PM: Stadt Stuttgart hat berechtigte Kündigung des S21-Finanzierungsvertrags verhindert

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Bahn hat Rechtsbruch begangen

Gemeinderat und Regierungspräsidium haben die Entscheidung über das Bürgerbegehren „Storno 21“ über sechs Jahre hinweg verschleppt. Sie erreichten so, dass die mit dem Bürgerbegehren angestrebte Ausübung eines außerordentlichen Kündigungsrechts der Landeshauptstadt wegen Zeitablaufs verwirkt ist. Rechtsanwalt und Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S21 Eisenhart von Loeper: „Einmal mehr ist es den Verantwortlichen damit gelungen, eine Abstimmung im Sinne gelebter Demokratie zu vereiteln.“

Im Verlauf der gestrigen Verhandlung vor der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart wurde vom Gericht deutlich gemacht, dass sich die Bahn-Verantwortlichen gegenüber der Stadt Stuttgart durch das im Dezember 2012 eingestandene mehrjährige Vertuschen der Kostenexplosion der Täuschung ihrer Vertragspartner schuldig gemacht haben. Die Möglichkeit, aufgrund dieses Rechtsbruchs den Finanzierungsvertrag mit der Bahn zu kündigen, hat die Stadt allerdings durch kollusives Zusammenwirken mit der Bahn – insbesondere durch die jahrelange Fortsetzung ihrer Zahlungen an sie trotz Kenntnis aller Umstände – verwirkt. Dies ist umso schwerwiegender als der Gemeinderat bereits 2009 mit Zweidrittelmehrheit beschlossen hatte, im Fall einer Kostenerhöhung Bürgerinnen und Bürger darüber abstimmen zu lassen. Dieser Beschluss wurde aber nie umgesetzt.

Ausführlich kam ferner das Gutachten von Professor Dr. Urs Kramer von 2019 zur Sprache: Hiernach ist die Vertragsbasis für Stuttgart 21 durch die nach Überschreiten des Kostendeckels gescheiterten Verhandlungen – nach der sogenannten „Sprechklausel“ – entfallen, der Finanzierungsvertrag also ohnehin „ausgelaufen“, sodass die Bahn seither „auf eigenes Risiko“ baut.

Bereits 2007 hatte OB Schuster durch eine eilig geleistete Unterschrift unter den von den Projektpartnern erst zwei Jahre später unterzeichneten Finanzierungsvertrag dem dagegen gerichteten damaligen Bürgerbegehren den Boden entzogen und so auch damals eine Bürgerbeteiligung verhindert.

Vorsitzender Richter am Landgericht a.D. Dieter Reicherter: „Hier verhindern genau diejenigen fortgesetzt die demokratische Mitwirkung der Bevölkerung, die nicht müde werden zu betonen, wie das Projekt auf allen Ebenen demokratisch legitimiert sei.“

Kontakt:   Eisenhart von Loeper, 07452 4995
Dieter Reicherter, 07192 930522