Ex-Bahnchef Grube im Sold von Herrenknecht

Korruption ist eine Erklärung, warum ein Projekt wie Stuttgart 21 gegen jeden Sinn und Verstand einfach weiter gebaut wird. Ein besonders spektakuläres Indiz hierfür liefert der SPIEGEL mit der Enthüllung, dass Ex-Bahnchef Grube nach seinem mit 2,3 Millionen Euro dotierten Abgang bei der Deutschen Bahn einen Beratervertrag mit der Firma Herrenknecht abgeschlossen habe, der Herrenknecht Tür und Tor in die Welt auftraggebender Politiker und Minister eröffnet hat. Der Verdacht drängt sich auf, dass Herrenknecht sich hiermit erkenntlich zeigt für Hunderte Millionen schwere Tunnelbauaufträge bei Stuttgart 21. Dies könne als antizipative Korruption bezeichnet werden: Die „Leistung“ hätte Grube dann während seiner Amtszeit als Bahnchef erbracht, wobei er die spätere „Honorierung“ mit einem Beratervertrag antizipiert habe.

Zudem sei zu prüfen, ob Grube nicht gegen Treuepflichten gegenüber der DB aus seinem Arbeits- beziehungsweise Auflösungsvertrag verstoßen habe. Ein Grund mehr, so Bündnissprecher und Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper, dass die Berliner Staatsanwaltschaft endlich die längst überfälligen Ermittlungen aufgrund der Anzeigen gegen die Bahnverantwortlichen aufnimmt. Das angestrengte, an Strafvereitelung grenzende Wegschauen der Justiz generell bei Stuttgart 21 leiste den mutmaßlichen schattenwirtschaftlichen Geschäften à la Grube/Herrenknecht Vorschub und begünstige Skandalprojekte wie Stuttgart 21.

Was die Einflussnahme auf politische Auftraggeber anbelangt ist Tunnelmaschinenbauer Martin Herrenknecht kein unbeschriebenes Blatt: Wenige Wochen vor Abschluss des Finanzierungsvertrags zu Stuttgart 21 im Jahre 2009 spendierte Herrenknecht, der damals in Stadt und Land maßgeblichen CDU 70.000 Euro – ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Von Loeper fordert die Bundesregierung auf, künftig keine Wirtschaftslobbyisten mehr, sondern Bahnprofis in den DB-Aufsichtsrat zu entsenden und auf Vorstandspositionen zu hieven. Zu prüfen sei weiter, ob nicht die für Minister und Staatssekretäre geltenden gesetzlichen Karenzregelungen (bis zu 18 Monate Karenz bei Interessenkollisionen) per Arbeitsvertrag auf Vorstände öffentlich beherrschter Unternehmen ausgedehnt werden sollte.

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Start für Neubeginn: Vorrang für die Fakten statt „Methode Trump“ und öffentliche Debatte über Gefahren des Anhydrit

Den heutigen Rücktritt von Bahnchef Rüdiger Grube sieht das Aktionsbündnis als Chance, im Bahnkonzern mit milliardenschweren Altlasten des Projekts „Stuttgart 21“ aufzuräumen. Anlässlich der Sondersitzung des Lenkungskreises am Mittwoch dieser Woche fordert das Bündnis die Bahn und ihre Projektpartner auf, die „hohen Risiken für die Betriebstauglichkeit“ des Bahnprojekts aufgrund des um 60 Prozent quellfähigen Anhydritgesteins in mindestens 15 Kilometern Stuttgart-21-Tunneln nicht weiter zu verharmlosen oder gar ganz zu ignorieren.

Das wäre „die Methode Trump“ auf Kosten der Wahrheit, so Bündnissprecher Eisenhart von Loeper. Statt unerwünschte Fakten aus einem vom Aufsichtsrat selbst in Auftrag gegebenen Gutachten unter Strafandrohung zunächst geheim zu halten, müsse die Bahn vielmehr transparent klären, ob wegen quellenden Anhydrits immer wieder stillgelegte Stuttgart-21-Strecken zu befürchten seien.

Über die Aussprache im Lenkungskreis mit den Gutachtern aus Zürich hinaus müsse jetzt eine intensive öffentliche Debatte stattfinden. So habe Professor Dieter Kirschke, Ingenieur für Felsmechanik und Tunnelbau, wissenschaftlich nachgewiesen, dass Quellprozesse im Anhydrit selbst dann zu erwarten seien, wenn sie während der Bauarbeiten noch nicht zu beobachten waren.

Noch unterbewertet seien zudem die Gefahren des Anhydrit im Fildertunnel mit seiner großvolumigen Wendekaverne im kritischen Bereich zwischen Gips- und Anhydritspiegel: Dessen Trasse verlaufe nach Auskunft von Geologen vom Innenstadt-Portal zum Flughafen neben oder über dem Wagenburg-Tunnel mit seinen Anhydrit-Rekordhebungsraten von mehr als einem Meter.

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Bahnchef Grube missachtet Aufsichtsrat und riskiert Strafverfolgung

Harte Vorwürfe muss sich Bahnchef Rüdiger Grube von dem Juristen Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S 21, gefallen lassen. Grube hatte anlässlich der „Grundsteinlegung“ erklärt, das Großprojekt sei „unumkehrbar“, obwohl die Projektkosten von mehreren kompetenten Gutachtern, darunter dem Bundesrechnungshof als oberste Prüfinstanz der Republik, auf etwa zehn Milliarden Euro oder mehr veranschlagt worden sind. Dabei habe er nicht allein übergangen, dass das Bundeskanzleramt (in einem Schreiben seiner Kanzlei vom 2.6.2015,
s. www.strafvereitelung.de) das Projekt bei Kostensteigerungen sehr wohl für umkehrbar hielt, sondern er ignoriere auch die jüngste Mahnung des Bundesrechnungshofs. Der hatte nämlich darauf hingewiesen, dass es haushaltsrechtlich verboten ist, ein nicht finanziertes Großprojekt zu fördern. Und vor allem, so von Loeper, missachte der Bahnchef, dass der Bahn-Aufsichtsrat zur Frage der Projektkosten und zum Haftungsrisiko Gutachten in Auftrag geben musste, die demnächst vorliegen sollen und über die der Aufsichtsrat am 13. Oktober erst noch beraten muss.

Bündnissprecher von Loeper hat Kanzlerin Angela Merkel – auch gestützt auf den Bundesrechnungshof – aufgerufen, den Bahnchef in die Pflicht zu nehmen und es nicht zuzulassen, „dass Herr Grube zu strafbarer Untreue der Aufsichtsräte anstiftet“, indem er so tue, als könne kein Umstieg von S 21 mehr stattfinden.

Der Untreuetatbestand „verbietet jede wissentliche Schädigung der Bahn, wie ihn der Weiterbau von S 21 darstelle. Und wer sogar, wie Grube, eine Schädigung der staatseigenen Bahn von rund sechs Milliarden Euro wissentlich in Kauf nimmt, riskiert damit mehrjährige Gefängnisstrafen und sollte dringend abberufen werden“.

Das Aktionsbündnis gegen S 21 weist aus diesem Anlass auf nicht überschreitbare Grenzen des Rechtsstaats hin. Zugleich setzt es sich mit dem Konzept Umstieg 21 dafür ein, dass die Deutsche Bahn AG und ihre Projektpartner in Stadt und Land Verhandlungen über alternative Lösungen aufnehmen. Dies hatte selbst das Bundesverkehrsministerium im Februar 2013 für richtig gehalten, bevor es entgegen der jetzt bekannten Kritik des Bundesrechnungshofs – damals namentlich von Ex-Kanzleramtschef Ronald Pofalla – „auf Linie“ gebracht wurde.

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Schreiben von Loeper an Bundeskanzlerin vom 19.9.2016