich,

das Eisenbahnbundesamt als für die Planfeststellung beim Projekt Stuttgart 21 zuständige Behörde möge

  1. innerhalb eines ergänzenden Planfeststellungsverfahrens zum Projekt Stuttgart 21 Vorkehrungen und Auflagen gegenüber der Vorhabenträgerin anordnen, die geeignet sind, ein Versagen des Brandschutzes beim Brand eines Zugs in einem der S21-Tunnel, insbesondere auch im Fildertunnel als dem längsten Tunnel, auszuschließen, wie es § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG vorsieht;
  2. soweit jedoch festzustellen ist, dass der erforderliche Brandschutz wesentliche Mängel aufweist, die nicht oder – nach dem vorgerückten Stand des Bahnprojekts – nicht mehr durch eine Planergänzung behoben werden können, sodann die zugrunde liegenden Planfeststellungsbeschlüsse gemäß § 75 Abs. 1 a Satz 2 VwVfG aufheben.

Begründung:

  1. Rechtliche Ausgangslage

Antragsbefugnis der Antragsteller:

Die Schutzgemeinschaft Filder ist im Sinne des § 2 Abs. 1 UmwRG anerkannt und in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich der Förderung der Ziele des Umweltschutzes berührt, was wegen ihrer Beteiligung an der Planfeststellung als dort bekannt vorausgesetzt wird. Die Planung des Brand- und Katastrophenschutzes hat – schon wegen der erforderlichen Baumaßnahmen und des Austretens giftiger Stoffe im Unglücksfall – erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt.

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Eher eine Grabsteinlegung

Als „Simulation von Baufortschritt“ bezeichnen Dr. Norbert Bongartz und Dr. Eisenhart von Loeper, die Sprecher des Aktionsbündnisses, die für Freitag vorgesehene Grundsteinlegung für den geplanten Tiefbahnhof. Dass selbst am Tag der Inszenierung keine Baufreigabe für die Bodenplatte vorliege, sei bezeichnend für das ganze Projekt. „Es spricht auch Bände, dass die für Stuttgart 21 politisch Verantwortlichen es vorziehen, der eigenen Inszenierung fern zu bleiben, so Dr. Bongartz. OB Kuhn für die Stadt und Ministerpräsident Kretschmann für das Land haben anderweitige Termine, Verkehrsminister Dobrindt stellt lieber die neuen ICE 4 vor als optisch in Verbindung mit einem im Grunde gescheiterten Projekt gebracht zu werden. Nach der Devise „den letzten beißen die Hunde“ wird der angeschlagene Bahnchef Grube wohl von Amts wegen zur Grundsteinlegung in die Grube steigen müssen.

Das Abtauchen der Projektpartner sei ein „Zeichen organisierter Verantwortungslosigkeit“: Im Grunde stehe keiner mehr hinter dem Projekt. Wie in einem Schwarze-Peter-Spiel schieben die Projektpartner die Verantwortung hin und her. Im Windschatten dieses Politikversagens wird ein Projekt weiter betrieben, dessen Kosten entgegen allen Versprechen weiter explodieren, dessen Mehrkosten keiner tragen will, das alle zeitlichen Zusagen sprengt, das wie der Berliner Großflughafen über keinen gesicherten Brandschutz verfügt und das die Verkehrs- und Umweltprobleme (Feinstaub) der Stadt wegen seiner verringerten Kapazität verschärfen wird.

Die notorische Missachtung der Vorgaben von Brand- und Behindertenschutz setze einen verfassungsrechtlicher Grundkonsens, nämlich den Schutz von Gesundheit und Leben der Menschen, aufs Spiel, so Jurist von Loeper – strafbare Verkehrsgefährdungen auf Jahrzehnte hinaus seien vorprogrammiert.

Unklar ist auch, für was eigentlich ein Grundstein gelegt werden soll. Dass es ein neuer Bahnhof sei, hatte die DB AG im Rechtsstreit mit den Privatbahnen (SNAG) vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart noch heftig bestritten. Es sei nur eine Bahnhofsumwandlung. In anderem Zusammenhang handelte es sich für die DB AG eigentlich gar nicht um einen Bahnhof, sondern um einen „Haupthaltepunkt“ – eine Umdefinition, die das gefährliche, extreme, für Bahnhöfe nicht erlaubte Gleisgefälle legalisieren soll.

Statt eines Grabsteins für Stuttgart 21 sollte besser ein Grundstein für eine realistische Umstiegsperspektive gelegt werden, wie sie das Aktionsbündnis mit dem Konzept UMSTIEG 21 (www.umstieg-21.de) vorgeschlagen hat, so Dr. Bongartz. In diesem Sinne werde die Bürgerbewegung gegen das Projekt am Freitag, den 16.9.2016 ab 9:30 Uhr vor dem Südausgang des Stuttgarter Hauptbahnhofs mit passenden Aktionen und einem Beitrag von Dr. Norbert Bongartz zur Stelle sein.

 

Kontakt:

Norbert Bongartz    0711 698076

Werner Sauerborn   0171 320 980 1

vor Ort: Thomas Renkenberger  0157-53026375