PM: Bahn erschwindelt Brandschutz-Genehmigungen

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Für Stuttgart 21 wurden Kaltereignisse als Brandereignisse ausgegeben

Durch eingehende Analyse der Unterlagen zur S21-Brandschutzplanung der Deutschen Bahn hat das „Aktionsbündnis gegen S21“ aufgedeckt, dass die Bahn jahrelang Behörden, parlamentarische Gremien und Gerichte getäuscht hat: Die angeblichen Simulationen eines Brandereignisses und der anschließenden Rettung der Fahrgäste aus S21-Tunnels basieren lediglich auf „kalten“ Störfällen, bei denen kein Feuer und keinerlei giftiger Rauch vorkommen.

Dieter Reicherter, Vorsitzender Richter am Landgericht a.D. und einer der Juristen des Aktionsbündnisses: „Jahrelang hatte die Bahn lediglich ‚Handrechnungen‘ als Nachweis dafür vorgelegt, dass 1.757 Menschen – so viel fasst ein Doppelstockzug – innerhalb von 15 Minuten aus einem brennenden Zug im Tunnel gerettet werden könnten. Sie behauptete, Computersimulationen hätten ihre Handrechnungen bestätigt, obwohl sie tatsächlich weder damals noch später über solche Simulationen verfügte. Und das Verkehrsminister Andreas Scheuer unterstellte Eisenbahnbundesamt hat auf dieser untauglichen Grundlage Genehmigungen erteilt.“

Erst jetzt räumt die Bahn – in die Enge getrieben – ein, dass es sich bei einem Bericht der beauftragten Schweizer Firma Gruner AG nur um Simulationen für die Evakuierung bei einem Kaltereignis handelt. Da es bis heute für die Räumung von Zügen kein spezielles Simulationsprogramm gibt, wurden übrigens die Verhältnisse auf einem Schiff zugrunde gelegt. In der Mobilität eingeschränkte Menschen wurden überhaupt nicht berücksichtigt, was die Bahn jetzt ebenfalls eingestehen musste.

Zwischenzeitlich haben reale Zugbrände und praktische Rettungsübungen mehrfach weit längere Evakuierungszeiten gezeigt als die von der Bahn behaupteten. Insbesondere bleibt aber die Gefahr unberücksichtigt, dass sich die tödlichen Rauchgase im Tunnel schneller ausbreiten als die Menschen fliehen können. Bezeichnend ist auch, dass die S21-Tunnel in puncto Sicherheit noch nicht einmal dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Im Gegensatz etwa zum Eurotunnel aus den 1980-er-Jahren und der zurzeit geplanten zweiten S-Bahn-Stammstrecke in München fehlt die nötige „dritte Röhre“, um Feuerwehr und Rettungsdienste unverzüglich zur Brandstelle gelangen zu lassen. Bei S 21 müssen die Einsatzkräfte durch die Gegenröhre einfahren – allerdings erst, wenn dort alle Züge ausgefahren und die Leitungen geerdet sind.

Trotz Kenntnis dieser Umstände entziehen sich Regierungspräsidium, Stuttgarter Feuerwehr und oberster Katastrophenschützer des Landes, Innenminister Thomas Strobl ihrer Verantwortung und zeigen sich bislang nicht gesprächsbereit. Das Aktionsbündnis fordert deshalb einen Baustopp, bis existenzielle Probleme wie der Brandschutz gelöst sind. Ein Weiterwursteln wie bisher birgt die Gefahr einer Bauruine: Nach vielen weiteren Jahren und Milliardenausgaben könnte dem Projekt die Inbetriebnahme-Genehmigung verweigert werden. Zumindest aber sind massive Kapazitätsverluste zu erwarten, wenn aus Sicherheitsgründen weit weniger Züge als vorgesehen die Tunnel werden befahren können.

Kontakt:    Dieter Reicherter, 07192 930 522
Martin Poguntke, 0151 403 602 56

Hinweis     „Report Mainz“, 30. März 2021, 21.45 Uhr:
(u.a.) „Mangelnder Brandschutz bei Stuttgart 21? Kritiker erheben schwere Vorwürfe“.

PM: Damoklesschwert über Stuttgart 21

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Unglaubliche Mängel beim Brandschutz können das Mega-Projekt zu Fall bringen

Die komplette Planfeststellung von Stuttgart 21 steht aufgrund kapitaler Mängel beim Brandschutz grundsätzlich infrage. Das ist die Quintessenz eines umfangreichen Antrags des Aktionsbündnisses an das Eisenbahnbundeamt (EBA) als Genehmigungsbehörde. Der auf rechtliche Konsequenzen ausgerichtete Vorstoß, verfasst von Bündnissprecher und Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper und dem Vorsitzenden Richter am Landgericht a.D. Dieter Reicherter basiert auf umfangreichen Recherchen der Fachgruppe Ingenieure22, die die Preisgabe bahninterner Unterlagen zum Brand­schutz zuvor in einem langwierigen Rechtsstreit gegen die DB erzwungen hatte.

Der Antrag fordert zunächst, dass in einem die Planfeststellung ergänzenden Verfahren der Nach­weis des Brand- und Katastrophenschutzes schon vor der baulichen Fertigstellung der Tunnel er­bracht wird. Es sei ein „rechtswidriger Verwaltungsakt“, so der Antrag, dass der Brandschutz bei der Planfeststellung ausgelagert wurde, somit die DB AG erst nach Fertigstellung der Strecken vor deren Inbetriebnahme aufzeigen müsse, dass ihr Konzept funktioniert. Dies widerspreche auch den EBA-eigenen Tunnelrichtlinien.

In der Brandschutzsimulation, auf die sich die Planfeststellung stützt, konnten massive Fehler und Manipulationen nachgewiesen werden. So wurde u.a. von völlig wirklichkeitsfremden Rettungszeiten ausgegangen. Unterstellt wird, dass zur Evakuierung von 1757 Menschen 15 Minuten ausreichen und diese Zeit auch tatsächlich zur Verfügung steht. Die Annahme, dass sich der bei einem Zugbrand im engen S21-Tunnel freigesetzte Brandrauch nur so langsam ausbrei­tet, wurde aber nicht hinterfragt. Tatsächlich breitet er sich mit 2,5 – 3 m/s aus – das ist etwa vier- bis fünfmal so schnell wie die mögliche Fluchtgeschwindigkeit der Menschen. Die Flüchtenden werden schon nach drei Minuten vom toxischen Rauchgas eingeholt und kommen darin zu Tode, bevor die Rettungsstollen erreicht werden können. Das To­desrisiko liegt je nach Brandsituation wegen der viel zu langen Entfluchtungszeit bei bis zu 100%!

Doch auch die Annahme, eine Evakuierungszeit von 15 Minuten reiche aus, ist fehlerhaft und ignoriert praktische Erkenntnisse. Erst jüngst dauerte beim ICE-Brand Nähe Montabaur die Rettung von ca. 500 Menschen 45 Minuten – auf freier Strecke. Dass im Tunnel sich die Menschen erst in die zweite „sichere“ Röhre retten können, wenn in dieser der Zugverkehr eingestellt wurde, hat die Simulation ebenso „vergessen“ wie ein technisches Regelwerk, das als Schrittgeschwindigkeit der Fliehenden von nur knapp der Hälfte des in der Simulation angesetzten Werts ausgeht. Auf den ohnehin zu engen Fluchtwegen (120 cm, teilweise nur 60 cm Breite) bestimmen die Langsamsten das Tempo und können nicht überholt werden

Unterstellt wird auch, dass ein brennende ICE besonders günstig, nämlich mittig zwischen 2 Rettungsstollen (Abstand 500 m) zum Stehen kommt. Ignoriert wird aber, dass der nächstliegende Rettungsstollen durch aufsteigende Rauchent­wicklung oder den brennenden Zug selbst versperrt sein könnte. Die Ausstiegshöhe von den Zugtüren zu den Fluchtwe­gen beträgt über 90 cm, zu viel für Kleinkinder, Alte und Behinderte. Völlig illusionär ist, dass Zugbegleiter alle 4 in den Decken des ersten und letzten Wagens installierten Trittleitern so schnell in Position bringen, dass alle 1.757 Men­schen innerhalb von 2 Minuten ausgestiegen sind.

„Vor allem sind wir fassungslos über die mangelhafte Aufsicht und Überprüfung durch das Eisen­bahnbundesamt unter Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und die Verantwortungslosigkeit der zur Kontrolle berufenen Entscheidungsträger nicht nur im Bund und bei der Deutschen Bahn AG, sondern auch des Landes Baden-Württemberg und der Stadt Stuttgart“, so von Loeper und Reicherter.

Angesichts des vorgerückten Stands des Bahnprojekts und des Ausmaßes der festgestellten Mängel geht der von mehreren weiteren Betroffenen mitgezeichnete Antrag jedoch davon aus, dass diese Defizite, anders als beim Berliner Großflughafen BER, nicht mehr durch eine Planergänzung beho­ben werden können (z.B. durch den Bau einer dritten Röhre), so dass die zugrunde liegenden Plan­feststellungsbeschlüsse gemäß § 75 Abs. 1 a Satz 2 VwVfG ganz aufzuheben sind.

Schlägt das EBA sehr gut begründete Warnungen ähnlich in den Wind, wie es die BaFin im Falle des Betrugsfalls wirecard tat, so gehen von Loeper und Reicherter von einer fatalen Alternative aus: Entweder werden, wenn S21 trotz allem in Betrieb ginge, auf lange Sicht Leben und Gesundheit vieler Menschen auf Spiel gesetzt. Dies würde eine massive Missachtung des grundgesetzlich gebo­tenen Schutzes von Leib und Leben darstellen. Oder S21 kann nach vielen Jahren Bauzeit und Mil­liarden-Investitionen wegen kapitaler Mängel des Brandschutzes nicht in Betrieb genommen wer­den. Das wäre eine skandalöse Veruntreuung von Steuergeld, so die beiden Juristen. Deswegen hat das Aktionsbündnis seine Informationen und den EBA-Antrag auch dem Präsidenten des Bundes­rechnungshofs zugänglich gemacht sowie heute per Fax an die maßgeblich für Stuttgart 21 zuständigen Politiker*innen geschickt.

Hinweise:

Den Antrag an das EBA samt Anlagen, das Schreiben an den Präsidenten des BRH sowie die Schreiben an die genann­ten Politiker können Sie unter www.kopfbahnhof-21.de einsehen.

Bitte beachten Sie auch die Berichterstattung des SPIEGEL zum Thema Brandschutz bei S21 in der heutigen Ausgabe.

Kontakte:

Eisenhart von Loeper: 07452 – 4995
Dieter Reicherter: 07192 – 930522
Wolfgang Kuebart, Ingenieure22: 0152 265 933 51
Martin Poguntke: 0151 403 602 56

Brief an Kanzleramt und Ministerien

folgender Brief wurde an Kanzleramt, mehrere Ministerien, Ministerpräsident und OB Kuhn verschickt.

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Sehr geehrte Frau … / sehr geehrter Herr …

nach jetzt gesicherten Erkenntnissen weist das Projekt Stuttgart 21 beim Brand- und Katastrophenschutz in den fast 60 km langen Tunneln schwerwiegende Mängel auf. Die Fachgruppe der Ingenieure22 hat entsprechende Unterlagen ausgewertet, die sie gegen die Projektgesellschaft Stuttgart-Ulm der DB AG vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim erstritten hatte. Diese Mängel sind so tiefgreifend, dass bei einem leider statistisch zu erwartenden Zugbrand Leib und Leben der Bahnreisenden, Bahnbeschäftigten und Rettungskräfte entgegen der Grundrechtsgarantie unseres Grundgesetzes extrem gefährdet und hohe Opferzahlen nicht zu vermeiden sein werden.

Weil es dazu nicht kommen darf, würde der Weiterbau des Projekts seinen Zweck verfehlen, denn Stuttgart 21 wird wegen ungenügenden Brandschutzes nicht in Betrieb gehen dürfen. Bitte prüfen Sie den Vorgang und wirken Sie darauf ein, dass hier nicht weitere Milliarden Euro Steuergelder sinnlos in den Sand gesetzt werden.

Wegen der Haftungsrisiken haben wir uns auch an den Bundesrechnungshof gewendet, siehe die Anlage. Zugleich dürfen wir auf den beim Eisenbahnbundesamt nach §§ 48, 75 VwVfG gestellten Antrag mit 10 Anlagen verweisen, der auf die Korrektur der unverantwortlichen Ausklammerung des Brandschutzes aus der Entscheidung zu S21 zielt. Diese Unterlagen erhalten Sie gesondert digital. Der SPIEGEL wird am 4. Juli bereits prominent berichten.

Sie werden die Faktenlage und die Gefahrendimension selbst ermessen, die aus alledem hervorgeht.

Wir rufen Sie und alle politisch Verantwortlichen auf, der Lebensgefährdung und den Haftungsrisiken klug zu begegnen und – bei Uneinsichtigkeit des EBA als Bundesbehörde – ein sonst unvermeidliches langwieriges Gerichtsverfahren zu vermeiden. Denn jedes „Weiter so“ würde den Schaden enorm vergrößern.

Im Namen auch von Herrn Dieter Reicherter, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D.,
grüßt Sie freundlich

Dr. Eisenhart v. Loeper
RA & Sprecher, Aktionsbündnis gegen S21

Anlage: Brief an den Bundesrechnungshof vom 22. Juni 2020
http://www.kopfbahnhof-21.de/brief-an-den-bundesrechnungshof/

Brief an den Bundesrechnungshof

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Neue Haftungsrisiken des Bundes und der Deutschen Bahn AG beim Projekt Stuttgart 21

Sehr geehrter Herr Präsident des Bundesrechnungshofes,

Ihre Behörde und auch Sie persönlich haben sich wiederholt mit den finanziellen Risiken des Projektes Stuttgart 21 für den Bund und die Deutsche Bahn AG befasst und immer wieder mahnende Worte verlauten lassen. Überdies gibt die wirtschaftliche Lage des Bahn-Konzerns seit Jahren Anlass zu Sonderberichten des Bundesrechnungshofes.

Mit großem Interesse haben wir Ihren Bericht „Aktuelle Erkenntnisse zur wirtschaftlichen Lage und zum Corona-bedingten zusätzlichen Finanzierungsbedarf des DB AG-Konzerns“ vom 25.5.2020 zur Kenntnis genommen.

Demnach können seit mehreren Jahren die aus der operativen Tätigkeit erwirtschafteten Cashflows den Investitionsbedarf nicht decken. Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie wären beherrschbarer gewesen, wenn die Bundesregierung den seit Jahren bekannten und vom Bundesrechnungshof aufgezeigten unternehmerischen Fehlentwicklungen des Konzerns entgegengewirkt und den dringenden Handlungsbedarf durch gezielte Steuerung umgesetzt hätte. Die ausbleibenden strukturellen Veränderungen belasten die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nun zusätzlich zu den Pandemie-bedingten Kosten.

Besonders beeindruckt hat uns Ihre Forderung: „Ein „Weiter so“ darf es angesichts der sich in der Krise nochmals verstärkt offenbarenden wirtschaftlichen Defizite und Fehlentwicklungen des Konzerns nicht mehr geben.“

Leider erleben wir beim Projekt Stuttgart 21 seit vielen Jahren trotz der Warnungen Ihrer Behörde genau dieses „Weiter so“. Anlass unseres jetzigen Schreibens sind neue Erkenntnisse zum mangelhaften Brandschutz in den fast 60 km Tunneln des Projekts. Diese Erkenntnisse gründen sich auf eine beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erstrittene Akteneinsicht nach dem Umwelt­informationsgesetz in Unterlagen der Projektgesellschaft Stuttgart-Ulm (PSU) der DB AG. Die Auswertung der dabei gewonnenen Unterlagen durch unsere Fachgruppe Ingenieure 22 ergab schwerwiegende Mängel des Brand- und Katastrophenschutzes in den S21-Tunneln. Diese Mängel sind nach unserer Auffassung so tiefgreifend, dass Leib und Leben der Bahnreisenden, Bahnbediensteten und Rettungskräfte entgegen der Grundrechtsgarantie unseres Grundgesetzes bei einem Zugbrand in einem der Tunnel extrem gefährdet und hohe Opferzahlen nicht zu vermeiden sein werden.

Möglicherweise wird sich bei einem Weiterbau der Tunnel trotz dieser Mängel nach Abschluss der Arbeiten herausstellen, dass wegen unzureichenden Brand- und Katastrophenschutzes die Tunnel­strecken nicht werden in Betrieb genommen werden können, also Milliarden Euro nutzlos ausgegeben sein werden. Selbst falls eine Nachrüstung auf den bereits heute geforderten Stand der Technik (insbesondere Dritte Röhre als Fluchtröhre wie bei der 2. Stammstrecke der S-Bahn in München und beim Euro-Tunnel) dann noch möglich sein sollte, wird dies enorme Summen kosten, deren Finanzierung in den Sternen steht.

Ohnehin ist uns soeben eine interne Information aus Bahnkreisen zugegangen, wonach bereits jetzt für Nachbesserungen beim Brandschutz, die mit den von uns neu aufgedeckten Mängeln nichts zu tun haben, einige hundert Millionen Euro zusätzlich aufgebracht werden müssen. Dies lässt befürchten, dass die Deutsche Bahn AG die Sicherheit in den Tunneln weder technisch noch finanziell wird gewährleisten können und eine Bauruine droht. Grund für dieses Versagen ist die Auslagerung des Brand- und Katastrophenschutzes bei der Planfeststellung entgegen der Tunnelrichtlinie des Eisenbahnbundesamts. Erst nach Fertigstellung der Strecken soll die DB AG vor deren Inbetriebnahme nachweisen, dass ihr Konzept funktionieren wird. Dieser Nachweis wird jedoch – wie jetzt nachgewiesen ist – nicht erbracht werden können. Dann könnte die gebaute Bahnstrecke nicht in Betrieb genommen werden. Das damit verbundene finanzielle Risiko ist enorm. Nicht weniger groß ist auch die Befürchtung, dass bei einer nicht ausschließbaren Brandkatastrophe in einem der Tunnel mit vielen hundert Toten und Verletzten und riesigen Sachschäden wird gerechnet werden müssen – ein gewaltiges Haftungsrisiko für Bund und Deutsche Bahn AG und die Verantwortlichen der falschen Planungen.

Aus Sorge vor derart unübersehbaren Folgen haben insgesamt 7 Antragsteller, darunter auch das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21, am 17.6.2020 beim Eisenbahnbundesamt formell beantragt, in einem ergänzenden Verfahren Vorkehrungen und Auflagen zum Brandschutz zu den Planfeststellungsbeschlüssen, die Tunnelstrecken betreffen, anzuordnen, hilfsweise diese Beschlüsse aufzuheben. Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die beigefügte Antragsschrift samt Anlagen.

Wir bitten Sie, sehr geehrter Herr Präsident, wegen der zu befürchtenden enormen Haftungsrisiken bei einem Versagen des Brandschutzes eine Prüfung durch Ihre Behörde zu veranlassen, um weiteren Schaden vom Bund und eine möglicherweise drohende Zahlungsunfähigkeit der Deutschen Bahn AG abzuwenden.

Gerne würden wir Ihnen und Ihren Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern unsere Erkenntnisse in einem persönlichen Gespräch erläutern. Selbstverständlich stehen wir auch für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Eisenhart von Loeper, Rechtsanwalt, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S21
Dieter Reicherter, Vorsitzender Richter am Landgericht a.D.

Anlagen:
Antragsschrift an das EBA vom 17.6.2020 nebst 10 Anlagen
http://www.kopfbahnhof-21.de/brief-an-das-eisenbahn-bundesamt/