Verantwortliche für gefährliche Gleisneigung machen sich strafbar

In einem Brief an das Regierungspräsidium Stuttgart hat der Rechtsanwalt und Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, Dr. Eisenhart von Loeper, heute geltend gemacht, eine Inbetriebnahme des geplanten Tiefbahnhofs sei strafrechtlich zu werten als „gefährlicher Eingriff in den Schienenverkehr“. Denn die Pläne sähen im Tiefbahnhof eine sechsfach überhöhte Gleisneigung und einen Höhenunterschied von mehr als sechs Metern vor. Nach dem Strafgesetzbuch seien die Verantwortlichen deshalb bei vorhersehbaren späteren Unfällen mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht.

Der SPIEGEL hatte auf Seite 122 seiner Ausgabe vom 10. Januar 2015 offenbart, dass die vom Aktionsbündnis seit langem beanstandete Zulassung der überhöhten Gleisneigung auf einem „riskanten Trick“ beruhe. Der Beitrag zitierte Eberhard Happe, den Leiter Zugförderung der Bahn in Hamburg, der diese Planung in einem Fachaufsatz als „kriminell“ bewertet hatte. Als „nicht genehmigungsfähig“ bezeichnete sie im Herbst 2014 auch der ehemalige Bahndirektor Sven Andersen als Gutachter bei der Erörterungsverhandlung vor dem Regierungspräsidium Stuttgart.

In seinem Brief betont Jurist von Loeper, solche gefährlichen „Eingriffe“ könnten auch auf dem Versagen von Behörden beruhen, deren Entscheidungsträger sich dann dafür verantworten müssten. Bei weitaus geringerem Gleisgefälle seien beispielsweise im Kölner Hauptbahnhof in vier Jahren schon dreizehn Züge weggerollt und hätten so die Fahrgäste gefährdet.

„Bei einem derart miserabel geplanten Projekt sind Genehmigung und Inbetriebnahme nicht voneinander zu trennen“, so von Loeper weiter. In beiden Fällen hätten daher auch die Staatsorgane die Schranke des Strafrechts selbstverständlich als „absolute Sperre“ zu beachten.

Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs und im Einklang mit höchsten deutschen Gerichten habe der Schutz von Leben und Gesundheit der Menschen höchsten Verfassungsrang. Was nirgends sonst in Deutschland genehmigt werde, so der Bündnissprecher, müsse sich deshalb „kraft Strafgesetz und Grundgesetz auch in Stuttgart verbieten“.

 

Kontakt:

Eisenhart von Loeper, Telefon: 07452-4995 und 0174-5912495
Hermann Schmid, Telefon: 0171-5531693

Steilvorlage für S-21-Wende auf den Fildern

In jüngsten Entscheidungen hat der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof Leben und Gesundheit der Menschen als Höchstwert anerkannt. Daraus leitet Bündnissprecher Eisenhart von Loeper – allem Baufortgang zum Trotz – ein klares Nein zur Fildertrasse der Bahn und damit zum Gesamtprojekt „Stuttgart 21“ ab. So habe der frühere Bahningenieur Sven Andersen in seinem Gutachten zur Filder-Erörterung bestätigt, dass die sechsfach überhöhte Längsneigung der Gleise im geplanten „Schiefbahnhof“ niemals „gleiche Sicherheit“ gewährleisten könne. Auch der fehlende Brandschutz zwinge zu dieser Konsequenz.

Im Namen der Schutzgemeinschaft Filder und des BUND-Regionalverbands Stuttgart hat Rechtsanwalt von Loeper dem Regierungspräsidium Stuttgart vorige Woche grundlegende rechtliche Aspekte vorgetragen und zugleich den vorzeitigen Abbruch der Filder-Erörterung kritisiert. Angeblich „unanfechtbare Entscheidungen“, hinter denen der Anwalt der Deutschen Bahn AG sich dabei „verkrochen“ habe, gebe es auf den Fildern erst gar nicht. Statt dessen müssten die zitierten Rechtsmaßstäbe nun die Wende bei S 21 einläuten. Denn für den neuen Teilabschnitt 1.3 zähle, was „vernünftigerweise geboten“ sei. Die Bundesregierung müsse, so von Loeper, die privatisierte Bahn nun daran hindern, sich als bundeseigenes Unternehmen „am Grundgesetz vorbeizumogeln“.

Während der heutigen Montagsdemo berichtet der Bündnissprecher auch über das kürzlich im SPIEGEL sehr beachtete  Gutachten des Bremer Strafrechtsprofessors Felix Herzog. Ihm zufolge muss gegen die Bahnchefs und Aufsichtsräte wegen des Tatvorwurfs der Untreue ermittelt werden. Im März 2013 hatte von Loeper zusammen mit dem langjährigen Stuttgarter SPD-Bundestagsabgeordneten Peter Conradi und dem früheren Vorsitzenden Richter am Landgericht Stuttgart, Dieter Reicherter, jene Strafanzeige eingereicht, über die jetzt die Berliner Justizverwaltung zu entscheiden hat. Sie hatte sich inzwischen schon bereit erklärt, das angekündigte Gutachten in ihre Entscheidung einzubeziehen.

Spätestens die Filder-Erörterung habe, so der Vorsitzende der Schutzgemeinschaft Filder, Steffen Siegel, „allseits offenbart, dass der Teilabschnitt 1.3 und damit auch Stuttgart 21 so wie geplant nie gebaut werden kann“. Projektsprecher Wolfgang Dietrich und Bahnvorstand Volker Kefer kündigten bereits eine jahrelange Verzögerung und eine um viele hundert Millionen Euro teurere Variante an. Doch diese Lösung – mit einem Bahnhof unter der Flughafenstraße – sei ebenso wenig umsetzbar wie die bisherige Antragstrasse. „Hier schlittert die Bahn und damit die Politik in die nächste Sackgasse hinein“, warnt Steffen Siegel.

In einem eindringlichen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat die Schutzgemeinschaft ihre Einwände vorgetragen und zugleich auch Auswege aufgezeigt: Sehr einfach umzusetzen wäre beispielsweise der vom Filderdialog und von der „Schlichtung“ empfohlene Erhalt der Gäubahn über die Panoramastrecke nach Stuttgart.

Kontakt:
Für das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21: Dr. Eisenhart von Loeper, Telefon 07452-4995 und 0152-0825693
Für die Schutzgemeinschaft Filder: Steffen Siegel, Telefon 07158-5850 und 0162-6925186