PM: Wenn der Rubel rollt, statt der Züge

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Keine Gehaltserhöhungen für Bahnvorstand bei mangelhafter Leistung!

Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 reagiert mit Entsetzen auf das Ansinnen des Bahn-Vorstands, sich vom Bahn-Aufsichtsrat Gehaltserhöhungen in Höhe von 10 Prozent beschließen zu lassen. Bündnissprecher Martin Poguntke: „Es gab in der Geschichte der Bahn noch nie so hohe Schulden, so marodes Gleismaterial und so unpünktliche Züge – und die Verantwortlichen wollen sich dafür mit einer dicken Erhöhung ihrer ohnehin unangemessen hohen Gehälter „belohnen“ lassen – das darf ja wohl nicht wahr sein. Nicht der Rubel sollte rollen, sondern die Züge – womöglich sogar (bildlich gesprochen) die Köpfe der Verantwortlichen.“

Vor allem auch angesichts dessen, dass die Beschäftigten der Bahn mit 1,5-prozentigen Erhöhungen ihrer viel geringeren Löhne abgespeist werden sollen, erscheint uns das Ansinnen des Bahnvorstands geradezu obszön. Allein für die 90.000 Euro, um die das Gehalt für Bahnchef Richard Lutz auf sage und schreibe 990.000 Euro erhöht werden soll, muss ein normaler Bahn-Angestellter zwei Jahre lang arbeiten.

„Als öffentlich-rechtlich verantwortlicher Staatskonzern verbietet es sich, dass die Bahn massiv mit zweierlei Maß Spitzen- und Niedriglöhne austeilt“, so der Jurist und Co-Sprecher Dr. Eisenhart von Loeper. Sie hat einen grundgesetzlichen Auftrag, einen guten Bahnverkehr zu garantieren und darf nicht zum Selbstbedienungsladen für Spitzenverdiener werden. Statt ihrem Auftrag nachzukommen, macht sich die Bahn – befördert von eben diesen Bahn-Vorständen – zur Melkkuh, über die unsinnige Großaufträge an Bau- und Digitalwirtschaft generiert werden. Die immer höheren Summen, die in den letzten Jahren vom Bund in die Bahn gesteckt werden – auch die im Grunde berechtigten Corona-Hilfen –, sind an keinerlei Kontrolle gebunden, ob sie überhaupt positive Auswirkungen haben.

Trauriger Höhepunkt dieser systematischen Fehlleitung von Geldern ist das Projekt Stuttgart 21, bei dem derzeit mit weiteren geplanten sogenannten „Ergänzungsbauwerken“ gerettet werden soll, was nicht mehr zu retten ist. Unterm Strich würde das Projekt so mindestens 15 Milliarden verschlucken, aber den Bahnverkehr verschlechtern. Ganz zu schweigen von der gigantischen Produktion von klimaschädlichen Gasen durch den Stahlbeton für dann 90 km an Tunnelröhren.

Statt nun frech Gehaltserhöhungen durchzuwinken, fordern wir vom Aufsichtsrat, eine Denkpause für S21 zu beschließen und sämtliche bei der Bahn eingesetzten Gelder auf ihre Auswirkungen auf Leistung, Klima und Sicherheit überprüfen zu lassen.

Kontakt:
Martin Poguntke, 0151 403 602 56
Eisenhart von Loeper, 07452 4995

Kommen jetzt auch die DB-Verantwortlichen wegen Milliarden-Veruntreuung bei Stuttgart 21 dran?

Ähnlich wie im Falle des Ex-VW-Chefs Winterkorn müssen auch rechtliche Konsequenzen für die DB-Verantwortlichen gezogen werden, die mit ihrem Festhalten an Stuttgart 21 trotz der ihnen bekannten Unwirtschaftlichkeit des Projekts einen Milliardenschaden zulasten der DB AG angerichtet haben. Winterkorn droht inzwischen der finanzielle Ruin, weil er seine Unschuld für die Schädigung seines durch den Diesel-Skandal schon aufgrund der sog. Organhaftung nicht wird beweisen können. Die US-Justiz hat Haftbefehl gegen Winterkorn erlassen, die Ermittlungen in Deutschland gegen Winterkorn und 38 weitere Beschuldigte seien „auf der Ziellinie“, heißt es bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig.

Wie Winterkorn, so haftet auch der ehemalige Bahnchef Rüdiger Grube, der nach seinem Ausscheiden mit einem Beratervertrag mit dem von ihm begünstigten Tunnelbohrmaschinenhersteller Herrenknecht in die Schlagzeilen geriet, mit seinem persönlichen Vermögen für den fahrlässig verursachten Schaden des Konzerns. Das Gleiche gilt für den ehemaligen Infrastrukturvorstand Volker Kefer, wie für den jetzigen DB-Chef Richard Lutz, der schon seit 2003 in leitender Funktion, seit 2010 auch als Finanzvorstand von der Unwirtschaftlichkeit von Stuttgart 21 wusste.

Da nicht zu erwarten ist, dass der neue Vorstand gegen den alten und gegen sich selbst in früherer Funktion Schadenersatz einklagen wird, muss der Aufsichtsrat als Organ des Eigners Bund den Vorstand verpflichten, Klage gegen die Verantwortlichen zu erheben – andernfalls würde allein dieses Versäumnis den Tatvorwurf der Untreue begründen.

Für dringend geboten hält es Bündnissprecher und Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper, dass endlich auch strafrechtlich gegen die DB-Verantwortlichen vorgegangen wird, wie es die Braunschweiger Staatsanwaltschaft im Falle Winterkorn längst getan hat. Ein gerade veröffentlichtes Gutachten des Wirtschaftsstrafrechtlers Prof. Jens Bülte von der Uni Mannheim kommt zu einem vernichtenden Urteil für die Berliner Staatsanwaltschaft (s. www.strafvereitelung.de), die trotz dringendem Tatverdacht bisher Ermittlungen verweigert hat. Verstärkt wurde Bültes Rechtsauffassung in einer Erklärung des ehemaligen Richters am Bundesgerichtshof Wolfgang Neskovic (ebd.). Auch die verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Kirsten Lühmann, zugleich Mitglied des DB-Aufsichtsrats, fordert “vernünftige Strafen, um Manager und Unternehmen von Betrugsversuchen abzuhalten“. Diese auf Winterkorn bezogene Aussage müsse auch für die Verantwortlichen (Ex-)Vorstände der DB gelten, so von Loeper. Die Entscheidung über Ermittlungen liegt derzeit bei der Berliner Generalstaatsanwaltschaft.

Mit Sicherheit werden auch die jüngsten Einlassungen von DB-Chef Lutz in die strafrechtliche Würdigung Eingang finden. Lutz hatte in nicht-öffentlicher Sitzung im Verkehrsausschuss am 18.4. eingeräumt, dass Stuttgart 21 unwirtschaftlich und ein Fehler gewesen sei. „Mit dem Wissen von heute würde man das Projekt nicht mehr bauen.“ Dieses „Wissen von heute“ hatte Lutz nachweislich schon von Anbeginn an.

Kontakt:
Werner Sauerborn 0171 320 980
Eisenhart von Loeper 07452 4995

Kein „Groko-Weiter-So“ in der Bahnpolitik

Der für die Sitzung am 21.3. angekündigte Rücktritt von DB-Aufsichtsratschef Utz-Hellmuth Felcht sei ein weiteres Indiz für die seit Jahren desaströse Bahnpolitik, die sich nirgendwo deutlicher manifestiere als in „Deutschlands absurdestem Großprojekt Stuttgart 21“, so Bündnissprecher Dr. Eisenhart von Loeper. Felcht sei nur der einstweilen Letzte einer langen Reihe von Aufsichtsräten, Vorständen und Ministerialen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit S21 zurücktraten oder die Flucht ergriffen – meist nicht zu ihrem persönlichen Schaden, wie die 2,3 Mio.€ Abfindung an Ex-Bahnchef Grube – bei 30 Tage Arbeit 2017 – nach Eigenkündigung zeigen. In einer kleinen Performance werden am 21.3. in diesem Zusammenhang außer Grube u.a. Volker Kefer, Hartmut Mehdorn, der ehemalige S21-Projektleiter Hany Azer, Alexander Dobrindt, Stefan Mappus und seine damalige Verkehrsministerin Tanja Gönner persifliert.

Wie so oft suchen die Verantwortlichen die Schuld für das S21-Debakel bei anderen. Die GroKo ist sich einig, dass das Planungsrecht mit zu vielen Einspruchsmöglichkeiten von Naturschutzverbänden schuld sei. Auf den Gedanken, dass massenhafte Proteste, viele Einsprüche und juristische Auseinandersetzungen mit Grundfehlern der umstrittenen Projekte, allen voran Stuttgart 21, zu tun haben, kommen sie nicht.

Felcht und mit ihm viele neoliberale Kommentatoren geben dem Einfluss der Politik auf den DB-Aufsichtsrat die Schuld. Das hält von Loeper für die völlig falsche Schlussfolgerung: Die DB sei das wichtigste Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge im Bereich der Verkehrsinfrastruktur und müsse der öffentlichen Kontrolle unterliegen. Diese müsse aber transparent und demokratisch erfolgen und nicht über Hinterzimmerpolitik und Mauscheleien, die Wirtschaftslobbyismus Tür und Tor öffne. Es sei ein Unding, dass die Bundesregierungen die Anteilseignerbank mit Vertretern von Wirtschaftsinteressen aus der Chemie-, Stahl-, Energiewirtschaft, dem Tourismus oder der Finanzindustrie beschicke, die allesamt viel von Lobbyismus und wenig von Eisenbahn verstünden.

Wenn das Versprechen von Seiten beider GroKo-Partner ernst gemeint ist, es dürfe kein „Weiter-So“ geben, dann heißt das für die Bahnpolitik: transparente Vorgaben und Kontrolle, endlich Ehrlichkeit bei Stuttgart 21, Alternativen und Ausstiegsoptionen auf den Tisch und: politische Kontrolleure in den Aufsichtsrat, die dem öffentlichen Interesse verpflichtet sind und etwas von Bahn verstehen.

[box title=”Aktionen in Berlin” box_color=”#d2f967″ title_color=”#1F0000″]

20.3.
19 Uhr Schwabenstreich „Wir pfeifen auf Stuttgart 21“ vor dem DB-Tower, Potsdamer Platz (Treff 18.45 Uhr)

21.3.
8.30 bis 10 Uhr „Bannerparade“ vor dem DB-Tower
18 Uhr Performance „Verantwortliche verlassen das sinkende Schiff“, ebd.
19 Uhr Schwabenstreich

22.3.
10 bis 10.15 Uhr Fragen und Antworten zum Alternativen Geschäftsbericht von „Bahn für alle“ mit Dr. Bernhard Knierim, Gasometer Schöneberg, vor Einlassschranke Torgauer Straße 10-15 (Am Vortag Veröffentlichung des Alternativen Geschäftsberichts von Bahn für alle)[/box]

 

Kontakt:
Werner Sauerborn 0171 320 980 1

 

Schwere Wirtschaftskriminalität der Deutschen Bahn angezeigt

Frisst die „kapitale, folgenschwere Fehlentscheidung für Stuttgart 21“, die Landes- Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) diagnostizierte, ihre Urheber? Nach dem neuen Geständnis der DB, nach dem Stuttgart 21 inzwischen 8,2 Milliarden Euro kosten soll, haben jetzt für das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 dessen Sprecher und Anwalt Eisenhart von Loeper sowie der ehemalige Vorsitzende Richter Dieter Reicherter eine neue Strafanzeige gegen die Bahnvorstände Richard Lutz und Ronald Pofalla sowie gegen die Bahn-Aufsichtsräte erstattet, die weitere Milliarden Euro für S21 freigegeben haben.

Hammer Nr. 1 sei dabei, dass der Weiter-So-Beschluss die Fehlinvestition von bisher 3,2 Milliarden Euro zementiere und noch fünf Milliarden (vorerst) draufsetzen will – ein Fall von „besonders schwerer Untreue, die mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist.“ Eine wenn auch späte Korrektur diese Kurses und die Bereitschaft, sich auf Alternativen im Sinne  eines Umstiegs einzulassen, könne auch heute noch dieses Risiko minimieren, so von Loeper.

„Folgenschwere Fehlentscheidung“ heiße:  Bahnhofsverkleinerung auf acht Gleise, infolgedessen Verkehrsverlagerungen auf die Straße, dazu gefährliche, regelwidrige Schieflage von Gleisen und Bahnsteigen, ungeklärter Brandschutz, fehlender Überschwemmungsschutz und dauerhaft drohende Sanierungsbedarfe, verbunden mit Streckensperrungen à la Rastatt wegen Tunnelbauen im Anhydrit – für eine Metropolregion mit sechs Millionen Einwohnern ein nicht zu überbietendes Chaosszenario.

Hammer Nr. 2 sei, so die beiden Juristen, dass „die Tatverdächtigen ihr Handeln gezielt verdunkeln“, indem sie den Informationszugang zu Gutachten und anderen Grundlagen ihrer Entscheidung verweigern. Das spreche bei derart zentraler Frage des öffentlichen Interesses und bei einem zu 100% bundeseigenen Unternehmen rechtsstaatlichen Spielregeln Hohn. Es laufe auf Strafvereitelung im Amt hinaus, die Dinge weiter untätig schleifen zu lassen. Für eine sachgerechte Strafverfolgung müsse der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) als Rechtsaufsicht die personellen und sachlichen Ressourcen bereitstellen. Die Staatsanwaltschaft dürfe hier nicht länger vor der Vernehmung auch prominenter Zeugen sowie Durchsuchungen und Beschlagnahmen von Beweismaterial zurückschrecken.

Statt ein planerisch und finanziell gescheitertes Projekt bis zur bitteren Neige durchzusetzen, sei es jetzt an der Zeit, die Chancen der Schadensminimierung durch Ausloten der vorliegenden Umstiegsoptionen zu nutzen. Dies ergebe sich rein rechtlich schon aus dem Finanzierungsvertrag, der bei fehlendem Konsens wegen Kostensteigerungen den „qualifizierten Abschluss des Projekts“, das heißt das „Herstellen eines verkehrssicheren Betriebszustandes (keine Provisorien)“ vorsieht. Einen kompletten Rückbau von Stuttgart 21, den niemand fordert, mit sechs Milliarden Euro zu berechnen, sei der altbekannte Versuch, mit dem Popanz aufgeblasener Ausstiegskosten, den Weiterbau zu erpressen.

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Eisenhart von Loeper 07452 4995
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