Berliner Staatsanwaltschaft nimmt Vorermittlungen auf

Als wichtigen ersten Schritt wertet Bündnissprecher und RA Dr. Eisenhart von Loeper, dass die Berliner Staatsanwaltschaft Vorermittlungen zu einer Ende März verschärften Strafanzeige gegen die S 21 – Verantwortlichen Prof. Dr. Felcht (Aufsichtsratsvorsitz), Dr. Grube (ehemaliger Vorstandsvorsitzender) und Dr. Kefer (ehemals Infrastrukturvorstand) aufgenommen hat. Erstmals mit Wirkung nach außen werde dem Vorwurf fortgesetzter Untreue zu Lasten des Bahnkonzerns nachgegangen, weil selbst definierte Wirtschaftlichkeitsgrenzen weit überschritten und Mehrkosten nicht finanziert seien, Risiken wissentlich unter den Teppich gekehrt und ausgearbeitete Alternativen ungeprüft blieben.

Die Stuttgarter Zeitung berichtet, „die zuständige Staatsanwältin (habe) unter anderem die Deutsche Bahn AG um Stellungnahme und weitergehende Informationen zu den Vorwürfen gebeten … Das Prüfverfahren sei noch nicht abgeschlossen, der Ausgang offen.“

Anders als beim BER, dem kleinen Skandalbruder von Stuttgart 21, gebe es bisher keinerlei kritische Aufarbeitung durch die Justiz oder in Untersuchungsausschüssen. Wie das Kraftfahrzeugbundesamt im Abgasskandal spielt auch das zuständige Eisenbahnbundesamt bei Stuttgart 21 eher die Rolle des Mitmachers als des kritischen Aufpassers.

Wenige Stunden vor Bekanntwerden der Vorermittlungen im Verfahren gegen Felcht, Grube und Kefer, haben von Loeper und Dieter Reicherter, seines Zeichen vormals Vorsitzender Strafrichter des Landgerichts Stuttgart, im Auftrag des Aktionsbündnisses Strafanzeige auch gegen Dr. Richard Lutz und Roland Pofalla wegen fortgesetzter Untreue erstattet. Inhaltlich wiegt die 25-seitige Anzeige gegen Lutz und Pofalla schwerer als jene gegen Felcht, Grube und Kefer, weil Lutz sich doppelt als früherer Finanzvorstand und als neuer Bahnchef verantworten muss, noch dazu im Gespann mit dem politischen Haudegen Pofalla.

Nachdem sich die Spitzen von CDU und der SPD unter neuer Führung auf Lutz als Vorstandsvorsitzenden verständigt hatten, hofften viele zunächst auf eine bahnpolitische Kurskorrektur u.a. bei Stuttgart 21. Herr Lutz indes machte sich am Tag nach seinem Amtsbeginn bundesweit bekannt mit den Worten, er sei „finster entschlossen, das Projekt zu Ende zu bringen“. Finster entschlossen, so von Loeper, könne nur so viel wie „blind, fixiert, ohne Einsicht“ heißen. Da Lutz und Pofalla auf das Ersuchen nicht reagierten, sich für Alternativen zu S 21 gesprächsbereit zu zeigen, ging der Vorgang nun an die Staatsanwaltschaft.

Anzeige gegen Richard Lutz und Ronald Pofalla wg. Untreue, 5. Mai 2017

 

Kontakt:
Eisenhart von Loeper: 07452 4995
Werner Sauerborn 0171 320 980 1

Strafvereitelung durch Berliner Staatsanwälte?

Der unwirtschaftliche Weiterbau des Großprojekts „Stuttgart 21“ wirft lange Schatten auf das Kanzleramt und die Bahn-Verantwortlichen wegen Untreue.

Zwei engagierte Juristen und Gegner des Bahnprojekts „Stuttgart 21“, Dr. Eisenhart von Loeper und Dieter Reicherter, haben Strafanzeige gegen zwei Berliner Staatsanwälte erstattet, weil sie jegliche Ermittlungen wegen des Tatverdachts der Untreue gegen die Bahn-Vorstände Rüdiger Grube, Volker Kefer verweigert haben. Auch Bahn-Aufsichtsräte, Staatssekretäre sowie Ex-Kanzleramtsminister Ronald Pofalla und Ex-Wirtschaftsminister Philipp Rösler scheinen gegen die Strafverfolgungsbehörden immun zu sein. Dank der frappierenden Untätigkeit der zuständigen Hauptstadt-Staatsanwälte – vorerst zumindest.

Das Kanzleramt selbst, hat inzwischen Dokumente freigeben müssen, die untermauern, wie sehr die frühere Bundesregierung 2013 mit aller Macht die gewünschten Entscheidungen des Bahn-Aufsichtsrats herbeigeführt hat. Allem zum Trotz und entgegen dem unwirtschaftlichen Weiterbau von Stuttgart 21.

Anzeigeerstatter Eisenhart von Loeper, Rechtsanwalt und Sprecher des „Aktionsbündnisses gegen S21“ und Dieter Reicherter, selbst ehemaliger Staatsanwalt und Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart a.D., haben Rückenwind durch ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs: Denn dieser erklärt staatsanwaltliche Ermittlungen bereits für geboten, wenn sich die beschuldigten „Vortäter“ auch nur möglicherweise der Straftat schuldig gemacht haben. Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper nennt das Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen des Weiterbau-Beschlusses zu S 21 jetzt „unausweichlich“.

Das Brisante dabei: Die Berliner Staatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft hätten deshalb nicht ermittelt, weil die Angezeigten durch den Weiterbau von S 21 nicht nachweislich eine Schädigung der Bahn in Kauf genommen hätten. „Niemand kann aber das mögliche Verschulden der Tatverdächtigen ernsthaft in Zweifel ziehen, so dass jede weitere Verweigerung der Ermittlungen eine Strafvereitelung bedeuten würde“, erklärt Eisenhart von Loeper.

Dieter Reicherter, prominenter Mit-Anzeigeerstatter, hält es aufgrund seiner langjährigen Erfahrung als Strafrichter für „sehr ungewöhnlich“, dass die Strafverfolgungsbehörde umfangreiche Dokumente und Eingeständnisse ausgerechnet des Kanzleramts, die zusammen mit anderen Faktoren ein „erdrückendes Beweismaterial“ für eine weitere Aufklärung ergäben, völlig ignoriere.

Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper hat deshalb den Berliner Justizsenator Thomas Heilmann um den gesetzlich gewährten Informationszugang zu allen Berichten ersucht, die zwischen der Senatsverwaltung und den ihr nachgeordneten Berliner Stafverfolgungs-behörden im Zusammenhang mit den erstatteten Strafanzeigen gewechselt wurden.

Drei Staatssekretäre der Bundesregierung aus dem Verkehrs-, Finanz- und Wirtschaftsressort hatten, weil die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft im bundeseigenen Besitz liegt, dort als Aufsichtsräte kraft Gesetzes weisungsunabhängig ihre Entscheidung allein am Wohl dieses Unternehmens zu orientieren. Nachdem ein Dossier aus dem Bundesverkehrsministerium durchgesickert war, das die Berechnungen der Bahn zu den Ausstiegskosten von S 21 für „nicht belastbar“ erklärt und Verhandlungen mit den Projektpartnern über den Ausstieg befürwortet hatte, war das Kanzleramt darüber hochgradig alarmiert, wie dessen Dokumente belegen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte sich, wie die Vermerke ihrer Mitarbeiter hervorheben, nachhaltig „zu S 21 bekannt“ und ließ nun auf breiter Front vorbehaltlos und definitiv den Weiterbau des Großprojekts verkünden, als wenn der Bahn-Aufsichtsrat nichts zu entscheiden hätte. Die Staatssekretäre gerieten dadurch in ein Dilemma, das ihnen der Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S 21 in mehreren Schreiben persönlich vor Augen geführt hatte: Wenn sie ihre Entscheidung gesetzwidrig nicht am Unternehmenswohl der Deutschen Bahn ausrichten würden, werde das strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Allerdings ist vom damals maßgeblichen Ex-Kanzleramtschef bekannt, dass mit Abweichlern vom Fraktions- oder Regierungskurs nicht zimperlich umgegangen wird. In neuerer Zeit, ist auch Unionsfraktionschef Volker Kauder, mit dieser Haltung aufgefallen. Pofalla hatte Fraktionsabweichler Wolfgang Bosbach deshalb schon einmal erklärt, er könne „seine Fresse nicht mehr sehen“. Außerdem: „Ich kann deine Scheiße nicht mehr hören.“

Bekannt ist auch, dass die Bundeskanzlerin S 21 eine „übergroße Bedeutung“ beimisst und sich insoweit auf ihre grundgesetzliche Richtlinienkompetenz beruft (so noch jüngst deren Anwaltskanzlei im Prozess um die weitere Entschwärzung der Vermerke zu S 21 vor dem Verwaltungsgericht Berlin, obwohl keine Richtlinienkompetenz einen Rechtsbruch gestattet). Hätten sich die Staatssekretäre also gegen die Regierungslinie des unbedingten Weiterbaus von Stuttgart 21 gestellt, hätte sie dies voraussichtlich ihr Amt innerhalb der Regierung gekostet. Das Großprojekt Stuttgart 21 mit damals gut zwei Milliarden Kostendefizit wäre aber ohne das Einverständnis der Staatssekretäre nicht weitergebaut worden, weil sie im Aufsichtsrat eine führende Stellung inne hatten.

Ziemlich genau lässt sich inzwischen beurteilen, wie das Stimmverhalten der drei Staatssekretäre der Bundesregierung beim Beschluss über Stuttgart 21 am 5. März 2013 zustande kam:

Verkehrs-Staatssekretär Michael Odenwald hatte Gespräche mit Ex-Kanzleramtschef Ronald Pofalla (heute übrigens im Vorstand der Deutschen Bahn) zu führen. Dazu hat er laut Kanzleramt schon im Voraus eruieren wollen, ob ein Ausstieg aus S 21 politisch akzeptabel sei, was unvereinbar war mit seiner Stellung als Bahn-Aufsichtsrat. Der Wirtschafts-Staatssekretär wurde nach einem präzisen Bericht der „Wirtschaftswoche“ nach einer Krisensitzung einzelner Aufsichtsräte noch kurz vor dem Termin des Aufsichtsrats von Ex-Wirtschaftsminister Rösler „auf Linie gebracht“. Bedeutet: politisch umgedreht

Einzig der Finanz-Staatssekretär hat sich dem Dilemma zwischen drohendem Amtsentzug und Strafverfolgung durch plötzliche Krankmeldung entzogen, ohne von seinem gesetzlichen Recht auf ein schriftliches Votum Gebrauch zu machen. All diese Fakten und sehr viel mehr haben die Anzeigeerstatter der Berliner Staatsanwaltschaften vorgetragen und untermauert. Doch diese verweigern die Ermittlungen, weil angeblich „tatsachenfundierte Anhaltspunkte“ für ein Verschulden der Angezeigten fehlen würden.

In Wahrheit wussten die Staatssekretäre, nicht minder die Bahn-Vorstände und Ex-Minister, entgegen den Berliner Staatsanwälten nach monatelanger Debatte sehr genau, dass sie die Schädigung des Unternehmens Deutsche Bahn durch den unwirtschaftlichen Weiterbau von S 21 in Kauf nehmen sollten, weil es politisch „von ganz oben“ so gewollt war.

Auf der nun zur Pressekonferenz freigeschalteten Internetseite:

www.Stuttgart21.Strafvereitelung.de

finden sich alle originalen Dokumente des Kanzleramtes, die Schriftwechsel zwischen den Anzeigeerstattern und den Staatsanwälten. Die Briefe an den Justizsenator von Berlin sowie weitere Hintergrund-Informationen und Links. Die Seite ist sowohl für Journalisten als auch interessierte Bürger interessant und wird in den kommenden Wochen weiter ausgebaut.

Dieser Auftaktkonferenz im November werden weitere Termine im Dezember folgen.

Ihre heutigen Gesprächspartner:

Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper

Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S21

Dieter Reicherter
Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart a.D.
und ehemaliger Staatsanwalt

Generalstaatsanwalt wird eingeschaltet

Weil die Berliner Staatsanwaltschaft sich weigert, gegen Vorstandsmitglieder der Deutschen Bahn AG, zwei Staatssekretäre, die ehemaligen Minister Pofalla und Rösler sowie weitere Tatverdächtige wegen des per Strafanzeige erhobenen Vorwurfs der Untreue zu ermitteln, haben die Anzeigeerstatter Beschwerde zum Generalstaatsanwalt Berlin eingelegt.

Die Verweigerungshaltung hält Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 und einer der Anzeigeerstatter, für „zwiespältig“: In seiner Rede während der 284. Montagsdemo am 17. August 2015 in Stuttgart argumentiert er, die Berliner Staatsanwaltschaft bezweifle zwar nicht den Vorwurf der schädigenden Untreue wegen des Weiterbaus des Bahnprojekts Stuttgart 21. Andererseits aber gestehe sie den Tatverdächtigen zu, sie hätten die Schädigung der Bahn nicht billigend in Kauf genommen.

Die damit attestierte „Kriminalität ohne Schuldvorwurf“ beschäme und belaste nun die S21-Befürworter, zugleich aber hänge das „subjektive Schlupfloch“ zu Gunsten der Beschuldigten am „brüchigen, seidenen Faden“. Würde ausgerechnet den hochbezahlten Bahnvorständen und Staatssekretären zugestanden, sie seien bei den Ausstiegskosten „zu dumm für den Durchblick“ gewesen, so wäre das nicht glaubwürdig, sondern „mit zweierlei Maß gemessen“.

Gerade die Staatssekretäre, so von Loeper, hätten die vom Bahnvorstand berechneten Ausstiegskosten ja für „nicht belastbar“ erklärt und deshalb auf den Ausstieg aus dem Projekt „Stuttgart 21“ gedrängt. Massiv unter Druck gesetzt vom damaligen Chef des Bundeskanzleramts, Ronald Pofalla, hätten sie jedoch bei abweichender Haltung ihre politische Zukunft gefährdet.

Für Pofallas fragwürdige Druckmethoden spreche nicht zuletzt auch sein verbaler Ausfall gegen Fraktionsabweichler Wolfgang Bosbach, er könne dessen „Fresse“ nicht mehr sehen. Ähnlich habe sich jüngst auch Fraktionschef Volker Kauder verhalten, als er die sechzig in der Griechenland-Frage abtrünnigen Unionsabgeordneten mit Amtsverlust in Ausschüssen bedrohte. Unter solchen Umständen hätten sich, so der Anwalt, wohl auch die Staatssekretäre im Bahn-Aufsichtsrat genötigt gesehen, ihren Widerstand gegen den S21-Weiterbau im Interesse ihrer Karriere aufzugeben.

Rechtsanwalt und Bündnissprecher von Loeper hält der Berliner Staatsanwaltschaft vor, sie dürfe diese klaren Fakten nicht ausblenden, sonst schade sie dem Ansehen der Justiz und erwecke sogar für unbefangene Betrachter den Eindruck, hier werde Strafvereitelung im Amt betrieben.

Kontakt:
Dr. Eisenhart von Loeper, Telefon (0174) 591 24 95 und (07452) 4995
Hermann Schmid, Telefon (0171) 5531693

Betrug und Justiz, Bürgerbegehren, Anhörung mangelhaft

Liebe Freundinnen und Freunde,

„Stuttgart 21 ist Betrug“ – bei Anlegen allgemeiner moralischer Maßstäbe ein klarer Fall! Wer einen Bahnhof für 4,5 Mrd. Euro verspricht, obwohl er weiß, dass es fast doppelt zu teuer wird und wer eine Verdopplung der Kapazität verspricht, wohlwissend dass der neue kaum die Hälfte des bestehenden Bahnhofs erreichen würde, ist ein Betrüger. Dass dieser Betrug trotz vielfacher Anläufe bisher nirgendwo strafrechtlich verfolgt wird, dass es keine Untersuchungsausschüsse, keine Anklagen, geschweige den Verurteilungen gibt, ist Spezifikum von S21 und ein Unding, das „auf Dauer die öffentlichen Vorurteile über die Tätigkeit der Ermittlungsbehörden – die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen – verstärken und zu Legitimationseinbußen des Kriminaljustizsystems führen.“ muss – so schreibt es Prof. Felix Herzog aus Bremen in seinem vom Aktionsbündnis beauftragten Gutachten zur Zurückweisung der Strafanzeige gegen die Bahnmanager durch die Berliner Generalstaatsanwaltschaft (Anlage), das jüngst DER SPIEGEL aufgriff und über das Eisenhart von Loeper auf der 244. Montagsdemo berichtete.

Herzog übt nicht nur eine fachlich harte Kritik an der Berliner Einstellungsverfügung, er zeigt auch, dass ein enges Verständnis von Betrug, Eigennutz oder Vorsatz die komplexen Strukturen der großen Wirtschaftskriminalität heutzutage nicht mehr erfasst. Das trifft‘s. Gerade in Bezug auf Stuttgart 21: Ein schier undurchdringliches Netz von Profiteuren des Projekts einerseits und anderen, die größte Nachteile bei seiner Beendigung hätten, verhindert bisher erfolgreich den längst überfällige Projektabbruch: Am offensichtlichsten ist es noch bei Baumultis und Herrenknechten, die lukrative Aufträge verlören und Immobilienspekulanten, die sich von Milliardenanlageoptionen verabschieden müssten.  Kretschmann lässt das Projekt weiter laufen, weil ihm der Erhalt der Koalition wichtiger ist als Stuttgart 21 und eine Heerschar von Politikern und Managern würden wohl mit Schimpf und Schande vom Hof gejagt, wenn sie einräumen müssten,  jahrelang auf ein falsches Pferd gesetzt zu haben. Karrieren wären abrupt zu Ende, eine Flut von Strafverfahren, Schadensersatzforderungen und mediale Pranger würden viele bis an ihr Lebensende begleiten. Ob man‘s will oder nicht.

Eben in diesen drohenden Konsequenzen sieht auch Herzog ein Betrugsmotiv: „Mehr als naheliegend ist es, dass wirtschaftliches Fehlverhalten häufig von Fehlentscheidungen ausgelöst wird, in deren Konsequenz man den Verlust seiner Führungsposition und damit erheblicher Bezüge fürchtet. An dem Projekt „Stuttgart 21“ trotz der Kostenexplosion weiter festzuhalten und dies durch Desinformation zu befördern, kann nach kriminalistischer Erfahrung natürlich als Indikator für ein eigennütziges Verhalten angesehen werden.“

Jetzt liegt die Sache beim Berliner Justizsenator Thomas Heilmann, einem langjährigen Weggefährten von Sebastian Turner, der aber andererseits oft auch von der Berliner Opposition gelobt wird und zu den beliebtesten Politikern Berlins zählt, wie wikipedia schreibt.

Bürgerbegehren: Millimeter vorm Ziel

700 bis 800 Unterschriften sind zusammengekommen bei Unterschriftenständen am Aktionswochenende 23./25. Oktober. Jetzt fehlen jetzt nur noch ca. 170 grüne Unterschriften – die Quote ungültiger schon eingerechnet (Stand 28.10). Bei den Blauen sind es mehr. Um die restlichen Unterschriften zusammenzubringen, wird es auf jeden Fall erst mal weiter noch Stände und Aktionen geben. Das müsste (bei den grünen) in zwei, drei Wochen zu schaffen sein.

Von Loeper an Frau Bühler und Herrn Trippen:
Anhörung fortsetzen!

Der Abbruch der Filderanhörung am 7. Oktober stellt nach Auffassung von RA Dr. Eisenhart von Loeper einen Verfahrensfehler dar, der nur geheilt werden kann, wenn die Erörterung fortgesetzt wird. Dies begründet von Loeper minutiös in einem längeren Schreiben im Auftrag von Schutzgemeinschaft Filder und BUND an das Regierungspräsidium, in dem auch auf jüngste Entscheidungen des Mannheimer Verwaltungsgerichtshof Bezug genommen wird.

Diese laufen darauf hinaus, dass der Nachweis von Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen, wie ihn der frühere Bahningenieur Sven Andersen in seinem Gutachten zur Filder-Erörterung hinsichtlich der lebensbedrohlichen Gleisneigung darlegte, die generelle Planrechtfertigung von S21 infrage stellen kann. (Siehe Pressemitteilung und Bericht der Stuttgarter Zeitung)

A propos Gefahr für Leib und Leben. Den völlig unzureichenden

Brandschutz bei S21

stellten Brandoberamtsrat a.D. Johannes Frank, Thilo Böhmer und Roland Morlock am 22.10.2014 in einer Veranstaltung der Initiative Feuerbach für K 21 und der Naturfreunde Feuerbach dar. Dokumentiert von cams 21. Die organisierte Verantwortungslosigkeit!  

Die Sendung mit dem Klaus

– bisschen wirr, aber witzig: http://www.youtube.com/watch?v=8rbpFxSFbmk