Drittes Stuttgarter Bürgerbegehren im Eilantrag bei Gericht

Gegen den jüngsten Beschluss des Stuttgarter Gemeinderats, keinen Bürgerentscheid zu S 21 zuzulassen, gehen die Stuttgart- 21 GegnerInnen jetzt mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht vor (Anlage). Nach einer beschämenden Debatte, in der sich die Gemeinderatsmehrheit teils mit der Stimme des OB der inhaltlichen Diskussion entzog, den Vertretern des Bürgerbegehrens ein Redemöglichkeit verweigerten, Hannes Rockenbauch verwehrten, Folien zu seinem Beitrag zu zeigen, wird der Konflikt um die Kündbarkeit der S21 –Verträge, nun die Gerichte beschäftigen.

Das Bahnprojekt Stuttgart 21 ist also juristisch weiter hart umkämpft. Allein schon die strittige Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung kann S 21 bereits  nächstes Jahr beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig durch die Feststellung nichtiger Verträge den Boden entziehen. Nun kommt „auf die Schnelle“ ein Eilantrag der S 21-Gegner im Aktionsbündnis hinzu, der jetzt schon die Deutsche Bahn AG in Bedrängnis bringen soll. Dr. Eisenhart von Loeper,  Bündnissprecher und Rechtsanwalt, macht das Geständnis der Bahnvorstände Rüdiger Grube und Volker Kefer gerichtlich geltend. Sie hätten urkundlich bestätigt, ihnen bekannte milliardenschwere Mehrkosten des Projekts seit 2009 verschwiegen zu haben. Daher müsse die Bahn wegen „weggefallener Geschäftsgrundlage“ für alle Mehrkosten haftbar sein. Darauf gestützt hat von Loeper gestern im Auftrag von Peter Conradi und Sabine Schmidt, Vertrauensmann bzw. Unterstützerin des 3. Bürgerbegehrens, beim  Verwaltungsgericht Stuttgart eine einstweilige Anordnung beantragt, die Zulässigkeit des „Storno 21“- Bürgerbegehrens vorläufig gerichtlich feststellen zu lassen.

Allerdings können einstweilige gerichtliche Anordnungen nur bei ganz eindeutiger Rechtslage erlassen werden, so Anwalt von Loeper. „Rüdiger Grube und Volker Kefer haben der Öffentlichkeit  jahrelang Milliarden Mehrkosten von S 21 verschwiegen und unser Vertrauen gebrochen, das haben wir schwarz auf weiß“, so Peter Conradi. Sein Anwalt von Loeper ist überzeugt, dass dies ein Kündigungsrecht aller Projektpartner, also auch der Stadt Stuttgart, begründet. Diese Konsequenz sei im Zuge einer Hauptsache-Klage, aber eher nicht in einem Eilverfahren zu erwarten. Doch das Gericht könne feststellen, dass generell der verantwortliche Bauträger und nicht sein „Opfer“, der Zuschussgeber, für nicht vorgesehene, verschwiegene Mehrkosten hafte. Darauf müsse es jetzt ankommen, so von Loeper. Es sei unerträglich, dass die Verantwortlichen bisherige und weitere Kostenexplosionen zulasten des Steuerzahlers nach dem Motto „Augen zu und durch“ ignorierten, so der Bündnissprecher.

Sabine Schmidt, neben Peter Conradi weitere Prozesspartei und seit fünf Jahren im Orga-Team der Mahnwache engagiert, findet es „empörend“, dass die Stadt und ihr Gemeinderat Bürgerbegehren „formal austricksen wollen“, so wegen Nicht-Einhaltung einer Sechs-Wochen-Frist. Die eigentlichen Streitfragen würden dann wegen „Verfristung“ gar nicht zu entscheiden sein. Von Loeper hält diese durch den Gegenanwalt eingebrachte Position der Stadt für rechtlich nicht haltbar und politisch kleinkariert, schließlich gehe es hier um Zukunftsfragen dieser Stadt.

 

Kontakt: Dr. Eisenhart von Loeper  0174 5912495 oder 07452-3545

 

Eilantrag im Wortlaut