Forderung Matthias Gastels, MdB/Grüne, der Bund solle in die Finanzierung von S21 einsteigen, ist rechtswidrig

Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen S21 vom 2. März 2020

(hier als pdf zum Download)

Aktionsbündnis fordert Orientierung an Grundgesetzauftrag

Keine rechtswidrige Finanzierung von S21 durch den Bund!

Das „Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21“ warnt die Bundesregierung: Finanzielle Unterstützung des Projekts S21 wäre ein klarer Rechtsbruch. „Wer sich dem Grundgesetz verpflichtet weiß, darf sich darauf keinesfalls einlassen“, so Bündnissprecher und Jurist Dr. Eisenhart von Loeper. Völlig zu Recht fordert der Bund deshalb die bereits für S21 ausgezahlten Gelder von der Bahn zurück, nachdem die EU dieser Tage Fördergelder in Höhe von 1,2 Milliarden für S21 freigegeben hat.

Abwegig ist hingegen die Forderung des Bundestagsabgeordneten Matthias Gastel (Grüne), der Bund solle in die Finanzierung von S21 einsteigen. „Herr Gastel sollte vielmehr einen augenblicklichen Stopp des Projekts fordern, weil ein Weiterbau die Bahn finanziell ruinieren würde und weil eine öffentliche Finanzierung rechtswidrig wäre“, so von Loeper. „Es ist doch widersinnig, wenn ausgerechnet die Grünen die Fortsetzung eines Projekts fordern, von dem heute schon klar ist, dass es mit seinen nur 8 Gleisen den Bahnverkehr bundesweit behindern und damit dem zentralen Anliegen ihrer Partei, dem Klimaschutz, zuwiderlaufen würde.“

Da die Bundesregierung nach Grundgesetz-Artikel 87 e Abs. 4 den verpflichtenden Auftrag zum „Ausbau und Erhalt des Schienenverkehrs“ hat, das Projekt S21 aber einen massiven Rückbau von Schieneninfrastruktur bedeutet, darf Verkehrsminister Scheuer keine Bundesmittel für dieses Projekt aufwenden. Jurist Dr. Eisenhart von Loeper: „Nachdem die Bundesregierung 2012/2013 durch rechtswidrigen Druck auf den Bahn-Aufsichtsrat den Weiterbau des Projekts erzwungen hatte, darf nun nicht der zweite Rechtsbruch folgen: diesen Bau auch noch mitzufinanzieren.“ S21 ist zu Recht ein „eigenwirtschaftliches“ Projekt der Bahn, das sie auf eigenes Risiko baut. Das geht bereits aus dem Umstand hervor, dass S21 nicht im „Bundesverkehrswegeplan“ vorgesehen ist, weil es keinen bahnverkehrlichen Bedarf befriedigt.

Das Aktionsbündnis fordert deshalb den Erhalt der 16 Kopfbahnhofgleise, eine Modernisierung des Kopfbahnhofs und eine klimaverträgliche alternative Nutzung der schon für S21 erstellten Bauwerke. Auch nach heutigem Stand würde das noch Kosten in Milliardenhöhe sparen – und die Bundesregierung dürfte sich an der Finanzierung beteiligen.

Das Argument, die Bahn sei vertraglich verpflichtet, S21 zu Ende zu bauen, wird durch ein vom Aktionsbündnis in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten von Professor Urs Kramer, Universität Passau, gründlich widerlegt. Von Loeper: „Da sich die Vertragsbedingungen seit dem Vertragsabschluss grundlegend geändert haben, die Verhandlungen über eine Nachfinanzierung („Sprechklausel“) gescheitert sind und der Bahn nicht zuzumuten ist, eine eigene schwere Vermögenschädigung in Kauf zu nehmen, ist der Vertrag nicht mehr bindend.“