Stuttgart-21-Gegner begrüßen Fahrverbotsurteil

Als Quittung für die anti-ökologische Verkehrspolitik in Stadt und Land wertet das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Fahrverboten u. a. in Stuttgart. Mit ihrem besinnungslosen Festhalten an Stuttgart 21 haben die grün geführten Landes- und Stadtregierung gleich mehrfach zu der jetzigen Situation beigetragen.

Finanziell und verkehrlich blockiert Stuttgart 21 den Ausbau des ÖPNV. Der im Konzept Umstieg21 geforderte S-Bahn-Ringschluss zum Beispiel, wie ihn parteiübergreifend auch viele Kommunalpolitiker fordern, würde sowohl die störungsanfällige S-Bahn-Stammstrecke erheblich entlasten und auch den Dauerstau auf der A 8 im Süden Stuttgarts abbauen. Der S-Bahn-Ringschluss ist aber wegen S21 auf viele Jahre hin nicht realisierbar.

OB Kuhn lehnt Fahrpreissenkungen im ÖPNV und erst recht einen Nulltarif ab, weil Busse und Bahnen mehr NutzerInnen nicht verkraften würden. Die jahrelangen S21-Baustellen (Ende nicht absehbar) haben die einstmals zuverlässige S- und Stadtbahn destabilisiert.

Langfristig wird die Verkehrsverlagerung von der Schiene auf die Straße durch die massive Bahnhofsverkleinerung die Verkehrssituation in Stuttgart zusätzlich belasten und Fahrverbote zu einer Dauereinrichtung werden lassen.

In welchem Anteil genau Stuttgart 21 ursächlich für die hohen Feinstaub- und Stickoxyd-Belastungen ist, wird eine Studie des Verkehrswissenschaftlers Karlheinz Rössler belegen. Veröffentlichung Anfang März.

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Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt der Verfassungsbeschwerde aus dem zweiten Bürgerbegehren Rückenwind

Hammer und Waage

Liebe Freundinnen und Freunde,

mit seinem Urteil vom 7. November 2017 hat das Bundesverfassungsgericht – Zweiter Senat unter Präsident Prof. Voßkuhle – auf die Verhandlung vom 10. Mai diesen Jahres, an der ich teilnahm, eine Entscheidung zu Fragerechten des Parlaments (zugrunde lag ein Antrag der GRÜNEN-Fraktion)  und zur Stellung der DB AG gefällt, die – wie meinerseits schon der Kanzlerin und der Staatsanwaltschaft Berlin erklärt – Rückenwind für unsere Rechtsposition bedeutet.

Aus dem 372 Seiten umfassenden Urteil habe ich Auszüge Randnummern 263 ff. – teilweise selbst fett oder unterstrichen hervorgehoben – beigefügt.

Unser zweites Bürgerbegehren, dessen Übergabe an OB Schuster am 21. März 2011 erfolgte und das über 5 Jahre später am 14. Juni 2016 vom 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts – Präsident Rennert – abgewiesen wurde, kann damit aufgrund der eingelegten Verfassungsbeschwerde (federführend RA Kluge, RA Ludwig) dagegen doch noch zur Feststellung der Nichtigkeit des Finanzierungsvertrags zu Stuttgart 21 vom 2. April 2009 führen.

Denn das Bundesverwaltungsgericht hat behauptet, die Mischfinanzierung von Stuttgart 21 durch Stadt und Land verstoße nicht gegen Art. 104 a GG (das bedeutet. wer die Aufgabe zu erfüllen hat, muss auch die Ausgaben bestreiten), weil das Grundgesetz für den Staatskonzern – weil er als Aktiengesellschaft tätig ist – gar nicht anwendbar sei.

Das BVerfG setzt mit den beigefügten Auszügen ganz andere Akzente und widerspricht auch der These, auf die sich das BVerwG gestützt hatte, die Entstehungsgeschichte des 1994 geschaffenen Art. 87 e GG würde seine Einschätzung stützen.

Das heute veröffentlichte Urteil entscheidet zwar nicht über die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, aber es gibt unserer Sache den ersehnten Rückenwind.

Das BVerfG bescheinigt bereits rechtswidrige Verhaltensweisen der Bundesregierung bei der Nicht-Beantwortung oder fehlerhaften Beantwortung parlamentarischer Anfragen, die sich in Zukunft an den Maßgaben des höchsten Gerichts orientieren müssen.

Das Urteil kommt genau richtig in einem Zeitpunkt, wo sich die Verkehrspolitik in Berlin neu ausrichten muss. Da  werden auch Vorstand und Aufsichtsrat nicht daran vorbeikommen. Diesen Schub werden wir nutzen können.

 

Beste Grüße

Eisenhart