Fragen über Klagen …

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum zweiten Bürgerbegehren wegen der verfassungswidrigen Mischfinanzierung hat viele überrascht. Wie kam es zustande?

Unsere Argumente gegen die verfassungswidrige Mischfinanszierung waren so stark und zwingend, dass der Finanzierungsvertrag für nichtig hätte erklärt werden müssen. Der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat mit seinem aus Baden-Württembergs CDU kommenden Präsidenten genau dies augenscheinlich unbedingt vermeiden wollen, weil dann Stuttgart 21 erdrutschartig am Ende gewesen wäre. Daher hat Herr Rennert das allerletzte argumentative Mittel bemüht, der staatseigene Bahnkonzern sei durch seine Privatisierung als Aktiengesellschaft gar nicht mehr an die Regeln des Grundgesetzes gebunden. Diese Demontage der Verfassung ist ungeheuerlich, zumal sie überraschend kam und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts widerspricht.

Wie wurde es in der Fachwelt aufgenommen?

Die Urteilsgründe sind noch nicht zugestellt. In der Fachwelt gibt es bisher deutliche Kritik und Unverständnis, wie es dazu kommen konnte. Auch aus anderen Bundesländern gibt es erschrockene Kommentare, dass der Staat seine Finanzverfassung beliebig umgestalten könnte, indem er die Staatstätigkeit auf die private Ebene auslagert. Vielleicht provoziert dieses Urteil den Widerstand dagegen, dass die Politik letztlich nur noch dem wirtschaftlich Stärkeren dient und zur käuflichen Ware pervertiert.

Ist geplant, sich an das Bundesverfassungsgericht zu wenden?

Die Vorbereitungen für eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts laufen. Erst die Auswertung der schriftlichen Urteilsgründe kann nach dem Willen der Vertrauensleute des Bürgerbegehrens, vor allem von Rechtsanwalt Bernhard Ludwig, Klarheit ergeben, ob der Weg nach Karlsruhe binnen Monatsfrist ab Zustellung gegangen wird. Weil bisher kein Verfassungsanspruch der Kläger auf Bürgerbegehren anerkannt ist, muss sich das Rechtsmittel auf Verfahrensfehler stützen, die zu dem Fehlurteil führten. Die Divergenz zu anderen Entscheidungen höchster Gerichte spielt da eine wesentliche Rolle.

Wie sieht es mit dem 3. Bürgerbegehren „Storno 21“ aus, das die Stadt dazu bewegen soll, die Verträge mit der Bahn zu kündigen, weil die Bahn sie im Hinblick auf die wahren Kosten von Stuttgart 21 offenbar belogen hat?

Das 3. Bürgerbegehren „Storno 21“ liegt noch beim Gemeinderat der Stadt Stuttgart. Aufgeschreckt dadurch, dass der Bundesrechnungshof die Projektkosten wie die Sachverständigen Vieregg-Rössler bei zehn Milliarden Euro ansiedelt, soll es – übrigens auch zum 4. Bürgerbegehren wegen Kapazitätsverkleinerung im Tiefbahnhof – zu einer besonderen Anhörung im Verwaltungsausschuss des Gemeinderats  kommen. Angesichts bisher verhärteter Fronten ist dieser Schritt eine kleine Sensation, die der Fraktion SÖS-LINKE Plus gelungen ist. Im besten Falle kann die Mehrheit des Gemeinderats den Ausstieg aus Stuttgart 21 noch beschließen. Allerdings müsste für ein solches Wunder noch sehr viel geschehen. Der weitere Rechtsweg wäre sehr langwierig und kostspielig.

Der Bahnvorstand behauptet, dass eine Inbetriebnahme 2021 noch möglich sei und die Kosten im Rahmen liegen würden. Die Mitglieder von Aufsichtsrat und Lenkungskreis schenken diesen offensichtlichen Lügen kritiklos Glauben. Wie kann man sie dazu zwingen, dem Bahnvorstand endlich die Pistole auf die Brust zu setzen?

Der Bahn-Aufsichtsrat hat ein Kosten-Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnis ihm erst im Dezember vorliegen wird. Angelpunkt der Kostenprüfung muss bei dem seit Ende 2012 als unwirtschaftlich anerkannten Projekt sein, ob der Weiterbau oder der Ausstieg bzw. Umstieg kostengünstiger ist. Bisher hat die Bahn den Weiterbau für „wirtschaftlich vorteilhafter“ erklärt, indem sie völlig überhöhte Milliarden Euro Ausstiegskosten behauptete. So hat sie mit unwahren Zahlen gearbeitet, die der Gutachter für „plausibel“ erklärte und damit nur scheinbar rechtfertigte. Diese Methode darf kein Aufsichtsrat und kein Staatzsanwalt tolerieren. Außerdem bleibt bei der nur finanziellen Sicht draußen vor, dass es KO-Kriterien gibt, die das Projekt insgesamt unsinnig machen. Weil feststeht, dass Stuttgart 21 den Bahnhof in seiner Kapazität nicht verbessert, sondern verkleinert, den Brand- und Katastrophenschutz enorm verschlechtert und dauerhaft Leib und Leben der Menschen auch durch sechsfach überhöhtes Gleis- und Bahnsteiggefälle gefährdet, muss man diesem Wahnsinn unabhängig von den unmittelbaren Projektkosten wegen solcher vorhersehbarer rechtswidriger Schwerstfolgen Einhalt gebieten.

Wie stehen die Chancen der Stuttgarter Netz AG, mit seiner Klage den Kopfbahnhof zu erhalten, und was wären die Folgen?

Die Stuttgarter Netz AG hat starke Chancen, dass das Eisenbahn-Bundesamt verpflichtet wird, dass Stilllegungsverfahren zum bestehenden Kopfbahnhof durchzuführen. Der Bedarf für den Erhalt des Kopfbahnhofs hat damit zu tun, dass gar nicht alle Züge den Tiefbahnhof nutzen könnten, zugleich aber auch dessen Kapazität in der Spitzenstunde auf 32 Züge begrenzt ist, wogegen der tatsächliche Verkehrsbedarf heute bei 37 Zügen liegt und sich noch erweitern dürfte. Ein Urteil des Eisenbahn-Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Mai 2016 (nicht also des oben kritisierten 10. Senats) in einem Vergleichsfall stützt neuerdings zusätzlich die Erfolgsaussichten. Bleibt der Kopfbahnhof für den Zugverkehr erhalten, fällt der Auslöser für das Projekt in sich zusammen, das gesamte Bahngelände für Immobilienzwecke der Stadt zu nutzen.

Der sehnsüchtig erwartete Prüfbericht des Bundesrechnungshofes ist seit Monaten überfällig und lässt immer noch auf sich warten. Was kann der Grund dafür sein und was würde es bedeuten, wenn der Bundesrechnungshof tatsächlich 10 Milliarden Euro Kosten für Stuttgart 21 für plausibel hält, wie die Stuttgarter Zeitung berichtete?

Es mag sein, dass der Bundesrechnungshof bei Einbeziehung aller Einwände des Bundesverkehrsministeriums und der Deutschen Bahn AG gegen seine vorläufige Prüfmitteilung schwierige Untersuchungen leisten muss. Die seitenlangen Zwischenantworten an uns auf gestellte Fragen weisen aber auch auf unterschiedliche Kräfte und Konflikte innerhalb des Bundesrechnungshofs hin, der sich mit der Umsetzung seiner neutralen Kontrollinstanz schwer tut, vielleicht gerade deshalb, weil die Bundesregierung derart hartleibig ein verfehltes Prestigeprojekt fördert und immer noch nicht davon abrücken will. Kommt die Einschätzung des Bundesrechnungshofs endlich ans Licht, kann es das Aus für Stuttgart 21 und für die eine oder andere Karriere bedeuten. Auch Ex-Kanzleramtsminister Pofalla und dessen Karrierewünsche im Bahn-Vorstand kann es noch treffen.

Dass Stuttgart 21 scheitert, liegt inzwischen auf der Hand und wird selbst von einigen Projektbefürwortern nicht mehr bestritten. Wie wird die juristische Aufarbeitung danach aussehen?

Natürlich wird es eine Rolle spielen, aus welchem Grund Stuttgart 21 scheitert. Da geht es auch darum, wer nachher juristisch und psychisch als Verlierer da steht. Deshalb traut sich gegenwärtig noch niemand aus der Deckung heraus, obwohl S 21 finanziell und planerisch gescheitert ist. Damit werden weiter Milliarden Euro auf Kosten des Steuerzahlers verschleudert, die Zukunft wird buchstäblich verbaut.

Allerdings hat das Beispiel der Nuklearkatastrohe von Fukushima und die anschließende Kehrtwende der Kanzlerin für den Ausstieg aus der Atomenergie gezeigt, dass man auch mit zukunftsweisendem Profil öffentlich bestehen kann. Darauf käme es jetzt an. Unser Interesse besteht darin, zu solchem zukunftsweisenden Profil des praktischen Handelns beizutragen. Wenn es der gemeinsamen Zukunft, dem inneren Zusammenhalt  und dem Frieden in dieser Gesellschaft in diesen schwierigen Zeiten dient, ist das Verständnis für den anderen, das Aufeinander-Zugehen und Umsteuern auf sinnvolle und finanziell tragfähige Lösungen das Wichtigste. In diesem Sinne haben wir uns im Aktionsbündnis an die politischen Instanzen gewendet und dazu aufgerufen, die Vorschläge unserer Arbeitsgruppe Umstieg 21 zu prüfen. Im Zuge einer neuen Vereinbarung der Projektpartner sollten auch die rechtlichen Fragen der Kostentragung mit geregelt werden.

Wie ist es um die Finanzen des Aktionsbündnisses bestellt? Genügt das Geld für all die laufenden und angekündigten Klagen noch?

Unsere bisherigen Förderer haben uns großzügig unterstützt. Je stärker die Aktionen spürbar wurden, desto stärker erhielten wir bisher Rückhalt. Wir sind weiter darauf angewiesen. Der allergrößte Teil des Einsatzes geschieht aber ehrenamtlich. Das gilt ja für die gesamte Bürgerbewegung. Über Einzahlungen freuen wir uns, weil es unseren Spielraum für jetzt noch wichtige Schritte erweitert.

Die verbliebenen Stuttgart-21-Befürworter sind sich nicht einig, was die Klagen der Stuttgart-21-kritischen Verbände wie dem Aktionsbündnis denn nun sind: allesamt erfolglos oder verantwortlich für die vielen Verzögerungen beim Bau. Kannst Du ihnen bei ihrer Meinungsbildung auf die Sprünge helfen?

Danke für diese echt nette Frage. Unser Erfolg oder Misserfolg von Klagen und Strafanzeigen bemisst sich in hohem Maße daran, ob die andere Seite ein politisches Brett vor dem Kopf hat und sich von Karrierewünschen abhängig macht oder der Geltung von Recht und Menschlichkeit den bestimmenden obersten Rang gibt. Natürlich steht es mir nicht zu, zu behaupten, ich hätte „die Weisheit mit Löffeln gefressen“. Aber es gibt eine langjährige Erfahrung Stuttgart 21, die für viele Einsichtige absolut erkennbar macht, dass es bei diesem Konflikt längst nicht um Recht und Unrecht, sondern um Machtansprüche, Eitelkeiten und Abhängigkeiten geht. Unsere Demokratie und unser menschliches Zusammenleben brauchen aber ein wirklich rechtsstaatliches, humanes Format. Darauf hinzuarbeiten und beizutragen, birgt den Wert in sich. Der sichtbare Erfolg wird hinzutreten, wenn sich die Entscheidungsträger selbst bewegen, aus welchen Gründen auch immer.

Gretchenfrage, Brandschutz, Bürgerbegehren, Anhörung, rostige Rohre, Stuttgarter Netz AG

Liebe Freundinnen und Freunde,

„Sind Sie für oder gegen Stuttgart 21?“ – diese in online-Umfragen und von Meinungsforschern häufig gestellte Frage, soll Antwort geben auf die Legitimation des Projekts und die jeweilige Erfolgs-/Misserfolgsbilanz von BefürworterInnen und GegnerInnen ermitteln. Dabei ist sie falsch gestellt. Sie enthält nämlich zwei Fragen, die ganz unterschiedlich beantwortbar sind: Zum einen die Frage „Sind Sie für oder gegen Stuttgart 21 an sich?“ und zum anderen die Frage: „ Sind Sie heute für oder gegen Stuttgart 21?“, also auch angesichts des unverkennbaren Baugeschehens – um es nicht Baufortschritt zu nennen.

Die Antwort auf die erste Frage dürfte ziemlich eindeutig ausfallen. Kaum jemand steht angesichts der täglichen Hiobsmeldungen noch in der Sache zu dem Projekt. Selbst Grube meinte schon vor zwei Jahren, man hätte das Projekt nie begonnen, wenn man damals gewusst hätte, was daraus wird. Befürworter argumentieren längst nicht mehr mit dem Projekt, sie weichen den Argumenten aus, erklären die inhaltliche Debatte für beendet durch die Volksabstimmung. Verdrängen einfach gemacht. Dieser inhaltliche Totalschaden des Projekts ist das gar nicht hoch genug einzuschätzende Verdienst der S21- GegnerInnen. Durch ihr unermüdliches Aufdecken der Schwachstellen und Widersprüche und durch deren Politisierung in der Öffentlichkeit (von Montagsdemos, Mahnwache, Bürgerbegehren, Pressearbeit, juristische Attacken, …) ist das Projekt zutiefst diskreditiert.

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die zweite Frage, ob man heute für oder gegen S21 ist, d.h. einen Ausstieg befürwortet, mit ziemlicher Sicherheit mehrheitlich verneint würde – und das gerade nicht, weil das Projekt inzwischen positiv gesehen würde, sondern aus einem Gefühl der Ohnmacht heraus angesichts des Faktenschaffens der DB: „Die machen sowieso, was sie wollen!“. Wer am Ziel des Ausstiegs festhält, wird teils bewundert, weil er ja eigentlich recht hat, und teils dafür noch angegangen, dass er sich nicht wie der Mainstream den machtpolitischen Realitäten unterwirft.

Für die Demokratie bedeutet eine derartig paradoxe Zwischenbilanz fünf Jahre nach dem sogenannten Baubeginn nichts Gutes. Dass ein tief in die Stadt eingreifendes Projekt, das als unsinnig erkannt wird, dennoch einfach durchgedrückt wird, produziert unmittelbar Politikverdrossenheit und immer geringere Wahlbeteiligungen. Gerade die SPD, die jetzt mit Wahlmöglichkeiten in Supermärkten oder längeren Öffnungszeiten der Wahlbüros an Symptomen herumkurieren will, ist mit ihrem Agieren bei S21 unmittelbar verantwortlich für den Glaubwürdigkeitsverlust der Demokratie.

Die paradoxe Zwischenbilanz sollte auch Grundlage der wieder stärker geführten Strategiediskussionen in einer Bürgerbewegung sein, die weiter klipp und klar den Ausstieg aus S21 will. Wie gelingt es, aus der Ablehnung des Projekts wieder eine Mehrheit für einen Ausstieg zu machen? Maßgeblich für die Option Ausstieg sind verschiede Umstände und Bedingungen, auf die die Bürgerbewegung nur zum Teil Einfluss nehmen kann:

  • Die politischen Grenzen des Projekts: „Rendevouz mit der Realität“ hat Schäuble dies (allerdings in einem falschen Zusammenhang) genannt. D.h. irgendwann wird die Kostenlüge real, spätestens wenn gezahlt werden muss. Irgendwann, wird die Leistungslüge real, spätestens wenn S21 gebaut wäre, aber die Kapazität nicht reicht und der Kopfbahnhof in Betrieb bleiben muss. Irgendwann wird die (eng mit der Kostenfrage verbundene) Zeitlüge platzen – und nicht erst 2021.
  • Die technischen Grenzen des Projekts: Tunnel können einbrechen, Bohrmaschinen stecken bleiben, Hänge ins Rutschen kommen, Mineralquellen aufbrechen, Verkehrskollaps und Unfälle, hoffentlich ohne menschliche Opfer, können das Projekt ins Schlingern bringen. Technisch-ökonomisch: Baufirmen können pleitegehen. Für viele ist S21 sowieso der letzte Rettungsanker.
  • Viele juristische Hürden stehen einer Realisierung von S21 noch im Wege (einige s.u.). Sehr fraglich, ob sich die Justiz weiter vor den grundsätzlichen Fragen des Projekts drücken kann.
  • Die Bürgerbewegung muss dran bleiben. Sie muss lernen, auch in der Defensive zu kämpfen, sie zu überdauern, sich nicht von jedem sogenannten Baufortschritt ins Bockshorn jagen lassen. Sie muss ihre Institutionen und ihre finanzielle Basis erhalten, Diskussionen, auch selbstkritische, solidarisch austragen.
  • Und die Bürgerbewegung muss ihre alte Tugend aktivieren, konstruktiv zu sein, die bessere Alternative zu haben. Das heißt gerade heute zu zeigen, dass der Ausstieg nicht nur notwendig und sinnvoll ist, sondern auch, dass er möglich Wer aus dem Frust über S21 eine Mehrheit für den Ausstieg bzw. Umstieg machen will, muss ihn vorstellbar machen, muss in Entwürfen, Skizzen, Bildern, Videos zeigen, dass eine Alternative machbar ist.

Anhörung zum Brandschutzkonzept wohl am 3. März

Was nicht sein darf, das nicht sein kann. Nach dieser Devise scheint die DB sich beim Thema Brandschutz durchmogeln zu wollen. Offensichtlich auf der Basis der runtermanipulierten Zahlen zu den Personenströmen im Tiefbahnhof  hat sie das O.K. der städtischen Feuerwehr zu ihrem Brandschutzkonzept erhalten. Vermutlich am 3. März vormittags soll die DB auf Antrag der Grünen ihre Lösung im Umwelt- und Technikausschuss vorstellen. www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.stuttgart-21-bahn-stellt-anfang-maerz-brandschutz-vor.4a7e685f-2418-4781-a2f3-e247838f1347.html..

Die Bürgerbewegung stellt sich auf den Termin ein, ihre Fachleute sind hellwach. Man darf gespannt sein.

Bundespolizei ermittelt zu S-Bahn-Oberleitungsunfall 

Noch zu früh ist es, aus dem S-Bahn Unfall, bei dem eine Starkstromoberleitung auf eine S-Bahn niedergekracht war, Schlüsse zu ziehen. /www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.s-bahn-chaos-in-stuttgart-bundespolizei-ermittelt-zur-ursache.fe17b15c-25b0-4031-839d-c82417719ed2.html

Die holprige Evakuierung der Fahrgäste aus dem Tunnel wirft jedoch schon jetzt ein Schlaglicht auf die Fähigkeit der DB, auf solche Unfälle angemessen zu reagieren. Und sie ist ein Argument mehr für die Devise: Soviel Tunnel wie nötig und so wenig wie möglich!

Neues von der Zeitlüge

Herrenknechts Bohrmaschiene für den Fildertunnel, „Suse“, nach den ersten Pannen und Verzögerungen „Transuse“ genannt, hat noch Geschwister: Auch Transuse’s Schwester am Aichelberg kommt nicht in die Pötte. Auch sie muss noch „feinjustiert“ werden: www.swp.de/goeppingen/lokales/landkreis_gp/Tunnelbohrmaschine-bei-Aichelberg-braucht-Feinjustierung;art1210078,3055510

Stand der Bürgerbegehren 2, 3 und 4

Im Dezember letzten Jahres haben Peter Conradi, Egon Hopfenzitz und Eisenhart von Loeper dem OB in einer Pressekonferenz das dritte Bürgerbegehren zu S21 mit über 20 000 Unterschriften übergeben, die einen Bürgerentscheid über die Kündigung des Finanzierungsvertrags wegen Sprengung des Kostenrahmens verlangen. Dies wurde verbunden mit der Forderung an den OB, Klarheit über die Faktenlage zu schaffen, damit die BürgerInnen auf der Basis transparenter Fakten entscheiden können und nicht, wie beim Volksentscheid der Manipulation Tür und Tor geöffnet sind.

Seither prüft das Rechtsamt der Stadt die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.stuttgart-21-buergerbegehren-fuer-ausstieg-weiter-in-pruefung.cbd0139d-dd7c-4adf-b18e-cba87a36c0b3.html  und hat inzwischen dazu RA Christian Kirchberg, den OB Schuster weiland als Anwalt der Stadt zur Abwimmelung des 2. Bürgerbegehrens (zur Mischfinanzierung)  eingeschaltet hatte, als externen Gutachter eingeschaltet. Die Berufungsverhandlung zu diesem 2. BB wird übrigens Mitte April vor dem VGH in Mannheim stattfinden. Vertrauensleute hier: Sigrid Klausmann-Sittler, Bernhard Ludwig und Axel Wieland.

Inzwischen läuft auch das 4. Bürgerbegehren, bei dem es auch um die Kündigung des Finanzierungsvertrags geht, hier aber begründet mit der Leistungslüge, also mit der gebrochenen Zusage einer höheren Leistungsfähigkeit von S21.

Das Statistische Amt der Stadt hat inzwischen 19.696 gültige Unterschriften gezählt. Weitere wurden inzwischen gesammelt, maßgeblich von einer Gruppe aktiver Ings22. 

Klage der Stuttgarter Netz AG (private Eisenbahngesellschaften)

Die SNAG klagt gegen das EBA wegen Entwidmung des Gleisvorfelds. Vermutlich am 26. März wird es hier zu einem ersten gerichtlichen Schlagabtausch vor dem VG Stuttgart kommen.

Rostrohre: Bahn schummelt, EBA deckt
Heydemann: Blaue Rohre ersetzen!

Zwischen der Stadt Stuttgart und dem EBA ist es zu einem Dissens gekommen hinsichtlich der Seriosität der Prüfung des wieder eingeleiteten Wassers. Seit langem verweisen die Ing 22 auf den viel zu hohen Rostgehalt des Infiltrationswassers und haben entsprechend Strafanzeige gestellt. Während die Ja-Sager vom EBA der DB mal wieder einen Persilschein ausstellen, bezweifelt das städtische Umweltamt die mangelhafte Prüfmethode. Dazu:
www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.grundwassermanagement-gegner-sehen-sich-bestaetigt.1f707d15-4910-4276-9815-5171f3495cf8.html
Und: Bericht von Hans Heydemann (Kurz- und Langfassung in der Anlage)

Quintessenz von Hans Heydemann: Das Einleiten rosthaltigen Wassers in den Untergrund des Stuttgarter Heilquellen-Schutzgebietes kann zuverlässig nur dadurch verhindert werden, indem Rohre aus korrosionsbeständigen Werkstoffen, z.B. HD-PE, wie von der Vorhabensträgerin im Antrag auf Genehmigung der 7. PÄ in Abschnitt 3.2 angegeben, verwendet werden. Deshalb muss die Vorhabensträgerin die Rohrleitungen aus ungeschütztem Stahl gegen solche mit innerem Korrosionsschutz ersetzen, bevor das GWM in Betrieb geht.

Bucherscheinung:
Der Schwarze Donnerstag: Unerhört. Ungeklärt. Ungesühnt.

Jürgen Bartle und Dieter Reicherter haben 2014 für die ‘Kontext:Wochenzeitung’ sieben Monate lang, beinah Woche für Woche, über den Wasserwerferprozess am Stuttgarter Landgericht berichtet. In ihrem Buch bieten sie Gerichtsberichterstattung vom Feinsten und Journalismus, wie er selten geworden ist: gründlich, hintergründig, gut geschrieben. Und spannender als mancher Krimi.

Erschienen im Selbstverlag. Vorwort von Wolfgang Schorlau. 240 Seiten, broschiert, reich bebildert für 19,80 Euro erhältlich. Finanziert durch Crowdfunding, bei dem innerhalb von vier Wochen über 14.000 Euro zusammenkamen. Aus diesen Einnahmen haben die Autoren dem ‘Rechtshilfefonds Kritisches Stuttgart’ bereits 2.208 Euro zukommen lassen.

Erhältlich seit Samstag, 21.2.2015 exklusiv in allen Filialen von Osiander und auf www.osiander.de: Kostenlose Zustellung bundesweit, in Stuttgart und einigen anderen Städten – umweltfreundlich per Fahrradkurie. Gegen Spende auch  an der Mahnwache erhältlich.

Viele Grüße, Werner