Die Mitglieder des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
SÖS Stuttgart Ökologisch Sozial Telefon: 0151 52490489 |
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Aktive Parkschützer E-Mail: info@bei-abriss-aufstand.de |
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GewerkschafterInnen gegen Stuttgart 21 Telefon: 0711 6871229 (abends) |
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DIE LINKE. Telefon: 0711 241045 |
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ArchitektInnen für K21 |
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Schutzgemeinschaft-Filder e.V. Telefon: 07158 5850 |
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SPD-Mitglieder gegen Stuttgart 21 Telefon: 07032 992528 |
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Bündnis “Bahn für alle” – Bürgerbahn statt Börsenwahn Internet: www.bahn-fuer-alle.de |
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Theologinnen und Theologen gegen S21
Martin Poguntke Telefon: 0711 76 16 05 18 |
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Netzwerke im Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 Internet: http://netzwerke-21.de/ |
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DIDF Stuttgart Internet: www.didf.de |
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Stadtteilinitiativen
Internet: Übersicht über die Orts- und Stadtteilgruppen auf der Seite der Infooffensive |
Arbeitsgrundlagen des Aktionsbündnisses
1. Ziele
- Hauptziel des Aktionsbündnisses ist, das Bahnprojekt Stuttgart 21 zu verhindern und K21 i.S. von „Oben bleiben“ durchzusetzen.
- Die Volksabstimmung stellt spätestens nach einer dramatischen Veränderung der Faktenlage keine Legitimationsgrundlage für das Projekt dar.1
- Die Verfolgung von Teilzielen und Änderungsvorschläge im Rahmen von S212 können auch sinnvoll sein, wenn sie nicht im Gegensatz zum Hauptziel stehen.3
2. Themenspektrum
Im Rahmen dieser Zielsetzung verfolgt das Aktionsbündnis als mit S21 verbundene Themen:
- Stadtentwicklung
- Verkehrs-, speziell Bahnpolitik
- Demokratie und politisches System
- Gemeinwohlinteresse im Konflikt mit Wirtschaftsinteressen
In zweiter Linie können aufgegriffen werden:
- Verteilungsfragen
- Solidarität mit gleichgelagerten Bürgerbewegungen
3. Handlungsspektrum/Schwerpunkte
- Facharbeit
- Politische Intervention i.S. von Einflussnahme im politischen System (Regierungen, Verwaltungen, Parteien) mit rechtlichen Mitteln und Öffentlichkeitsarbeit (PR und Informationsarbeit)
- Mobilisierung gegen das Projekt und seine Befürworter. Die Montagsdemos sind Teil der Identität der Bürgerbewegung
- Friedlicher ziviler Ungehorsam ist legitimer Teil der Bürgerbewegung, wenn auch nicht Handlungsschwerpunkt des Aktionsbündnisses
4. Willensbildung
- Es gilt i. d. R. das Mehrheitsprinzip. Knappe Mehrheitsentscheidungen sollen vermieden werden.
- Bei Grundsatzentscheidungen sind eine 2/3 Mehrheit der Anwesenden und eine Einladung unter Angabe des jeweiligen Tagesordnungspunkts fünf Tage vor Sitzungsbeginn erforderlich
Grundsatzentscheidungen sind Entscheidungen über
- Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
- Verhandlungen mit Vertretern der Gegenseite und S21-Projektpartnern
- Öffentliche Distanzierungen von Aktionen von ProjektgegnerInnen
- Änderungen des in diesen „Arbeitsgrundlagen“ formulierten Grundkonsenses (Punkte 1 bis 5)
5. Mitgliedschaft im Aktionsbündnis
- Mitglieder im Aktionsbündnis sind Institutionen oder Gruppierungen der Bürgerbewegung gegen S21 (Ausnahme Sprecherfunktion)
Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft:
- Zustimmung zu den hier formulierten Grundsätzen und Schwerpunktsetzungen
- Politische oder fachliche Relevanz in der Bürgerbewegung
- Bereitschaft, sich einzubringen
Fußnoten:
- Das heißt nicht, dass die Volksabstimmung nicht eine neue Realität in der Auseinandersetzung um das Projekt geschaffen hat.
- … die die Grenzen des Projekts aufzeigen.
- An die Verhinderbarkeit des Projekts zu glauben, ist nicht Voraussetzung für eine Beteiligung am Widerstand oder im Aktionsbündnis.