Vorläufige Analyse der angeblichen Mehrkosten von Stuttgart 21 von 1,1 bis 1,4 Milliarden Euro

Die derzeit in der Presse verbreiteten angeblichen Mehrkosten von Stuttgart 21 in Höhe von 1,1 bis 1,4 Milliarden Euro sind sicher falsch. Allein durch Schadenersatzforderungen der Vertragspartner der Bahn kommt für eine drei Jahre spätere Inbetriebnahme ein sehr hoher dreistelliger Millionenbetrag zusammen. Es ist unwahrscheinlich, dass dieser bereits inbegriffen ist. Es scheint sich also um die reinen Baukosten zu handeln, nicht um eine sachlich richtige Betrachtung der Gesamtkosten.

Hinzu kommt, dass Stuttgart 21 zweifellos unwirtschaftlich ist, also jedes Jahr einen erheblichen Verlust einfährt, der vom Steuerzahler zu tragen ist. Auch dieser Verlust müsste für eine sachlich einwandfreie Betrachtung des Projekts berücksichtigt werden. Es gibt bislang keinen Hinweis darauf, dass dies der Fall wäre.

Schon daher ist die Behauptung, die Kosten für den Rückbau würden die Gesamtkosten übersteigen, völlig unglaubwürdig.

Schmerzensgeld: Wichtiger Hinweis für die Geschädigten der Polizeiausschreitungen des Schwarzen Donnerstags

Auch sie können Schmerzensgeld beantragen. Die zuständige Stelle ist das Polizeipräsidium Stuttgart, Hahnemannstr. 1, 70191 Stuttgart.
Dabei soll geschildert werden, wie es zu der Verletzung oder dem Schaden am Eigentum kam. Sofern deswegen ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart anhängig war, soll auf dieses mit Aktenzeichen hingewiesen und dann Entschädigung verlangt werden. Einmal materielle Schäden (z. B. Arztkosten, Fahrtkosten, Verdienstausfall), zum anderen bei Verletzungen auch ein angemessenes Schmerzensgeld. Die materiellen Ansprüche genau beziffern, das Schmerzensgeld nicht! Und zunächst keine Originalbelege beifügen, sondern nur Kopien mit dem Hinweis, dass die Originale nachgereicht werden können.