Strategischer Betrug, Kuhns Zitronen, Schwarzer Donnerstag, Schorlau

Liebe Freundinnen und Freunde,

Wird doch alles teurer. Die Wagenhallen 20 statt 5 Mio. €, der Ausbau der S2 nach Neuhausen auf den Fildern 125 statt 92 Mio. €, der Tunnel am Fehmarnbelt, deutsch-dänisches Megaprojekt, von 5,5 auf 6,2 Mrd. € – der Kölner Dom und der prächtige Frankfurter Kopfbahnhof waren auch nicht ohne Kostenüberschreitungen zu haben. Also alles im Normalbereich bei Stuttgart 21? Was soll der Stress?

So sähen sie’s wohl gern, die FreundInnen des Milliardengrabes und verweisen auch gern auf die Erfahrungen des privaten Häuslebauers, dessen neuer Wintergarten ja auch viel teurer geworden ist als ursprünglich gedacht. So einfach lässt sich jedoch das S21-Kostenkalkül von Politik und DB nicht in die Erfahrungswelt des Normalbürgers hineinschmuggeln.

Kostensteigerungen haben nämlich sehr unterschiedliche Gründe. Die „gemeine“ Kostensteigerung ist die Folge von schlampiger Planung, oft ein Eigentor des Häuslebauers für die er auch selber aufkommen wird, anders als die DB, die sich geduldet von der Politik, die Mehrkosten letztlich vom Bürger bezahlen lässt. Oder Mehrkosten sind Folge von Umplanungen, Ergänzungen, neuen Wünschen, die sich erst im Laufe des Baufortschritts ergaben. Dann sind sie ok und kein Grund zu meckern.

Bei den Mehrkosten von S21, deren Ende noch lange nicht absehbar ist, geht es jedoch nicht um dererlei Nachvollziehbares, sondern um strategischen Betrug. Der DB waren höhere Kosten nachweislich vor Abschluss des Finanzierungsvertrags, auch vor der Volksabstimmung, bekannt. Sie hat sie bewusst verschwiegen. Das ist Betrug. Strategisch ist das insofern, als die Kostensteigerungen zu Zeitpunkten bekannt gegeben werden sollten, an denen sie durchsetzbar sein würden, nämlich, wenn schon einiges, vor allem optisch, gebaut sein würde. Dies wurde möglich, indem sich die DB von ihren früherem Beschluss, erst mit Bauen zu beginnen, wenn das gesamte Projekt steht, also planfestgestellt ist, verabschiedete.

Mit dem Baufortschritt, so schildbürgermäßig er auch ist, wird ein Eindruck der Unumkehrbarkeit erzeugt, dem die einen nolens, die anderen volens erliegen. Ein Druckmittel, mit dem die Öffentlichkeit, die Politik, zahnlose Aufsichtsbehörden und nicht zuletzt eine schwache Justiz sich, mitunter gern, erpressen lassen. Kostensteigerung aus Dummheit sind ärgerlich, müssen nicht passieren, aber passieren. Kostensteigungen als Teil eines strategischen Betrugs sind ein Politikum, ein Systemfehler, der des Widerstands bedarf.

Hinzu kommt noch: Kostensteigerungen beim Kölner Dom oder beim Frankfurter Hauptbahnhof, haben gottseidank nicht zum Projektabbruch geführt und sicher erfreut sich der Häuslebauer trotz Mehrkosten seines Wintergartens. Kostensteigerungen für ein Projekt, das nicht nur keine Vorteile bringt, sondern schadet, sind unter keinen Bedingungen akzeptabel und verdienen doppelten Widerstand.

Das Land soll das regionale Schienennetz übernehmen!

Die Diskussion um politische Konsequenzen aus Stuttgart 21 und dem Niedergang der Bahn geht weiter.  Jetzt fordert der VCD, zunächst als „Prüfauftrag“, dass das Land BaWü vom Bund das regionale Schienennetz übernehmen soll – und beruft sich dabei auf eine Passage aus dem Koalitionsvertrag: www.vcd-bw.de/presse/2014/24-2014/index.html. Auch die StZ: www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.unpuenktliche-bahnen-land-soll-netze-uebernehmen.9677f594-863e-4a40-b24c-57b04f608adc.html 

GDL – Es geht um mehr als einen Streik

Mit der GDL ist der DB von einer anderen Seite ein starker Gegner erwachsen, mit dem sich nicht so einfach Schlitten fahren lässt. Beim Arbeitskampf der GDL geht’s nicht nur um Lohn und die Arbeitsbedingungen der Bahnbeschäftigten (nicht nur der LokführerInnen, sondern direkt und indirekt aller DB-Beschäftigten), sondern wie bei S21 auch um mehr.

So ist die „Streikzeitung“, deren zweite Ausgabe an der Mahnwache, auf der MoDemo und auch bei Verteilaktionen im Bahnhof zu haben ist, mehr als ein Infoblatt über den Streik, der ja auch gerade pausiert. Sie ist eine politische Streitschrift u.a. zu gewerkschaftspolitischen Fragen, zur Bahnprivatisierung, zu Investoreninteressen bei der DB, zur Einstellung der Nachzüge – und zu Stuttgart 21.

Die dritte Ausgabe ist in der Mache: www.pro-gdl-streik14.de

Rosensteinquartier: Da hat Kuhn wohl mit Zitronen gehandelt

Stuttgart 21 kommt und deswegen verplanen wir jetzt im nächsten feinen Bürgerdialog das Gleisvorfeld. So war Kuhn vorgeprescht (s. letztes Rundmail). Da dürfte er in seinem Anpassungseifer mit Zitronen gehandelt haben. Denn erstens ist mehr als zweifelhaft, dem ehemaligen Bahnmanager Prof. Bodack zufolge sogar ausgeschlossen, dass das Gleisvorfeld entwidmet, d. h. zu anderen Zwecken als Bahnverkehr genutzt werden darf. Ein Versuch von Verkehrsminister Dobrindt, mit einer Lex Stuttgart 21 die Rechtslage entsprechend beizubiegen, war jüngst gescheitert. Schuster hat der Bahn sozusagen unverkäufliche Ware abgekauft und Kuhn will sie jetzt verticken. 

Videos /Flügel TV von Pressekonferenz der Parkschützer:

Bodack: http://www.youtube.com/watch?v=Z7h66T2GZJI&feature=player_embedded

Von Loeper: http://www.youtube.com/watch?v=JaaJSltM-hE&feature=player_embedded

Matthias von Hermann & Diskussion:
http://www.youtube.com/watch?v=jXudpMnIwkg#t=12

http://www.youtube.com/watch?v=2WsevBOCLyE

kurz gefasst: Bodack auf 247. MoDemo:

http://www.bei-abriss-aufstand.de/2014/11/18/rede-von-prof-bodack-bei-der-247-montagsdemo/

Bericht:
www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.stuttgart-21-s-21-gegner-kuhn-ignoriert-fakten-bei-stadtplanung.12825b7f-b452-4530-a317-269b1e8883a4.html

Klage der Stuttgarter Netz AG

Entscheidung VG Stuttgart zu Verbot der  Gleisvorfeldbebauung voraussichtlich Mitte Februar 2015: www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.stuttgart-21-klage-gegen-gleisabbau-bald-vor-gericht.03dba493-ba0a-49fa-9df6-253824f7e009.html

Zum zweiten hat Kuhn in seinem Realo-Drang wohl übersehen, dass es unter unabhängigen Klimatologen, beim BUND und bis weit hinein in seine grünen Reihen eigentlich Konsens ist, dass das Gleisvorfeld im B-Areal (Rosensteinquartier) nicht bebaut werden darf, wenn die Aufheizung und die Feinstaubbelastung im Stuttgarter Talkessel sich nicht noch weiter zuspitzen soll.

Dass sich Kuhn als grüner OB über dieses No-Go anscheinend hinwegsetzen will, wäre nicht Real-, sondern Irrealpolitik – und möglicherweise auch hier mit Zitronen gehandelt. Denn erst jüngst hat der Europäische Gerichtshof bestätigt, „dass die Luftreinhalterichtlinie und somit auch die Erstellung von Luftreinhalteplänen zur zeitnahen Einhaltung der Grenzwerte verpflichtend in ganz Europa gelten“.  Darauf macht Matthias Lieb in einer PM des VCD aufmerksam. „Viele Städte hatten bislang die Einhaltung von Grenzwerten eher als eine langfristig umzusetzende Aufgabe angesehen. Insbesondere für die Stadt Stuttgart sollte dieses Urteil ein Weckruf sein, die bisherige Maßnahmenpraxis zu überdenken“: www.vcd-bw.de/presse/2014/25-2014/index.html

Entscheidung des EuGH: www.jurion.de/de/news/305542/EuGH-Einhaltung-der-Grenzwerte-fuer-Stickstoffdioxid 

Bahn stolpert und dümpelt weiter bei S21

Hier dokumentieren die Netzwerke 21 den „Quartalsbericht der DB zum Baufortschritt“:

http://netzwerke-21.de/?p=5122

Der Prüfbericht der TU Chemnitz zur Filderplanung der DB und dem Mischbetrieb wird erst im Februar vorliegen. Erst dann kann das Regierungspräsidium sein Votum abgeben. Ihm fehlen auch noch weitere Unterlagen der DB. Ohne Abschluss der Anhörung kein Feststellungsbeschluss des EBA. Ohne Klärung des Filderproblems kein S21 – jedenfalls nicht in der bisher geplanten Form. Es geht weiter wie bei BER. Ende offen.

www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.stuttgart-21-neues-gutachten-zu-filderbahnhof-erst-im-februar.a5195b55-a0a1-4958-b474-f78dcf24df83.html

Cross-border-leasing und Stuttgart 21

2002 hatte der von Kretschmann hoch dekorierte OB Schuster in einem abenteuerlichen Spekulationsgeschäft das gesamte Stuttgarter Kanalnetz an einen US-amerikanischen Spekulanten verleast – ein inzwischen verbotenes Steuersparmodell zu Lasten des amerikanischen Fiskus. Der Vertrag verbietet Eingriffe in das verleaste Kanalnetz, wie sie bei S21 vorgenommen werden müssen. Das aber haben Bahn und Stadt wohl ohne Einbeziehung des Investors vor. Es drohen Millionen-Schadensersatzklagen.

http://www.hundert-wasser.org/URL1241991613.html

www.bei-abriss-aufstand.de/2014/11/18/s21-cross-border-leasing-bei-schuldhaften-verhalten-droht-milliardenklage/

Aktuell:

Ing22 klagen erfolgreich gegen Geheimhaltungspolitik der Stadt:

www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.vertraege-zum-kanalnetz-stadt-muss-einsicht-neu-pruefen.d11290db-4daf-4b35-aa4c-8912a5cd591e.html

Schwarzer Donnerstag – Abbruch der Aufarbeitung?

„Das ist ein gewaltiger Justizskandal“, so Matthias von Hermann von den Parkschützern. Einen „Schlag ins Gesicht für die Nebenkläger“, nannte Frank-Ulrich Mann, Anwalt von Dietrich Wagner, der am Schwarzen Donnerstag sein Augenlicht fast vollständig verlor, die geplante Einstellung des Verfahrens gegen zwei am Wasserwerfereinsatz beteiligte Führungskräfte der Polizei. Damit würden viele Hoffnungen, die Justiz würde, wenn sie sich schon nicht an Stuttgart 21 selbst ran traut, wenigstens die Machenschaften in der Mappus-Polizei aufdecken, schwer enttäuscht.

www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.wasserwerferprozess-die-angeklagten-wollen-einstellung-zustimmen.e4f12439-74cb-4893-a64b-a44ece87a9fc.html

Schön zum Schluss

„Krimi-Autor Wolfgang Schorlau glaubt nicht daran, dass der Tiefbahnhof Stuttgart 21 je eröffnet wird. Das Desaster um den Berliner Flughafen zeige, wie sich Großprojekte von selbst erledigen könnten, sagte der 1951 geborene Schriftsteller der Deutschen Presse-Agentur. Die Landeshauptstadt bezeichnete Schorlau als „geschändete Schöne“. „Dass man den städtebaulich empfindlichen Kessel so derb den Investoren überlässt, das macht keine andere Stadt“, sagte er. In Berlin würden zwar punktuell auch Areale verkauft. Das vergleichsweise kleine Stadtgebiet in Stuttgart sei jedoch viel sensibler.“

… schreibt heute StZ-online: www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.stuttgart-21-wolfgang-schorlau-glaubt-nicht-an-eroeffnung.3e8ceed9-aa5b-46a4-a21d-631ffddc36b1.html

& viele Grüße von Werner

(wer in den Rundmail-Verteiler aufgenommen werden will:werner.sauerborn@t-online.de)

BUND sieht S21-Planänderung zum Nesenbachdüker kritisch

Heute endet die Stellungnahmefrist für den BUND beim Eisenbahnbundesamt zum 14. Planänderungsantrag S21 Planfeststellungsabschnitt 1.1. „Verkürzter Düker Nesenbach“. Der BUND sieht in seiner abgegebenen Stellungnahme die Planänderung kritisch – siehe Anhang.

Bei der 14. Planänderung soll der Nesenbach zwar um ca. 60 Meter verkürzt werden, aber aufgrund seiner Tieflage von knapp 20 Meter über der Geländeoberfläche schneidet er immer noch von allen Stuttgart 21-Bauwerken am gefährlichsten in die schützenden Deckschichten der Mineralwasservorkommen ein.

Auch die von der Bahn beantragte Änderung des Bauverfahrens von Druckluftvortrieb auf offene Baugruben mit Spundwänden birgt weiterhin große Gefahren. Insbesondere während der Bauzeit muss um die Dükerbaustelle mehr Grundwasser abgepumpt werden. Hinter den wasserdichten Spundwänden droht ein Grundwassersanstieg, der den angrenzenden Baumbestand durch eine zu starke Vernässung schädigen kann.

Bei den Baumaßnahmen soll eine 2,5 Meter dicke Betonsohle unter Wasser betoniert werden. Diese soll verhindern, dass das darunter liegende und unter hohem Druck stehende Mineralwasser aufsteigt. Die Bahn räumt in ihren Unterlagen selber ein, dass ein Mineralwasseraufstieg keineswegs auszuschließen ist.

Auch die Dimensionierung des Dükers wird vom BUND in Frage gestellt. Aufgrund eines zu kleinen Querschnittes droht die Gefahr von Rückstauungen und Überschwemmungen. Der BUND kritisiert, dass bei der Dimensionierung der Lastfall Klimaänderung nicht berücksichtigt ist. Insbesondere im Winterhalbjahre werden für unsere Region eine Zunahme der Niederschläge von 28 Prozent für die Jahre ab 2020 prognostiziert. Der Düker soll aber mindesten 60 bis 80 Jahre seinen Dienst tun und ist vor allem dann für die zunehmenden Starkniederschläge zu klein bemessen.

Der BUND stellt generell fest, dass die Anzahl der Planänderungsanträge bei Stuttgart 21 immer inflationärer wird, obwohl das Projekt doch angeblich eines der Bestgeplantesten der Bahn sei. Erstaunlich ist auch der Umstand, dass beim Planfeststellungsverfahren im Jahre 2005 die damalige Planung des Nesenbachdükers als alternativlos dargestellt wurde. „Bei Stuttgart 21 ist es inzwischen der Normalfall, dass das Projekt immer anders kommt als man denkt“, so Gerhard Pfeifer, BUND-Regionalgeschäftsführer.

 

Rückfragen:
Gerhard Pfeifer: 0711/61970-40

An der Umweltverträglichkeitsprüfung führt kein Weg vorbei

Stuttgart. „Die Bahn hat aus dem bisherigen Planungschaos rund um Stuttgart 21 offenbar nichts gelernt. Auch bei den Änderungen am Grundwassermanagement handelt sie gegen die Grundsätze von Transparenz und vernünftiger Risikobewertung“, sagte BUND-Landesvorsitzende Dr. Brigitte Dahlbender anlässlich des Beginns der Erörterungsverhandlung am heutigen Montag, „für die Planänderungen beim Grundwassermanagement muss zwingend eine Umweltverträglichkeitsprüfung nachgeholt werden. Andernfalls wäre ein Planfeststellungsbeschluss am Ende dieses Verfahrens rechtswidrig.“

Aus einem vom BUND in Auftrag gegebenen Gutachten des Rechtsanwalts Dr. Tobias Lieber geht hervor, dass bereits mit dem Antrag auf eine drastische Erhöhung der Grundwasserentnahmemenge eine Vorprüfung möglicher Umweltauswirkungen hätte durchgeführt werden müssen. „Die Rechtslage ist eindeutig: Wenn ein Vorhaben geändert werden soll, für das schon ursprünglich eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschrieben war, ist immer zu prüfen, ob sich auch aus der Änderung nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt ergeben können“, erläutert Rechtsanwalt Lieber, „eine solche Vorprüfung wäre beim Grundwassermanagement erforderlich gewesen, da das Projekt Stuttgart 21 schon von Anfang an UVP-pflichtig war. Eine solche Vorprüfung wurde aber nicht durchgeführt.“ Lieber unterstreicht, dass eine Vorprüfung nur zu dem Schluss hätte kommen können, dass die Planänderung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann und damit eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. „Angesichts der komplexen Geologie, des FFH-Gebiets Rosensteinpark, des Heilquellenschutzgebiets und der hohen Bevölkerungsdichte sowie mit Blick auf die riesige Menge an Grundwasser, die zusätzlich entnommen werden soll, kann die Möglichkeit nachteiliger Umweltauswirkungen ohne vertiefte Prüfung schlechterdings nicht ausgeschlossen werden“, so Lieber, „nach Absicht der Bahn sollen mindestens 12,4 statt vorher 9,1 Millionen Kubikmeter Wasser abgepumpt werden. Außerdem beantragt die Bahn die Erlaubnis, bei unerwartet hohen Grundwasserständen zusätzlich noch in unbegrenzter Menge Grundwasser entnehmen zu dürfen. Eine solche Blanko-Erlaubnis gab es bundesweit noch nie.“

In seiner Einschätzung bestärkt sieht sich Rechtsanwalt Lieber durch die Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden. „Meine Akteneinsicht hat ergeben, dass sowohl die Stadt Stuttgart als auch das Regierungspräsidium Stuttgart seit Beginn des Verfahrens vor 2 ½ Jahren erhebliche Zweifel hatten, ob die von der Bahn beantragte Planänderung einfach durchgewinkt werden kann“, resümiert Lieber.

Brigitte Dahlbender fordert vor diesem Hintergrund das Eisenbahn-Bundesamt auf, auf der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu bestehen. „Das Eisenbahn-Bundesamt darf sich nicht zum Erfüllungsgehilfen der Bahn machen“, so Dahlbender, „bis endgültig geklärt ist, wie sich der enorme, äußerst gefährliche Eingriff in die Natur überhaupt auf das sensible Gelände auswirkt, muss es einen Baustopp geben. Immerhin besteht die Möglichkeit, dass die Prüfung zum Ergebnis kommt, dass die Änderung nicht genehmigt werden darf.“ Eine Fortsetzung der Bauarbeiten vor der UVP diene der Bahn lediglich dazu, wieder weitere Fakten zu schaffen. „Diese Tricks der Bahn kennen die Bürgerinnen und Bürger seit Jahren, und sie haben sie inzwischen satt“, betont die BUND-Landesvorsitzende.

Kurzgutachten von Dr. Tobias Lieber

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